Gesetzgeber muss Hartz-IV-Zahlungen neu berechnen

Gesetzgeber muss Hartz-IV-Zahlungen neu berechnen

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Die Hartz-IV-Zahlungen für 6,7 Millionen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber müsse die Regelsätze für das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II bis Ende 2010 neu berechnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Die Richter kritisierten aber nicht die Höhe der Zahlungen.
Das Existenzminimum sei aber nicht nachvollziehbar und transparent berechnet worden. Insbesondere für Kinder sei nicht der tatsächliche Bedarf ermittelt, sondern freihändig gesetzt worden. Die bestehenden Bescheide über Arbeitslosengeld II bleiben laut Gericht weiter in Kraft.
Die Höhe der Zahlungen griff das Verfassungsgericht nicht an. Nach Auffassung der Richter „erweisen sich diese Beträge nicht als evident unzureichend“.
Aus dem Urteil ergibt sich nicht zwangsläufig, dass Hartz-IV-Bezieher auf mehr Geld hoffen können. Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz für einen erwachsenen Haushaltsvorstand beträgt derzeit 359 Euro.
Kinder erhalten davon je nach Alter 60 bis 80 Prozent.