/ 200 Japaner schuften sich jährlich zu Tode

In Japan müssen die Behörden auch künftig nicht offenlegen, welche Unternehmen Entschädigung für den Tod eines Angestellten wegen Überarbeitung gezahlt haben. Der Oberste Gerichtshof des Landes bestätigte vor kurzem eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichts der Präfektur Osaka.
Das meldete die Nachrichtenagentur Kyodo am Freitagabend. Eine Offenlegung könne den Ruf des betreffenden Unternehmens schädigen, begründete das Gericht das Urteil. Zahlungen an Angehörige zeigten nicht unbedingt, dass die Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hätten.
Offiziellen Angaben zufolge sterben in Japan jedes Jahr rund 200 Menschen durch Überarbeitung. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Eine Bürgerrechtsgruppe hatte im Jahr 2009 beim Arbeitsministerium von Osaka angefragt, welche Unternehmen in den vorangegangenen sieben Jahren Angehörige wegen des sogenannten Karoshi, des Tods durch Überarbeitung, entschädigt hätten. Als die Behörde dies einen Monat eine Antwort ablehnte, zog die Gruppe vor Gericht.
In Japan prüft das Arbeitsministerium, ob Todesfälle durch Überarbeitung verursacht wurden, wenn das Opfer in den vergangenen sechs Monaten monatlich mehr als 80 Überstunden oder in einem Monat mehr als hundert Überstunden geleistet hat. Die meisten der „Karoshi“-Opfer sterben an Schlaganfällen, Herzinfarkten oder nehmen sich das Leben.
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