Banken springen bei Pleiten von Rivalen ein

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Bei Bankpleiten sollen nach den Vorstellungen der EU auch andere Institute bluten, die dort ihr Geld angelegt haben.

Im Visier der EU befinden sich die sogenannten Interbank-Guthaben. Das geht aus einem Papier der irischen EU-Ratspräsidentschaft hervor, über das die Finanzminister der Mitgliedstaaten bei ihrem Treffen am Freitag in Dublin beraten sollen.

„Mitgefangen, mitgehangen“, sagt die EU im Bezug auf die Bankenpleiten. (dpa)

Interbanken-Guthaben mit Laufzeiten von weniger als einem Monat sollten herangezogen werden können, wenn ein Institut in finanzielle Schwierigkeiten gerät, heißt es in dem Dokument, das in der Europäischen Union (EU) aber umstritten ist. „Wenngleich man anerkennen muss, dass die Einbeziehung von Interbank-Krediten gewisse Risiken birgt, ist es doch vorzuziehen, sie nicht auszunehmen“, wird in dem Papier betont, in das Reuters am Mittwoch Einblick hatte.

Ein entsprechendes Gesetz könnte 2015 in Kraft treten. Bei einem Arbeitstreffen am Mittwoch in Brüssel äußerten Frankreich und Italien jedoch ernste Vorbehalte gegen eine solche Regelung. Sie könnte erneut das Misstrauen unter den Banken schüren, das den Interbanken-Handel in der Finanzkrise zeitweise ganz zum Erliegen gebracht hatte. Seither parken viele Institute ihr Geld kurzfristig lieber bei der Europäischen Zentralbank (EZB) – ohne Zinsen. Die EZB versucht derweil, den Interbanken-Handel durch Liquiditätsspritzen wieder in Gang zu bringen.

Bei der Rettung Zyperns hatte die EU erstmals auch die nicht durch die Einlagensicherung geschützten Bankguthaben von mehr als 100.000 Euro bei den beiden großen Banken des Landes – Bank of Cyprus und Laiki Bank – angetastet. Zwar hatte EZB-Präsident Mario Draghi betont, das dies kein Präzedenzfall für Bankenrettungen sein sollte. Doch arbeiten die EU-Politiker an einem Regelwerk, das klarstellt, wer bei Bankenpleiten künftig zur Kasse gebeten werden soll, um nicht gleich den Steuerzahler heranziehen zu müssen. Klar ist, dass zuerst die Aktionäre an der Reihe sind, danach folgen die Gläubiger, abgestuft nach ihren Sicherheiten. Geschützt sind nur Sparer bis zu einer Summe von 100.000 Euro.