Thomas Anders muß den Mund halten

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(dpa)

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Ex-Modern-Talking-Sänger Thomas Anders darf sich öffentlich nicht mehr negativ über seine Ex-Frau Nora Balling äußern.

Das sogenannte Versäumnisurteil wurde im Wesentlichen aufrechterhalten und nur in einem Punkt aufgehoben, erklärte das Gericht am Freitag. Das Gericht wollte weitere Erläuterungen erst machen, wenn die Prozessbeteiligten über das Urteil informiert wurden. Bei der Verkündung waren weder Anders noch Balling anwesend. Um ein Versäumnisurteil handelte es sich, da Anders im vergangenen Jahr nicht vor Gericht erschienen war.

Die Koblenzer Richter hatten im November einer einstweiligen Verfügung von Nora Balling stattgegeben. Danach muss Anders ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, wenn er die entsprechenden Aussagen aus der Autobiografie „100 Prozent Anders“ trotz des Verbots weiter macht. In dem Buch wirft er seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Gegen das Urteil hatte Anders Einspruch eingelegt.