„D’Ausnahm bestätegt d’Regel“

„D’Ausnahm bestätegt d’Regel“
(Editpress/Hervé Montaigu)

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Luxemburger Rechtschreibung

Gestern stellte Bildungsminister Claude Meisch eine neue Kampagne für die luxemburgische Rechtschreibung vor. Das Zielpublikum dieser Kampagne seien Menschen, die lernen wollen, Luxemburgisch fehlerfrei zu schreiben.

llaboulle@tageblatt.lu

Dass das mit dem fehlerfrei im Luxemburgischen aber manchmal nicht so einfach ist, zeigt schon die neue Kampagne selbst. Sowohl auf dem Plakat der Kampagne als auch auf der neuen Internetseite www.schreiwen.lu wird das luxemburgische Wort „Regel“ mit doppeltem ‹ee› geschrieben, also „Reegel“.

Nun besagt das Großherzogliche Reglement von 1999, in dem die aktuell gültigen Regeln für die offizielle Rechtschreibung festgelegt wurden, tatsächlich: „Gëtt de Vokal ‹e› laang ausgeschwat, da gëtt en duebel ‹ee› geschriwwen, egal wéivill Konsonanten hannendru kommen.“

Allerdings besagt dieses Reglement ebenfalls, dass Ausnahmen für deutsche oder andere fremdsprachige Wörter gelten, die in diesen Sprachen mit einfachem ‹e› geschrieben werden und die wir unverändert übernehmen. Als Beispiel werden im Großherzoglichen Reglement u.a. die der „Regel“ sehr ähnlichen Wörter „Segel“, „Kegel“ und „Pegel“ angeführt.

In der 2004 herausgegebenen Neuauflage von Josy Brauns „Eis Sprooch richteg schreiwen“ steht bei den Ausnahmen eben auch das Wort „Regel“, genau wie im „Lëtzebuerger Online-Dictionnaire“ des Kulturministeriums „Regel“ mit einem ‹e› geschrieben wird. Spellchecker.lu lässt hingegen beide Schreibweisen zu. Eine Begründung für diese „Reegel“ gibt es dort aber nicht.