Wie am Samstag aus Justizkreisen verlautete, wurde Frédéric Chatillon am 15. Februar im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung der rechtsextremen Partei Front National (FN) der „Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen“ bezichtigt.
Die Richter verdächtigen das von Chatillon – dem ehemaligen Chef der rechtsextremen Studentenorganisation GUD – geleitete
Kommunikationsunternehmen Riwal, der Partei indirekt einen Kredit gewährt zu haben. Gemäß der französischen Gesetzgebung war es dazu nicht befugt. 
Verdacht bestand schon einmal
Riwal stellte den FN-Kandidaten Rechnungen für Dienstleistungen während des Wahlkampfs aus. Die Ermittler vermuten, dass die Rechnungen überhöht waren – Wahlkampfausgaben werden teilweise vom Staat erstattet. Es geht um Kommunalwahlen und die Wahl zum Europäischen Parlament 2014 sowie um Departementswahlen ein Jahr später.
Wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampffinanzierung bei den Parlamentswahlen 2012 ist gegen Chatillon bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig. Erst vor wenigen Tagen wurde Le Pens Büroleiterin Catherine Griset im Zusammenhang mit Untreue formell beschuldigt. Ihr wird Vertrauensmissbrauch im Zusammenhang mit unrechtmäßig bezogenen Geldern des Europaparlaments zur Last gelegt.
FN-Chefin Le Pen und andere Europaabgeordnete ihrer Partei sollen Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten beschäftigt und entlohnt haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen. Das Straßburger Parlament fordert deswegen knapp 340.000 Euro von der FN-Chefin zurück.
Vorermittlungen liefen bereits seit 2015
Weil Le Pen sich weigert, das Geld zurückzuzahlen, halbiert das Europaparlament ab März die Abgeordnetendiäten und Pauschalen der Politikerin. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte bereits im März 2015 Vorermittlungen zu dem Fall eingeleitet. Im vergangenen Dezember übernahmen Untersuchungsrichter die Ermittlungen.
Am Montag war die Front-National-Zentrale in Nanterre zum zweiten Mal durchsucht worden. Umfragen sehen Le Pen als Siegerin der ersten Runde der Präsidentschaftswahl am 23. April. Bei der Stichwahl zwei Wochen später gilt sie aber als chancenlos.
		    		
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