Königsporträts dürfen nicht verbrannt werden

Königsporträts dürfen nicht verbrannt werden
(Claudio Onorati)

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Er ist ein umstrittenes Urteil: In Spanien dürfen keine Portraits von Königen verbrannt werden. Sonst drohen saftige Strafen.

Das öffentliche Verbrennen von Porträts des Königs ist in Spanien ein Vergehen. Dies entschied das Madrider Verfassungsgericht in einem heftig umstrittenen Urteil. Es wies mit sieben zu vier Richterstimmen die Klage von zwei Spaniern ab, die im September 2007 im Anschluss an eine Kundgebung in Gerona im Nordosten des Landes ein offizielles Porträt des damaligen Königs Juan Carlos und der Königin Sofía verbrannt hatten.

Die beiden Männer waren 2008 deshalb zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde später in eine Geldbuße umgewandelt. Das Verfassungsgericht bestätigte nach Medienberichten vom Samstag die Verurteilung. Die Verbrennung des Porträts sei aufgrund des hohen Symbolwerts eine Beleidigung, entschieden die Richter mehrheitlich.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten Formen von Meinungsäußerungen bestraft werden, die zum Hass aufriefen. Eine Minderheit von vier Verfassungsrichtern vertrat dagegen in gesonderten Stellungnahmen die Ansicht, dass das Verbrennen des Monarchenporträts durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.