Freitag31. Oktober 2025

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PädokriminalitätWie ein Fallbeispiel aus Luxemburg das Versagen des Staats und gesellschaftliche Probleme aufzeigt

Pädokriminalität / Wie ein Fallbeispiel aus Luxemburg das Versagen des Staats und gesellschaftliche Probleme aufzeigt
Überlebende von Kindesmissbrauch leiden meist ihr gesamtes Leben unter den Übergriffen Illustration: Tageblatt

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Schockiert, wütend, betroffen: Ein Urteil wegen Pädokriminalität schlug in den vergangenen Tagen hohe Wellen in Luxemburg. Die Medien berichteten, Bekannte des Angeklagten bezogen öffentlich Stellung, er selbst verteidigte sich in einem umstrittenen Interview im „Wort“. Ein Fallbeispiel, das sowohl das Versagen der Justiz als auch Probleme der Gesellschaft offenlegt.

Die Ermittlungen gegen den Mann begannen 2019: Europol machte die Luxemburger Kriminalpolizei auf die pädokriminellen Aktivitäten des Verdächtigen aufmerksam – darunter der Besitz und die Weitergabe zahlreichen kinderpornografischen Materials. Hinzu kommen inzestuöse Inhalte und Handlungen. 2020 schritt die nationale Polizei ein, 2023 wurden die Familienangehörigen zu den Vorwürfen befragt. Der Verdächtige kam unter gerichtliche Aufsicht, wodurch ihm unter anderem der Kontakt zu Minderjährigen verboten wurde. Die Ermittlungen wurden ein Jahr später abgeschlossen und das Urteil in erster Instanz gesprochen: 13 Jahre Freiheitsstrafe, mehrere davon auf Bewährung. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil werden dem Mann außerdem lebenslang berufliche, ehrenamtliche oder soziale Tätigkeiten mit Minderjährigen untersagt. Der Angeklagte ging in Berufung.

Versagt die Justiz?

Zwischen der Meldung durch Europol und der ersten Urteilsverkündung verstrichen sechs Jahre. Es gibt Hinweise darauf, dass die Familie in der Zeit – und bis heute – weiter zusammenlebte. Nähere Auskünfte können aufgrund des Jugendschutzgesetzes nicht erteilt werden, heißt es auf Nachfrage des Tageblatt von der Pressestelle der Justizbehörde. Es habe jedenfalls eine Untersuchung des Haushalts durch den „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) gegeben. Es könne auch davon ausgegangen werden, dass das betroffene Kind an einen Kinderanwalt verwiesen wurde. Dieser fungiere als „Ad-hoc-Anwalt“ und gesetzlicher Vertreter.

In Bezug auf die Dauer der Untersuchung würden verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Die Polizei habe eine große Menge an Material auswerten müssen. Sowohl die Abteilung Neue Technologien der Kriminalpolizei als auch die Abteilung Jugendschutz verfüge nicht über genügend Personal, um die zahlreichen Fälle, mit denen sie konfrontiert würden, in kürzerer Zeit zu bearbeiten. In diesem spezifischen Fall sei der Anfang der Ermittlungen zudem in die Corona-Pandemie gefallen, „was sicherlich nicht dazu beigetragen hat“, schreibt der Justiz-Pressesprecher, „die Lage schneller zu klären“.

Für Annette Michels und andere Mitglieder von der Organisation „La Voix des survivant(e)s“ (LVDS) ist all das problematisch. LVDS, 2022 gegründet, vertritt Überlebende sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt und kommentierte die Geschehnisse vergangene Woche in einer Pressemitteilung. Im Gespräch mit dem Tageblatt nennt Michels, die schriftliche Notizen von LVDS mitbringt, weitere Gründe für langwierige juristische Prozeduren. „Oft wird Kindern nicht geglaubt, wenn sie jemandem von ihrem Missbrauch erzählen“, sagt sie. „Es kann auch vorkommen, dass mehrere Meldungen an die Staatsanwaltschaft gesendet werden und es dauert, bis zum Schutz der Kinder eingeschritten wird.“ LVDS schreibt ergänzend: „Die Polizei und die Justiz verlangen oft Beweismaterial, das bei sexualisiertem Missbrauch von Kindern meist fehlt.“

Es kann vorkommen, dass mehrere Meldungen an die Staatsanwaltschaft gesendet werden, und es dauert, bis zum Schutz der Kinder eingeschritten wird

La Voix des survivant(e)s, Organisation für Überlebende verschiedener Gewaltformen

Darüber hinaus hinterfragt LVDS die allzu strenge Interpretation des „secret d’instruction“. Vereinfacht ausgedrückt, handelt es sich beim „secret d’instruction“ um eine Geheimhaltungspflicht zum Schutz der Rechtssuchenden und der Richtenden während des juristischen Verfahrens. Der Staatsanwaltschaft lägen wichtige Informationen vor, die sie nicht teilt: „Das Untersuchungsgeheimnis scheint offensichtlich der Weitergabe von Erkenntnissen, die für eine ganzheitliche Betreuung der Opfer unerlässlich sind, immer wieder im Wege zu stehen.“ Dies erschwere einen allumfassenden Kinderschutz, findet LVDS. Die Organisation verweist auf eine Empfehlung der EU-Kommission: 2024 riet diese den Mitgliedsstaaten zur Entwicklung und Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme. „Wir brauchen eine reibungslose Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordination zwischen der Polizei, den Sozial- und Gesundheitsdiensten, dem SCAS, dem ONE (’Office national de l’enfance’, d.Red.), der Justiz, den Schulen und den Betreuungseinrichtungen“, fordert LVDS.

Eine Gesetzesänderung, die das ermöglichen könnte, ist laut Pressestelle der Justizbehörde zurzeit in Arbeit. Diese würde die schnellstmögliche Umsetzung des Gesetzentwurfes Jucha 7882B begrüßen, so deren Sprecher: Der von der früheren Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) eingebrachte Entwurf befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen im Justizbereich Daten weitergegeben werden dürfen, etwa an Arbeitgeber, Verbände oder Vereine. Überlebende von Straftaten könnten über Akteninhalte informiert werden, die für sie erforderlich sind, um ihren Entschädigungsanspruch geltend zu machen.

Wer Schutz erfährt

LVDS geht dennoch hart mit der Justiz ins Gericht. „Für das Leid der Opfer scheint sie blind“, steht in den Notizen. In der Theorie werde sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige weder von der Justiz noch von der Gesellschaft toleriert, aber: „Die Justiz entscheidet zu oft auf Bewährung und spricht zu milde Strafen aus. Das ist ein falsches Zeichen für die Täter, die Opfer und die Gesamtgesellschaft.“

Bisher würden die Täter zu stark geschützt, meint auch Michels. Sie ist selbst Überlebende verschiedener Gewaltformen als Kind und Erwachsene. Erlebnisse, die sie und andere Betroffene ihr ganzes Leben lang verfolgen. Die Nachwirkungen sind unterschiedlich: Sie reichen von Depressionen bis hin zu Entwicklungs- und Verhaltensstörungen. Sie können früh auftreten, aber auch erst im Erwachsenenalter. Laut Studien haben missbrauchte Frauen und Männer ein deutlich größeres Risiko, alkohol- oder drogenabhängig zu werden. Weitere Spätfolgen können unter anderem Borderline- oder Essstörungen sein.

Ein gesellschaftliches Problem

Umso erschütterter ist Michels über den öffentlichen Umgang mit den Verurteilten. „Denken Sie an den Fall Gerson Rodrigues: Er darf als verurteilter Gewalttäter für die luxemburgische Nationalelf antreten und seine Rolle als Jugendidol weiter ausleben. Das geht nicht.“ Genauso hält sie es für unvertretbar, pädokriminelle Handlungen als Symptom einer Krankheit zu bezeichnen. Dies trifft auf den eingangs erwähnten Angeklagten zu: Ihm wurde von einem psychiatrischen Sachverständigen eine pädophile Störung attestiert. Im Laufe des Verfahrens und dem Wort gegenüber klagte er über seine vermeintliche Krankheit. „Wenn das Schule macht, kann jeder nach einer Gewalttat behaupten: ‚Ich kann nichts dafür, ich bin krank‘“, kontert Michels.

Die allgemeine Haltung zu Sexualität verschärfe die Situation. „Wir leben in einer ‚pornofizierten‘ Gesellschaft, in der Kinder hypersexualisiert und erotisiert werden – sei es in der Mode, sei es durch sexualisierte Posen in den sozialen Netzwerken“, so LVDS. „Hinzu kommt der leichte Zugang zu extrem gewaltvoller Pornografie und pädokriminellen Inhalten im Internet. Immer mehr Menschen schauen sich das an, auch Minderjährige. Das Ergebnis: eine Missbrauchskultur, in der sowohl die Pädokriminalität als auch die sexualisierte Gewalt unter Minderjährigen explodiert.“

Pädokriminalität in Luxemburg …

Das bestätigt die Pressestelle der luxemburgischen Polizei. „Die Abteilung ‚Protection de la jeunesse‘ des ‚Service de police judiciare’ befasste sich 2024 mit 107 neuen Ermittlungen im Zusammenhang mit Pädopornografie“, schreibt sie dem Tageblatt. „Im Vorjahr waren es 86.“ Die zuständige Beamtin weist darauf hin: Unter Pädopornografie fällt auch, wenn Minderjährige intimes Material von sich selbst verschicken oder erhaltene Inhalte weiterleiten – freiwillig oder nicht. „Dieses Problem hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen“, unterstreicht sie.

Wir leben in einer ‚pornofizierten‘ Gesellschaft, in der Kinder hypersexualisiert und erotisiert werden. Hinzu kommt der leichte Zugang zu extrem gewaltvoller Pornographie und pädokriminellen Inhalten im Internet. Das Ergebnis: eine Missbrauchskultur, in der sowohl die Pädokriminalität als auch die sexualisierte Gewalt unter Minderjährigen explodiert.

La Voix des survivant(e)s, Organisation für Überlebende verschiedener Gewaltformen

Dasselbe gilt für Pädokriminalität im Allgemeinen. Im vergangenen Jahr (2024) wurden in Luxemburg gemäß der Artikel 372, 373 und 377 des Strafgesetzbuches (Schamverletzung, Verletzung der sexuellen Integrität) sowie der Artikel 375 (Vergewaltigung), 383 und 384 (Kinderpornografie) 31 Verurteilungen ausgesprochen, zwei mehr als im Jahr zuvor. Mag dieser Anstieg moderat erscheinen, nehmen die Meldungen potenziell pädokrimineller Inhalte deutlich zu.

Im Jahresbericht 2024 des „KannerJugendTelefon“ ist mit Blick auf die Meldeplattform „BeeSecure Stopline“ nachzulesen: Die Mitarbeitenden erhielten insgesamt 12.326 Hinweise auf möglicherweise illegale Inhalte im Internet – davon 11.751 im Bereich „Child Sexual Abuse Material“. Das bedeutet einen Anstieg von 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ein Großteil (74 Prozent) der Meldungen stammt von internationalen Partnerorganisationen des Inhope-Netzwerkes: Dabei handelt es sich um Internetadressen, die in Luxemburg beherbergt werden. Am Ende erwiesen sich 1.375 aller Hinweise als potenziell illegal, 783 wurden an die lokale Polizei weitergeleitet.

… und im Ausland

Symbolbild
Symbolbild Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Blick über die Landesgrenze hinaus liefert weitere Anhaltspunkte. Im März sorgte ein Prozessauftakt in Frankreich für Aufsehen: Über Jahrzehnte hinweg soll ein Arzt rund 300 Minderjährige missbraucht haben. Im April zerschlugen Ermittlungsbehörden die Website „Kidflix“, die pädokriminelle Inhalte verbreitete. Sie zählte zwei Millionen Nutzende weltweit. 79 Menschen wurden festgenommen, Hunderte Tatverdächtige ausfindig gemacht. Klaus Michael Beier, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité, ordnet den sexualisierten Kindesmissbrauch in einem Interview mit Jerome Braun, dem Geschäftsführer der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel, als „weltweite Pandemie“ und globale Herausforderung ein, die „Hunderte von Millionen von Opfern“ fordere und deren Ausmaß „zugenommen“ habe. Nicht zuletzt durch das Internet. Die Arte-Doku „Kinderschänder im Visier“ hält außerdem fest: Vor drei Jahren zirkulierten 88 Millionen Aufnahmen von Kindesmissbrauch. Jede Sekunde werden mindestens zwei entsprechende Inhalte im Netz geteilt, darunter Aufnahmen von Neugeborenen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) macht all das greifbar: In Europa haben schätzungsweise rund ein bis zwei Kinder pro Schulklasse bereits sexualisierte Gewalt durch Erwachsene erfahren. Zwei Drittel der Betroffenen sind Mädchen. Ähnliches berichtet das luxemburgische „Planning familial“: 65 Prozent der Opfer sexualisierter Gewalt, die das „Planning familial“ begleitet, wurden vor ihrem 18. Lebensjahr zum ersten Mal missbraucht; 31 Prozent waren noch keine zwölf Jahre alt. Die Angreifer sind meist Männer aus dem Familien- und Bekanntenkreis. 

Blick auf potenzielle Tatpersonen

„Wenn wir davon ausgehen, dass in einer Schulklasse ein bis zwei Kinder von sexualisierter oder anderer Gewalt betroffen sind, wie viele Kinder sind dann mögliche Täter und Täterinnen?“, fragt Michels, die ehrenamtlich an Schulen über Gewalt aufklärt. „Wir müssen sie früh erkennen. Die meisten Pädokriminellen begehen ihre ersten Taten im Jugendalter: eine Zeit, in der Therapien noch besser anschlagen als bei Erwachsenen.“

Doch nicht jeder pädophiler Mensch schreitet zur Tat. Klaus Michael Beier von der Charité betont neben dem Opferschutz deshalb, eine konsequente und „verursacherbezogene Prävention“ zu etablieren, denn es sei entscheidend, „auch die Verursacher in den Blick zu nehmen“. In Deutschland gibt es seit 2005 das Projekt und therapeutische Angebot „Kein Täter werden“ an der Charité zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch, das sich an Menschen richtet, die befürchten, sexualisierte Übergriffe zu begehen.

In Luxemburg haben Anlaufstellen wie die der Vereinigung „Alupse-Dialogue“ jahrelange Erfahrung mit Kindesmissbrauch. Die Organisation richtet sich seit Juli 2024 mit dem Angebot „Alupse Cosmos“ aber auch an Minderjährige mit problematischem und gewaltvollem Sexualverhalten. Eine Struktur, die sich explizit und ausschließlich pädophilen Menschen widmet, gibt es unseren Informationen nach hierzulande nicht. Betroffene müssen auf psychologische Fachkräfte zurückgreifen, die darauf spezialisiert sind.

Wo gibt es Hilfe für Betroffene?

Für leidtragende Minderjährige gibt es mehrere Kontaktstellen, etwa das Kanner-Jugendtelefon (KJT, 116111), die „BeeSecure Stopline“ (Helpline: 8002 1234), das „Planning familial“ oder Organisationen wie „La Voix des survivant(e)s“. Auch der „Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher“ kann bei Verstößen gegen Kinderrechte kontaktiert werden. „Nur ist seine Handlungsfähigkeit begrenzt“, betont LVDS. „Die Ombudsstelle kann nicht in laufenden Gerichtsverfahren tätig werden oder diesbezüglichen Beschwerden nachgehen, obwohl viele hilfsbedürftige Personen sich deswegen an sie wenden.“ Derweil gibt es in Deutschland das Projekt „Notinsel“ von Hänsel+Gretel, das konkrete Anlaufstellen für Kinder und Schutz vor potenziellen Tätern bietet. An mehr als 250 Standorten signalisieren rund 17.000 Geschäfte, die das Notinselzeichen an der Tür tragen: „Wo wir sind, bist du sicher.“

Überlegen Sie sich immer, was Ihr Verhalten mit den Opfern macht; wie sehr Sie ihr Leben durcheinanderbringen. Niemand vergisst eine Gewalterfahrung. Wir werden lebenslang bestraft. Teils mit weitreichenden Folgen.

Annette Michels, Mitglied von „La Voix des survivant(e)s

„In meiner Kindheit gab es keine Anlaufstellen, heute schon“, sagt Michels, „und trotzdem geht es vielen Kindern schlecht. Das schockiert mich zutiefst.“ Dies sei weniger auf die Hilfseinrichtungen selbst als vielmehr auf die Autoritäten zurückzuführen. „An uns richten sich viele Menschen, die im Zusammenhang mit ihren Erlebnissen auf Probleme mit der Justiz, der Polizei und dem SCAS stoßen.“ Umso wichtiger sei es, unter anderem multidisziplinäre Hilfsstrukturen für Kinder und Jugendliche, niederschwellige Beschwerdemöglichkeiten – etwa Briefkästen, wie beispielsweise die der Vereinigung „Les Papillons“ in Frankreich, in allen Strukturen, in denen sich Minderjährige aufhalten – einzurichten und verstärkt Präventionsarbeit zu leisten. Einrichtungen, die regelmäßig Minderjährige empfangen, sollten zudem ein Kinderschutzkonzept ausarbeiten. Die Abtei Neimënster ging 2024 mit gutem Beispiel voran und verfasste als eine der ersten Kultureinrichtungen Luxemburgs eine entsprechende Charta.

Doch immer noch schweigen viele Betroffene von sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt. Oft, weil sie sich selbst schuldig fühlen oder befürchten, die Familie würde auseinanderbrechen. Nur ein kleiner Teil der Taten wird angezeigt. Die Dunkelziffer der Vorfälle ist zweifelsfrei höher als die offiziellen Zahlen. Auch Michels verschwieg ihre Erlebnisse viele Jahre, heute spricht sie offen darüber. Vor allem, weil sie Kinder und Jugendliche sensibilisieren und Betroffenen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen will. Das habe einen therapeutischen Effekt, sagt sie. Am Ende des Gesprächs richtet sie sich mit einer Bitte an Tatpersonen und an alle, die in der Öffentlichkeit über deren Vergehen sprechen: „Überlegen Sie sich immer, was Ihr Verhalten mit den Opfern macht; wie sehr Sie ihr Leben durcheinanderbringen. Niemand vergisst eine Gewalterfahrung. Wir werden lebenslang bestraft. Teils mit weitreichenden Folgen.“

Hermann
11. Juni 2025 - 15.16

Jaja genau so, mit Speck lockt man Mäuse.