Vier Jahre nach der Verfolgungsjagd mit tödlichem Ausgang bei Lausdorn steht einem Verfahren damit nichts mehr im Weg. Das hat die Staatsanwaltschaft Diekirch mitgeteilt. Zwei Personen werden sich wegen der Ereignisse in der Nacht zum 14. April 2018 vor dem Bezirksgericht Diekirch verantworten müssen: ein Polizist und jener Fahrer, der die Verfolgungsjagd ausgelöst hatte.
Der damals 37-jährige Mann aus dem Norden des Landes war in der besagten Nacht vor einer Polizeikontrolle in Weiswampach geflüchtet. Fünf Beamte hatten daraufhin mit zwei Polizeifahrzeugen die Verfolgung aufgenommen. Nachdem sie den flüchtenden Fahrer auf der N7 aus den Augen verloren hatten, entschieden sich die Beamten im ersten Streifenwagen, in Höhe von Lausdorn zu wenden. Dabei wurden sie von dem entgegenkommenden Polizeitransporter erfasst, der ebenfalls die Verfolgung aufgenommen hatte. Ein 39-jähriger Beamter war sofort tot, eine weitere Polizistin wurde lebensgefährlich verletzt.
Der flüchtende Fahrer wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen und später wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Trunkenheit am Steuer angeklagt. Gegen den Fahrer des Polizeitransporters wurde indessen Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Bis auf den Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt wurden sämtliche Punkte von der Ratskammer des Bezirksgerichts in erster Instanz auch bestätigt. Allerdings hatten beide Angeklagte daraufhin Einspruch eingelegt, weswegen sich nun die Ratskammer des Berufungsgerichts mit der Anklageschrift befassen musste. Mit dem Ergebnis, dass noch weitere Vorwürfe gegen den flüchtenden Fahrer fallen gelassen wurden.
Wegen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung muss sich der heute 41-Jährige nicht mehr vor dem Bezirksgericht verantworten. Der Betroffene hätte zwar davon ausgehen müssen, dass die Polizisten nach seiner Flucht die Verfolgung aufnehmen würden. Den Unfall zwischen zwei Polizeifahrzeugen habe der Fahrer aber nicht vorhersehen können, so das Argument der Richter. Der Vorwurf der Trunkenheit am Steuer wurde indessen aufrechterhalten.
Die Vorwürfe gegen den Fahrer des Polizeitransporters bleiben allerdings unverändert: Der Beamte muss sich weiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Da die Rechtsmittel nun alle ausgeschöpft sind, dürfte noch in den kommenden Monaten ein Verfahren angesetzt werden.
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