Kein EU-Markenschutz für Knopf im Ohr

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Unzählige Kinder in Europa kennen seit Generationen den Teddy-Bär "mit Knopf im Ohr" der Firma Steiff. Nun entschieden die Richter in Luxemburg, dass die Marke nicht geschützt werden darf.

Gleichwohl hat der Plüschtierhersteller aus dem württembergischen Giengen keinen Anspruch auf einen europaweiten Schutz dieser Marke, wie das Gericht der Europäischen Union am Donnerstag in Luxemburg entschied. Der Marke fehle es an Unterscheidungskraft, weil die Verbraucher allein an einen Knopf im Ohr mit Stofffähnchen daran nicht erkennen könnten, dass es sich um ein Stofftier von Steiff und nicht das eines anderen Herstellers handele, hieß es.

Nach Auffassung des Gerichts sind Knöpfe und kleine Schilder „übliche Gestaltungselemente“ für Stofftiere. Da die Verbraucher aus Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Waren verschmelzen, gewöhnlich nicht auf die betriebliche Herkunft dieser Waren schließen, müssten die Anmeldemarken daher erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweichen.

Den Streit um ein anderes bekanntes Stofffähnchen, das rote an der Gesäßtasche von Levi’s-Jeans, prüft derzeit der Europäische Gerichtshof: Der Jeanshersteller Levi Strauss hatte zwar das Stofffähnchen ebenso wie den Schriftzug „Levi’s“ als Marke schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Marken, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist. Hintergrund ist die Klage von Levi Strauss vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen einen Textilhersteller, der ebenfalls rote Stofffähnchen als Zeichen verwendet.