Fehlendes Recht … immer noch

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Die journalistische Arbeit umfasst etwas mehr Recherche als das mittlerweile allgemein übliche Nachfragen bei Google oder Wikipedia. Diese zweifellos nützlichen – aber längst nicht allwissenden und unfehlbaren – Dienste können keine Antwort auf Fragen zu laufenden Dossiers, die von staatlichen oder kommunalen Verwaltungen bearbeitet werden, geben.

Solche Informationen brauchen Journalisten, um ihre Leser, Zuhörer, Zuschauer usw. korrekt informieren zu können, auch um eventuelle Missstände, Fehlverhalten usw. aufdecken zu können.

Der funktionierende Zugang zu Informationen von öffentlichen Verwaltungen hat demnach viel mit funktionierender Demokratie zu tun, was klar sein dürfte. Fehlt das gesetzlich festgelegte Recht von Journalisten auf Zugang zu diesen Informationen, so stellt dies auch einen demokratischen Mangel dar. Viele Länder haben deshalb ein solches Gesetz – Luxemburg immer noch nicht …

Informationsbeschaffung bei Verwaltungen bleibt somit abhängig von der Bereitschaft dieser, das gewünschte Material herauszugeben. Manchmal klappt dies, manchmal nicht. Informationszugang ab und zu ist allerdings ein mehr als suboptimaler Zustand.

Es ist ein zu lange andauernder Missstand, der behoben werden muss – spätestens von der nächsten Regierung …