Kostenrückerstattung
Verhütungsmittel sollen in Luxemburg bald für alle kostenlos sein
In Luxemburg gibt es derzeit eine Altersgrenze für die Rückerstattung der Kosten von Verhütungsmitteln – die soll allerdings möglicherweise bald abgeschafft werden. Dann soll es für alle Altersgruppen eine Rückerstattung geben. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Frage der LSAP hervor.
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Es klingt ganz einfach: Man sucht sich die Verhütungsmethode aus, die am besten zu einem passt, und besorgt sich diese dann in der Apotheke oder im Drogeriemarkt. Manche Menschen können sich das allerdings gar nicht leisten. In Luxemburg gibt es derzeit eine Altersbegrenzung von 30 Jahren – bis dahin werden die Kosten für einige Verhütungsmittel zu 80 Prozent übernommen. Diese Altersgrenze könnte allerdings bald aufgehoben werden. Das geht aus der Antwort von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Mars di Bartolomeo (LSAP) hervor.
Außerdem soll bei der Änderung der Regelung auch die Palette der Verhütungsmittel erweitert werden, die erstattet werden. Laut der Antwort der Ministerin soll die Kostenübernahme dann neben der Verhütungspille unter anderem die Kupferspirale, Kondome, den Verhütungsring, Verhütungspflaster und die Pille danach umfassen. Vor der Änderung der Regelung müsse allerdings zunächst die Nomenklatur angepasst werden, einen genauen Zeitpunkt für die Änderung nennt Lenert auch nicht.
Bereits im Jahr 2018 wurde die Altersgrenze für die Rückerstattung von 25 auf 30 Jahre angehoben. Komplett kostenlos sind die Mittel zurzeit jedoch nicht – Menschen bis 30 Jahre müssen noch 20 Prozent der Kosten selbst tragen.