„Ärzte in die Pflicht nehmen“

„Ärzte in die Pflicht nehmen“
(dpa)

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Heftige Kritik übt die Salariatskammer CSL am Reglementsentwurf der Regierung über den bevorzugten Rückgriff auf sogenannte Nachahmermedikamente (Generika).

Scharfe Kritik übt die Salariatskammer in ihrem jüngsten Gutachten an dem Reglementsentwurf der Regierung vom 8. Dezember, künftig nur noch den Preis von günstigen Generika über die Krankenkasse zurückerstatten zu lassen.
Das vergangene Woche vorgelegte Reglement ist eines der letzten noch ausstehenden zur Reform des Gesundheitswesens, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt.

Bereits in ihrem Gutachten zum Gesetz selbst hatte die CSL im November 2010 vor dem eingeschlagenen Weg gewarnt.
Vor allem stelle sich die Frage der Verantwortung, wenn einem Patienten vom Apotheker ein preisgünstigeres Generika ausgehändigt wird als das vom Arzt verschriebene Original. Die CSL hatte damals auch darauf hingewiesen, dass in Generika oft neben der identischen Wirksubstanz häufig Zusatzstoffe enthalten sind, die nicht identisch mit dem Originalmedikament sind. Was von Patient zu Patient andere und durchaus auch negative Nebeneffekte haben kann.

Verantwortung

Die „Chambre des salariés“ bedauert nachdrücklich, dass ihren bereits vor gut einem Jahr geäußerten Kritiken bei der Ausarbeitung des Reglements nicht Rechnung getragen wurde. Die Verantwortung zur Ausgabe von Generika oder Originalmedikamenten dürfe nicht dem Apotheker oder dem Patienten überlassen werden, wie das jetzt im Reglement vorgesehen sei. Sie müsse ganz klar beim verschreibenden Arzt liegen. Er sei es, der über die besten medizinischen Kenntnisse verfüge und verbindlich entscheiden müsse, ob das Originalmedikament oder ein Generika verabreicht wird.

Der Reglementsentwurf sieht vor, dass der Apotheker im Falle, wo Generika zu dem verschriebenen Medikament verfügbar sind, den Patienten in diesem Sinne informieren muss. Dem ist es dann überlassen, sich für das Generika oder das Originalmedikament zu entscheiden. Entscheidet er sich für das – in der Regel – teurere Original, so muss er die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Festlegung des zurückerstatteten Preises wird nach einem extrem komplizierten Schlüssel auf der Basis aller gleichwertigen Medikamente berechnet. Ein Schlüssel, der, so befürchtet die CSL, am Ende dazu führen könnte, dass größere Packungen zwar günstiger sind, dass dann aber ein Teil der Medikamente weggeworfen wird, weil er für die Behandlung nicht gebraucht wird.

Zweiklassenmedizin

Die Salariatskammer sieht in der geplanten Reform einen klaren Schritt in Richtung Zweiklassenmedizin.
Generell werden die Kosten für die Gesundheitskasse aufgrund des neuen Berechnungsmodells sicherlich sinken, die Leidtragenden dabei werden aber ganz klar die einkommenschwachen Patienten sein, die es sich nicht leisten können, für das vom Arzt verschriebene Originalmedikament eine höhere Zuzahlung zu leisten. Auch für Patienten mit einer chronischen Krankheit riskiere die neue Regelung zu einer untragbaren Mehrbelastung zu führen, schreibt die CSL
Ein weiteres Problem stelle sich bei der Entlassung aus einem Krankenhaus, wo zu 100 Prozent erstattete Originalmedikamente verabreicht werden.