Neues Kriterium für Petition

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Wer eine öffentliche Petition auf der Internetseite des Parlaments einreichen will, muss eine Reihe von Kriterien erfüllen, damit der Parlamentsausschuss die Bittstellung akzeptiert. Bei der Petition mit der Nummer 585 stellt sich allerdings die Frage, ob die bestehenden Kriterien für die Zulässigkeit einer Petition ausreichen.

Aktuell muss sie von allgemeinem und nationalem Interesse sein, sie darf gegen keine moralischen Grundsätze verstoßen, sie muss mit dem auf der Internetseite des Parlaments verfügbaren Formular eingereicht werden und sie darf kein Thema behandeln, das bereits im Laufe des vergangenen Jahres eingereicht wurde. Ob die eingereichte Bittstellung Sinn ergeben muss, wird allerdings nicht explizit festgehalten.

dvalvasori@tageblatt.lu

Die Petition von Marco Faber, die immerhin bereits über 1.120 Unterschriften gesammelt hat, wäre nämlich an einem solchen Kriterium gescheitert. Er fordert die Wiedereinführung des Punktesystems als Bewertung in der Berufsausbildung. Bereits Anfang Oktober, knapp zwei Monate vor dem Einreichen der Petition, teilte Claude Meisch mit, dass die Berufsausbildung wieder ein Punktesystem erhalten wird.

Demnach hat sich das Anliegen von Marco Faber noch vor der Einreichung seiner Bittstellung erfüllt, was deren Sinnlosigkeit beweist und die Arbeit des Parlamentsausschusses infrage stellt. Entweder wurde schlampig gearbeitet oder es fehlt ein weiteres Ausschlusskriterium.