Wenn schon, denn schon

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Ab heute darf wieder an Mosel und Sauer geangelt werden. Die Schonfrist, die am 1. März begann, ist vorbei. Rotauge und Zander, Hecht und Wels müssen um ihr Leben bangen. Oder zumindest Angst davor haben, am Haken zu landen, einen unfreiwilligen Ausflug an Land zu unternehmen, gewogen und eventuell abgelichtet zu werden, um dann wieder ins kalte Nass zurückkehren zu dürfen. Doch halt! Wurde nicht vergangene Woche ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet? Eines, das Tiere besser schützen, ihnen den Status eines Lebewesens geben soll, und nicht einer Sache? Eines, das streng verbietet, dass man Tiere quält, verletzt, tötet? Noch mal halt: Die Jagd und das Fischen sind von dem Gesetz ausgenommen, hier gibt es eigene Reglemente.

Ist das richtig so? Die Meinungen gehen (weit) auseinander. Für die einen ist Angeln Freizeitspaß, für die anderen Tierquälerei. Klar: Fische sind Lebewesen, die Schmerz empfinden, wenn sie in einen Haken beißen, die Angst und Stress erleiden, wenn sie an der Angel baumeln. Sollte man den Angelsport demnach konsequenterweise verbieten? Aber was ist mit dem Reitsport? Und dem Hundesport? Pferde stolzieren keineswegs freiwillig ballettreif umher oder hetzen wagemutig über zig Hindernisse. Und dass Hunde gedopt werden, um gute Resultate zu erzielen, ist ein offenes Geheimnis und darf ebenfalls als Tierquälerei bezeichnet werden. Also, wenn schon, denn schon?