Ex-Machthaber Noriega zu sieben Jahren Haft verurteilt

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Der ehemalige panamaische Militärmachthaber Manuel Noriega ist in Frankreich wegen Geldwäsche zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht in Paris sah es als erwiesen an, dass Noriega Ende der 80er Jahre mit dem Kauf von Luxuswohnungen in der französischen Hauptstadt 2,3 Millionen Euro an Einnahmen aus Drogengeschäften wusch. Er war deshalb schon 1999 in...

Der Prozess wurde nach der Auslieferung Noriegas neu aufgerollt und endete nun am Mittwoch nach gut einer Woche mit dem Urteil. Vor Gericht beteuerte Noriega seine Unschuld und stellte sich sogar als erbitterter Gegner der Drogenschmuggler dar. Dem ersten Urteil in Frankreich zufolge wusste Noriega aber, dass das Geld, das er in drei Nobelwohnungen am linken Seineufer investierte, direkt oder indirekt aus dem Drogenhandel stammte. Er habe dem kolumbianischen Medellin-Kartell geholfen, indem er den Kokaintransport durch Panama in die Vereinigten Staaten erlaubte, heißt es darin.
Ein Vorwurf, den Noriega vehement bestritt. Das Geld stamme aus anderen Quellen, unter anderem habe er jahrelang auf der Gehaltsliste des amerikanischen Geheimdiensts CIA gestanden, erklärte er. Noriega wurde wenige Wochen nach einer US-Intervention in Panama im Januar 1990 verhaftet.

Bis September 2007 musste er in den USA eine Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüßen, danach wurde er weiter in einem Gefängnis in Miami festgehalten. Ende April lieferten die USA ihn an Frankreich aus. Anders als in den USA wurde Noriega in Frankreich nicht als Kriegsgefangener eingestuft. Als solcher durfte er in dem Gefängnis in Miami Militäruniform tragen und hatte seine eigenen Räumlichkeiten.

In Paris blieben ihm dieser Status und damit auch bessere Haftbedingungen verwehrt. Seine Anwälte legten vergeblich Beschwerde beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ein. Sie erklärten, das Gefängnis könne die medizinische Versorgung eines alten Mannes nicht gewährleisten. Mehrere Anträge auf Entlassung aus der Untersuchungshaft wurden unter Verweis auf eine akute Fluchtgefahr jedoch abgelehnt.

Putsch in Panama 1968

Noriegas genaues Alter ist unklar. Laut den französischen Gerichtsakten wurde er im Februar 1938 geboren und wäre damit 72 Jahre alt. Andere Quellen geben sein Geburtsjahr mit 1940 an. Noriega erklärte im Prozess zunächst, er sei am 11. Februar 1936 geboren. Er korrigierte sich aber umgehend und sagte, er sei 1934 geboren, was mit den Angaben seiner Anwälte übereinstimmen würde. Diese hatten erklärt, Noriega sei 76 Jahre alt. Noriega gehörte 1968 zu den putschenden Offizieren in Panama, die Präsident Arnulfo Arias stürzten. Er wurde rasch zur dominierenden Figur des Umsturzes.
Allerdings griff Noriega nicht selbst nach dem höchsten Amt, sondern beschränkte sich auch in den kommenden Jahren darauf, die Präsidenten auszuwählen und zu kontrollieren. Er wurde stattdessen Geheimdienstchef und später Chef der Streitkräfte. Gleichzeitig stand er auf der Gehaltsliste der US-Geheimdienste, denen er unter anderem Informationen aus Kuba und Nicaragua lieferte. Die Geschäfte mit der kolumbianischen Drogenmafia sollen Noriega rund 4,6 Milliarden Dollar eingebracht haben.

Auslieferung nach US-Invasion

Ende der 80er Jahren formierte sich in Panama Protest gegen Noriega und auch die USA ließen ihn fallen. Am 20. Dezember 1989 ordnete der damalige US-Präsident George Bush die Invasion in Panama an. Noriega flüchtete am 24. Dezember in die Botschaft des Vatikans, stellte sich jedoch am 3. Januar 1990 den amerikanischen Truppen.

In Miami wurde er wegen Rauschgiftschmuggel zu 40 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht konzentrierte sich im Prozess ausschließlich auf die Drogendelikte, die politischen Dimensionen wurden nicht Teil der Verhandlungen. 1993 wurde Noriega auch in seiner Heimat wegen Mordes an einem Gegner zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Im April wurde Noriega schließlich nach Frankreich ausgeliefert. Er hatte sich gegen diesen Schritt lange gewehrt und gefordert, nach Panama überstellt zu werden. Dort hätte er seine Haftstrafe wegen seines Alters unter Hausarrest verbüßen können.

AP