Rückschlag für Jacksons Leibarzt

Rückschlag für Jacksons Leibarzt
(dpa-Archiv)

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Vor Beginn des Strafprozesses gegen Michael JacksonsLeibarzt hat der Kardiologe Conrad Murray eine weitere juristische Niederlage einstecken müssen.

Ein Berufungsgericht in Los Angeles bestätigte am Mittwoch einen früheren Richterspruch, dass die Jury in dem Verfahren nicht isoliert werden muss, berichtete die „Los Angeles Times“. Murrays Anwälte hatten gefordert, dass die Geschworenen während des Verfahrens von der Außenwelt abgeschottet werden. Sie sollten keinen Zugang zu Fernsehen und Internet haben, um nicht von Berichten der Medien über den Prozess beeinflusst zu werden.

Die Auswahl der Geschworenen sollte nach Auskunft einer Gerichtssprecherin am Donnerstagmorgen (Ortszeit) beginnen. Der Prozess startet voraussichtlich am 27. September mit den Eröffnungsplädoyers. Murray ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll Jacksons Tod im Juni 2009 durch die Verabreichung verschiedener Schlaf- und Narkosemittel herbeigeführt haben. Nach Angaben des Arztes hatte sich der Sänger die tödliche Dosis selbst zugeführt.