Der nach Angaben des Europäischen Parlaments (EP) der polnischen Partei „Solidarna Polska Zbigniewa Ziobro“ angehörende Patryk Jaki wollte während einer Pressekonferenz im EP am Dienstag in Straßburg darlegen, wofür seine Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) in der EU steht: nämlich „für die Freiheit der Bürger und Demokratie“. Es gebe keine Freiheit, wenn die Bürger nicht wählen könnten, wen sie wollen, fuhr er fort und verwies auf den Ausschluss des Rechtsextremen Calin Georgescu bei den rumänischen Präsidentschaftswahlen. Um dann aber sogleich auf den Fall Le Pen zu kommen.
„Nun haben sie Marine Le Pen, die in den Umfragen führt, von den Wahlen ausgeschlossen, um das Risiko eines künftigen Wahlsieges zu vermeiden“, sagte Patryk Jaki und fügte hinzu: „Das ist keine Demokratie.“ Wer „sie“ sind, die Le Pen ausgeschlossen haben, präzisierte der Pole nicht. „Sie (noch einmal, Anm.) taten es, obwohl das westlich-demokratische System auf der Unschuldsvermutung basiert und, ganz wichtig, dem Recht auf Berufung“, sagte der EKR-Politiker weiter. Die Unschuldsvermutung gilt nur solange, bis ein Urteil gesprochen wurde, das jedoch in einem Berufungsverfahren angefochten werden kann. Und das wird Marine Le Pen nicht verwehrt. Jaki fährt dann mir der Behauptung fort, dass der Vorsitzende des französischen Verfassungsrates (Conseil constitutionnel), Richard Ferrand, das Urteil gefällt habe. „Ganz ehrlich gesagt: Der Präsident des Verfassungsrates, der diese beispiellose Entscheidung gemacht hat, ist ein langjähriger Politiker der Partei von Macron“, so der EKR-Politiker weiter. Ferrand habe bei den letzten Wahlen seinen Parlamentssitz verloren und habe nun jene Person beseitigt, die die Wahlen mit „einer Rekord-Unterstützung“ gewonnen habe, sagte Jaki. Doch es stimmt nicht, dass der französische Verfassungsrat das Urteil gegen Marine Le Pen gefällt hat, es war ein Pariser Strafgericht. Demnach war es auch nicht Richard Ferrand, der das Urteil gesprochen hat. Es war vielmehr die Richterin Bénédicte de Perthuis, die nach Beratungen mit zwei Beisitzenden das Urteil fällte. Was allerdings für die Richterin bereits Konsequenzen hat: Am Dienstag berichteten französische Medien, dass Bénédicte de Perthuis wegen Morddrohungen mittlerweile unter Polizeischutz gestellt wurde.
Kein Wort zum Inhalt
„Ich glaube, dass sie (wieder einmal, Anm.) nicht Marine Le Pen Rechte genommen haben, sondern sie haben die Rechte der Bürger genommen, die Rechte der Bürger, zu wählen, wen sie wirklich wollen“, fährt der EKR-Politiker fort. Jetzt würden „sie“ den Bürgern ihre Rechte wegnehmen und an Richter übertragen, die „sie“ ausgewählt haben. Ob Jaki damit insinuiert, dass es keine Wahlen mehr in Frankreich geben werde und nur mehr Richter entscheiden, wer Abgeordneter ist, ist keine Sache der Interpretation. „Die Richter werden anstelle des Volkes entscheiden“, sagte der polnische EP-Abgeordnete. Was natürlich nicht stimmt. Und wer wiederum „sie“ sind, die die Richter ausgewählt haben sollen, ist auch nicht klar. Immerhin ist Bénédicte de Perthuis bereits seit rund 25 Jahren als Richterin tätig. Das sei keine Gewaltenteilung, das sei keine Rechtsstaatlichkeit, das sei keine Demokratie, „das ist die Tyrannei der Oligarchen“, schließt Jaki seine Auslassungen zum Le-Pen-Urteil. Damit wird das französische Gericht als Teil einer Tyrannei verunglimpft.
Zum Gegenstand des Urteils, dass es sich im Fall Le Pen um die Veruntreuung von öffentlichen Geldern, also Geldern von Steuerzahlern gehandelt hat, mit denen Politiker auch nach Ansicht von Rechten mit der gebotenen Umsicht umgehen sollten, dazu verlor der polnische EP-Abgeordnete kein Wort.
Epilog
In einer Sendung des Fernsehkanals des französischen Senats, „Public Sénat“, hatte Marine Le Pen am 5. April 2013 gefordert, Politiker nicht nur bei Vergehen wie Korruption und Steuerbetrug, sondern auch bei Veruntreuung öffentlicher Gelder und Scheinbeschäftigung lebenslänglich das passive Wahlrecht zu entziehen. Wie der französische TV-Sender BFMTV am Dienstag berichtete, sprach sich Le Pen offenbar auch in ihrem 2012 erschienenen Buch „Pour que vive la France“ dafür aus, „die Waffe der Nichtwählbarkeit mit viel größerer Härte“ zu benutzen. Für die Veruntreuung öffentlicher Gelder wurde nun gegen Marine Le Pen die Nichtwählbarkeit verhängt. Allerdings nur für fünf Jahre, nicht lebenslänglich, wie die französische Rechtsextreme es noch im Jahr 2013 gefordert hatte.
De Maart

Wéi kann dat sinn, dass en EU-Parlamentarier ka Lijen ziëlen a kee gräift an? Oder ass et dono an der selwechter Sëtzung richteg gestallt ginn, an dat steet just net hei am Artikel?
Et ass fir ze verzweifelen, wou an der Tëschenzäit iwerall déi Schwurbler sëtzen! Am wäissen Haus, am EU-Parlament, suguer an der Chamber.
@ Luxmann
Thema verfeelt. An der Schoul wär dat eng Datz ginn ...
"In einer Sendung des Fernsehkanals des französischen Senats, „Public Sénat“, hatte Marine Le Pen am 5. April 2013 gefordert, Politiker nicht nur bei Vergehen wie Korruption und Steuerbetrug, sondern auch bei Veruntreuung öffentlicher Gelder und Scheinbeschäftigung lebenslänglich das passive Wahlrecht zu entziehen. Wie der französische TV-Sender BFMTV am Dienstag berichtete, sprach sich Le Pen offenbar auch in ihrem 2012 erschienenen Buch „Pour que vive la France“ dafür aus, „die Waffe der Nichtwählbarkeit mit viel größerer Härte“ zu benutzen."
Treu nach dem Motto" was kuemmert mich mein Geschwaetz von Gestern"??
Nicht unbedingt, da ungeachtet der politschen Gesinnung der Betroffenen, es eine Tatsache zu sein scheint dass seit 2012/2013, bzw seit der in Frankreich erfolgten Verschaerfung der diesbezueglichen Gesetzgebung, keiner der Politikerkollegen der Frau Le Pen eine solch drastische Massnahme zu Teil wurde. Hier liegt meines Erachtens, auch juristisch, das Hauptproblem, welches demzufolge auch eines der wichtigsten Anliegen in zweiter Instanz sein wird. Das zweitinstanliche Urteil hat immer die Moeglichkeit eine Strafe/Sanktion als ueberzogen zu betrachten und das Stafmass gegebenenfalls zu mindern. Dies betrifft hier auch und insbesonders, das Absprechen des passiven Wahlrechts mit sofortiger Wirkung.
Wat huet dat mat Le PEN ze dinn?
Hallo Fr. oder H. Luxmann. 1) Hat die liebe Frau jetzt was unterschlagen oder nicht?
Sollte man der Frau das einfach "durchgehen" lassen?
2) Wo sollten die Gelder der Steuerzahler denn hin, Ihrer Meinung nach für den Sold der koreanischen Helfer im Ukrainekrieg?
3) Wer hat den sinnlosen Krieg denn angefangen?
Dass gelder von EU steuerzahlern vergeudet werden um z.bsp. ein nicht EU mitglied namens Ukraine in einem sinnlosen krieg zu bewaffnen scheint den autor dieses artikels nicht zu stoeren.