Der Parteivorstand der deutschen CDU beschloss bei seiner Klausur am Samstagmorgen in Mainz die «Mainzer Erklärung». An einigen Stellen wurde sie gegenüber dem Entwurf verschärft.
Asylberechtigte, Flüchtlinge und Asylbewerber soll demnach schon dann die Aufenthaltsberechtigung entzogen werden, wenn sie «rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch unter Bewährung verurteilt wurden».
Dass auch kriminelle Ausländer, die lediglich Bewährungsstrafen erhalten, mit Ausweisung rechnen müssen, war zuvor im Entwurf nicht enthalten.
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