Kachelmann-Prozess wird vertagt

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Der Schadenersatz-Prozess zwischen Jörg Kachelmann und seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. vor dem Landgericht Frankfurt wird länger dauern.Die Güteverhandlung zwischen den Parteien sei gescheitert.

Jörg Kachelmann und seine Ex-Geliebte bleiben im Streit um Schadenersatz für den Wettermoderator beide hart. Eine Güteverhandlung scheiterte am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt. Kachelmann fordert mehr als 13 000 Euro für Sachverständigengutachten, mit denen er sich gegen den Vorwurf der Vergewaltigung verteidigt hatte. Das Gericht werde auf übereinstimmenden Antrag der Parteien einen neuen Verhandlungstermin ansetzen, sagte der Vorsitzende Richter der Zivilkammer.

In Frankfurt traf der Schweizer Fernsehmoderator nach anderthalb Jahren erstmals wieder auf seine frühere Geliebte Claudia D., die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun – anders als im Strafverfahren – beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.

Hinter verschlossenen Türen

Die Öffentlichkeit war während der etwa zweieinhalb Stunden langen Verhandlung ausgeschlossen. Gleich nach Beginn schickte der Vorsitzende Richter Richard Kästner Zuschauer und Journalisten aus dem Gerichtssaal. Es müssten „persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören“. Von den Parteien gab es auch nach der Verhandlung keine Stellungnahme.

Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, will das Gericht noch bekanntgeben. Dann könnte der Prozess mit der Anhörung der Parteien oder einer weiteren Beweisaufnahme weitergehen. „Das hindert die Parteien aber nicht daran, sich gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt gütlich zu einigen“, sagte ein Gerichtssprecher.

Claudia D. betrat den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung an der Seite ihres Anwalts Manfred Zipper. Vor den Fotografen schützte sie sich mit einer Sonnenbrille. Kachelmann erschien in Begleitung seines Strafverteidigers Johann Schwenn und der Anwältin Ann Marie Welker, die die Schadenersatzklage verfasst hat. Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch Claudia D. persönlich erscheinen sollten – was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist. Die beiden wurden am Mittwoch allerdings nicht förmlich angehört.

Physisches Erscheinen erwünscht

Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch Claudia D. persönlich erscheinen sollten – was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist. Der Vorsitzende Richter kündigte an, zunächst eine sogenannte Güteverhandlung zu führen. Dabei versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zu erreichen.

Die 18. Zivilkammer hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit bereits vor Verhandlungsbeginn beschlossen. Erst nach Ende der Verhandlung wollen die Richter verkünden, wann sie ein Urteil verkünden oder gegebenenfalls weiter verhandeln.

Demos vor dem Gericht

Vor dem Gericht demonstrierten einige Aktivistinnen einer „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“. Sie wandten sich gegen Kachelmanns Vorwurf, es gebe eine „Opferindustrie“, die zum Nachteil beschuldigter Männer wirke.

In der Klageschrift argumentiert Rechtsanwältin Welker wie folgt: Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf Claudia D. zukommen. Mit der Klage mache Kachelmann „lediglich einen kleinen Teil“ des Schadens geltend, der ihm durch die – nach seinem Vorbringen – falsche Beschuldigung entstanden sei, heißt es in der Klageschrift. Weitergehende Schäden, etwa Kosten der Verteidigung und Verdienstausfälle, seien nicht Gegenstand des Verfahrens.