EditorialWenn die Polizei Fahrradfahrer kontrolliert und riskante Überholmanöver ignoriert

Editorial / Wenn die Polizei Fahrradfahrer kontrolliert und riskante Überholmanöver ignoriert
 Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

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Verkehrsteilnehmer müssen sich an den „Code de la route“ halten – und ja, dazu gehören auch Fahrradfahrer. Ist das nicht der Fall, müssen sie bestraft werden. Denn durch die Überprüfung der vorhandenen Verhaltensregeln garantiert die Polizei, dass alle sich sicher von A nach B bewegen können. So läuft das jedenfalls im Idealfall. Doch was, wenn nicht alle Verkehrsregeln überprüft werden oder werden können? Eine Frage, die sich aktuell wegen einer parlamentarischen Antwort von Polizeiminister Henri Kox stellt.

Die Polizei hat laut dem Schreiben in den vergangenen sechs Monaten beispielsweise 47 gebührenpflichtige Verwarnungen an Fahrradfahrer in Luxemburg ausgestellt. Bei der Überprüfung des Mindestabstandes von 1,5 Metern beim Überholen der Fahrradfahrer waren die Beamten allerdings etwas weniger erfolgreich. „In den vergangenen sechs Monaten hat die Polizei keinen Verstoß gegen den Artikel 125.08 des ‚Code de la route‘ festgestellt“, so die Antwort des Ministers auf die parlamentarische Frage von Piraten-Abgeordneten Sven Clement.

Super! Die Luxemburger Autofahrer sind also vorbildhafte Musterschüler, die sich alle um die Sicherheit der Fahrradfahrer sorgen – oder die Polizei kontrolliert das Vergehen nicht. Jeder, der öfter Fahrrad fährt, weiß allerdings, dass sich nicht alle Autofahrer an den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand halten. Dass es bei solch waghalsigen Überholmanövern immer wieder zu Unfällen kommt, muss auch die Polizei wissen.

Die Frage steht also im Raum: Warum überhaupt ein Gesetz einführen, wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird? Warum dann eine Werbekampagne für die Abstandsregel starten? Natürlich ist es einfacher zu kontrollieren, ob ein Fahrradfahrer beim Stoppschild stehen bleibt. Den Abstand zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern zu kontrollieren, ist trotzdem nicht unmöglich. In Deutschland zeichnen Beamte etwa Markierungen auf den Straßen ein, die klar zeigen, ob das Fahrzeug mit einer Distanz von 1,50 Metern überholt.

Oder wie wäre es, wenn die Polizei selbst mal auf den Drahtesel steigen würde? Immerhin stehen den Polizisten im hauptstädtischen Gebiet laut einer im März veröffentlichten parlamentarischen Antwort von Kox mehr als 20 Fahrräder zur Verfügung. „In den anderen Regionen sind es zwischen sechs und einem guten Dutzend“, schreibt der Minister. Würden sich die Autofahrer trauen, Polizisten mit einem halben Meter Abstand zu überholen? Wohl kaum – und wenn doch, ist es relativ einfach festzustellen, ob das überholende Fahrzeug 150 oder 50 Zentimeter entfernt ist. Trotzdem sieht man kaum Fahrrad fahrende Polizisten auf den Luxemburger Straßen. Dabei könnte eine wirklich aktive, polizeiliche Fahrradstaffel eine Vorbildfunktion erfüllen, Aufklärung betreiben und Verhaltensregeln gegenüber Fahrradfahrern besser kontrollieren.

Doch so sieht die Situation nicht aus. Vielmehr muss ein Fahrradfahrer, der beim Stoppschild nicht stehen bleibt, 145 Euro bezahlen – und zwei Führerscheinpunkte abgeben. Als Radfahrer kann man also seinen Autoführerschein verlieren, den man eigentlich nicht zum Radfahren benötigt, der allerdings bezeugt, dass man den „Code de la route“ kennt. Ergibt Sinn, oder? Radfahrer sollen natürlich in ihrer Fahrweise überprüft werden – aber dann bitte auch riskante Überholmanöver von Autofahrern kontrollieren!

Louana
1. Juni 2022 - 19.29

@Jemp "@Louana: Sind sie etwa der, der als Banane verkleidet mit dem Gator auf der N7 gefahren ist?" Nein, so weit traue ich mich nicht in die Pampa, ich fahr immer nur N1-N3. Außerdem war's umgekehrt, ich war als Gator verkleidet auf einer Banane unterwegs, alles andere wäre ja Schwachsinn.

Irma
1. Juni 2022 - 19.27

Et ass erlaabt, um Vëlo Wueren de breede Wee ze transportéieren, sou laang et ënner 2 an en hallwe Meter bleift. Wann se sech net ginn, eng orange Plastiksstaang vun 2,5 Meter queesch op de Gepäckdréier, da bleiwen se hannendrun.

Nellie
31. Mai 2022 - 15.37

@Jempy "Wenn eine Gemeinde oder der Staat wünscht dass Radfahrer und ähnliche Fahrer sicher unterwegs sein sollen, dann müssen vorher die notwendigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen" Genau! Parken entlang der Straße endlich verbieten, Straßen sind zum Fahren da, nicht für Leute die zu knickrig sind sich eine Garage zu leisten.

Jemp
31. Mai 2022 - 14.56

@Louana: Sind sie etwa der, der als Banane verkleidet mit dem Gator auf der N7 gefahren ist?

Louana
31. Mai 2022 - 13.44

@Jemp "Das Thema ätzt. Radfahrer haben zwischen Fernlastern, Bussen, und anderen 40-Tonnern nichts verloren. " Der Gesetzgeber sieht das anders. Sie können mit Pferden, Pferdekutschen, Citroën Amis und sogar Handkarren auf der Straße fahren. Warten Sie mal bis die Transportfahrräder In der Pampa gibt's das noch öfters.

jo
31. Mai 2022 - 12.52

Vor 2 Tagen: eine Gruppe Radler auf einer kurvenreichen Landstraße. Zwei radeln AUF der durchgezogenen Mittellinie. Ungeniert! Auch das sich nähernde Fahrzeug kann sie nicht beirren. also muss es hupen. Sofort geht das Gebrülle los, Fäuste fliegen durch die Luft, Mittelfinger werden empor gereckt...... Wann bekommen Fahrräder endlich eine Immatrikulation?

Schempy Jmitz
31. Mai 2022 - 11.34

@ Garly Schaul Haha, ".... ihm vieleicht noch die HUKE vollhupt..." hahahaha Anscheinend fiert et sech jo ower besser mat engem mëll a voll gepolsterte Suedel.

Jempy
31. Mai 2022 - 11.28

Wenn eine Gemeinde oder der Staat wünscht dass Radfahrer und ähnliche Fahrer sicher unterwegs sein sollen, dann müssen vorher die notwendigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Sichere Radwege über Land und in den Städten vorhanden sein. Die oben genannten haben nichts zwischen Autos, Lastwagen u.s.w. verloren. Es ist sinnlos Gesetze zu machen die nicht eingehalten und kontrolliert werden können so gut von den einen als auch von den anderen. Aber die Autos einfach und immer wieder verdammen ist einfacher. Nicht wahr Herr Bausch, (Turmes und, und,).

Heng
31. Mai 2022 - 11.16

Also ich bin Rad & Auto Fahrer, und ich sehe dass es auf beiden Seiten viele gibt die sich nicht an die Regeln halten. Irgendwie ist es seit der Pandemie erlaubt auf dem Bürgersteig zu fahren (obwohl es auf beiden Seiten ein Fahradweg gibt) und klingeln an den schönen teuren Rädern ist wohl auch ein no go. Ich habe schon beides erlebt, Autofahrer die einen überholen und dann sofort einbiegen und dabei mit dem Spiegel fast den Lenker berühren, und Fahrräder ohne Klingel / Licht über den Bürgersteig flitzen. Aber es ist ja wie immer, es wird nur das in einer Aktion gesucht mit dem man stenkern kann.

Jemp
31. Mai 2022 - 9.19

Das Thema ätzt. Radfahrer haben zwischen Fernlastern, Bussen, und anderen 40-Tonnern nichts verloren. Die meisten Straßen müssten für Radfahrer strikt gesperrt werden, besonders, wenn es parallele Radwege gibt. Es zeigt sich immer klarer, dass die aktuelle Autohasser-Politik kompletter Irrsinn ist, da sie zu Gesetzen führt, die unsinnig und nicht nachkontrollierbar sind, übrigens auch nicht mit Strichen auf der Straße. Stoppt den Fahrradwahn!

Garly Schaul
31. Mai 2022 - 8.57

"Der Stärkere schützt den Schwächeren." So hieß es doch einst,oder? Wenn ein Autofahrer mit Vollgas und einem Abstand von einem halben Meter an einem Radfahrer vorbeifährt und ihm vielleicht auch noch die Hucke vollhupt weil er nicht auf der Radpiste unterwegs ist,dann ist das lebensgefährlich. Und wenn Radfahrer sich zwischen Autos durchschlängeln oder das Stoppschild missachten,auch. Aber immer nur für den Radfahrer. Man sollte also als Radfahrer doppelt achtsam sein und wissen,dass man immer den zweiten Preis bekommt,auch wenn man sich im Recht fühlt. Und die 1,50 Meter sind doch wohl als Richtlinie gedacht.Ich selbst bin ab einem Meter Abstand schon recht dankbar wenn ich mit dem Rad unterwegs bin. Wie wär's mit einem Aufkleber für die Heckscheide: " Ich bremse für Radfahrer."