ULC: Der Blick des Verbraucherschutzes auf die Wahlen

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Die Verbraucherschützer der ULC fordern, alle Aspekte des Konsumentenschutzes in einem Ministerium zusammenzulegen. 

Vor den Wahlen hat die Verbraucherschutzorganisation den politischen Parteien einen Fragebogen zukommen lassen, damit diese sich zu verschiedenen Themen äußern, die die Konsumenten in Luxemburg interessieren dürften. Die Organisation gibt sich dabei parteipolitisch neutral und spricht keine Wahlempfehlung aus, sondern listet die Antworten der Parteien in der neuesten Ausgabe ihres Magazins de Konsument auf.

Das soll jedoch nicht bedeuten, dass die Organisation keine Forderungen an die Politik stellt. Die ULC verlangt zum Beispiel die Zusammenlegung aller Kompetenzen, die mit Verbraucherschutz zu tun haben, in einem Ressort. Derzeit ist der Landwirtschaftsminister auch für Verbraucherschutz zuständig. Für die Lebensmittelkontrolle ist allerdings das Gesundheitsministerium und für wirtschaftliche und juristische Belange das Wirtschaftsministerium der richtige Ansprechpartner. Da die Lebensmittelsicherheit ein so wichtiger Bereich sei, sieht die ULC den Verbraucherschutz grundsätzlich im Landwirtschaftsministerium gut aufgehoben, wenn nicht in einem eigenen Ministerium. Das sehen die meisten Parteien ganz ähnlich. Lediglich CSV und Piraten haben in dieser Sache keine Stellung bezogen.

Gratis Basisoperationen am Bankschalter

Ein anderes Thema, mit dem sich die ULC zuletzt verstärkt auseinandergesetzt hatte, sind die steigenden Schaltergebühren bei Banken und der Post. Der Finanzminister hatte der Organisation versprochen, mit den Banken „zu reden“, und es sollte ein Vergleichs-Rechner auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht CSSF entstehen. Einen solchen gebe es noch immer nicht, so die ULC. Die ULC fordert, dass wenigstens Basisoperationen kostenfrei oder die Preise dafür zumindest stark reduziert werden, insbesondere für ältere Kunden oder solche, die aus irgendeinem Grund kein Onlinebanking machen können.

Die ULC fordert weiterhin eine „Index-Vorschuss-Tranche“, um einen Kaufkraftverlust durch „Indexmanipulationen der vergangenen Jahre“ auszugleichen. Hierzu äußerte sich lediglich die KPL, die sich für einen Erhalt des Indexes und eine solche Vorschusstranche von 1,5 Prozent einsetzt. Was den Wohnungsbau angeht, ein Thema, das in Eurobarometerumfragen immer wieder von den Bürgern als dringendstes Problem in Luxemburg genannt wird, glaubt die ULC, dass es eine ganze Reihe von Stellschrauben gibt, an denen gedreht werden muss. Die Parteien hätten eine ganze Palette von Ideen. „Es muss zügig gehandelt werden, da es sich um ein nationales Problem handelt“, sagt Nico Hoffmann von der ULC. „Es gibt eine Reihe guter Ideen, aber ob das reichen wird, um die Preise in den Griff zu kriegen und sozialer zu gestalten, darf bezweifelt werden“, so Hoffmann. Wohnen sei für die ULC ein Menschenrecht.

Verbraucherschützer nicht eingeladen

Eine weitere Forderung der Verbraucherschützer ist die Schaffung der Möglichkeit von Sammelklagen. „In der Dieselgate-Affäre wäre das nützlich gewesen“, so Hoffmann. Bei Sammelklagen werden die Beschwerden vieler Menschen (in diesem Fall Pkw-Eigentümer) gebündelt und in einem Prozess abgehandelt. Ein solches Recht auf Sammelklagen befürworten „déi Lénk“, „déi gréng“, DP, LSAP und CSV. Die KPL, ADR und die Piraten bezogen hierzu keine Position. Eine gesetzliche Regelung braucht es, laut ULC, was Geschenkgutscheine betrifft – insbesondere ihre Gültigkeitsdauer. Laut ULC haben diese manchmal gar kein Ablaufdatum. Der Beschenkte muss im schlimmsten Fall dann im Geschäft erfahren, dass die Frist bereits abgelaufen ist. Dies sei eine Bereicherung am Käufer und am Empfänger solcher Gutscheine. Die ULC weist darauf hin, dass solche Gutscheine in Deutschland bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist gelten (30 Jahre). Eine Reduzierung der Frist durch den Anbieter müsse auf „Willkürlichkeit“ geprüft werden.

Die ULC zeigte sich erstaunt darüber, dass sie nicht auf die Vorstellung der neuen staatlichen Plattform für Verbraucherschutz „poli.guide“ eingeladen war und dort auch nicht erwähnt wurde. Auf Nachfrage hin habe die ULC die Antwort erhalten, sie sei keine öffentliche Einrichtung. Die ULC sei die erste Anlaufstelle für Verbraucherschutz und hoffe, dass das Missgeschick sich aufkläre, so Hoffmann.

J.C. KEMP
5. Oktober 2018 - 20.34

Cotisatiounen anzéien, ass dat keng Existenzberechtigung? Vill Saache, mat denen d'ULC kënnt, gin et schon op mannst 2 Legislaturperioden a souguer nach méi.

roger wohlfart
2. Oktober 2018 - 19.23

Soss näischt wéi Gebraddels, eidel Wieder ouni Mumm Kloertext ze rieden . Keng konkret Fuederungen un déi nächst Regierung, aus Angscht elo schons der CSV op d'Féiss ze trëppelen am Fall wou déi un d'Muecht kënt. Wat Sammelkloen an der Diesel Affär ugeet, hätt den Här Hoffmann a säi Veräin aktiv solle ginn an deene Betraffenen entgéintkommen, aplaatz ze warden an näischt ze maachen. Wat rechfärtegt eegentlech nach d'Existenz vun dësem Konsumenteschutz deem séng Roll d'Assurance schons laang iwwerholl hunn? Mat téinen eleng ass ët nët gedoen!