Bericht des RechnungshofsSo steht es um die Finanzen der Luxemburger Parteien

Bericht des Rechnungshofs / So steht es um die Finanzen der Luxemburger Parteien
Parteien erhalten in Luxemburg staatliche Zuwendungen – und verpflichten sich deshalb zu Transparenz Collage: Tageblatt/Grafik

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Luxemburgs politische Parteien werden zum Großteil vom Staat finanziert. Dass dabei alles nach Recht und Gesetz abläuft, kontrolliert der Rechnungshof.

Wer Geld vom Staat bekommt, muss sich an strenge Regeln halten. Das ist bei Menschen nicht anders als bei Parteien. Alle sieben in der Chamber vertretenen politischen Parteien erhalten jedes Jahr finanzielle Zuwendungen vom luxemburgischen Steuerzahler – im Gegenzug sind sie zu Transparenz verpflichtet. So müssen sie jährlich alle Abrechnungen und Bilanzen sowie eine Aufstellung aller Spender und aller Spenden über 250 Euro bei der Abgeordnetenkammer einreichen. Mithilfe dieser Dokumente fertigt der Rechnungshof einen Bericht an und kontrolliert, inwiefern sich die Parteien an die Vorgaben des Gesetzes zur Parteienfinanzierung gehalten haben.

Die aktuelle Version dieses Berichts zum Haushaltsjahr 2022 haben Vertreter des Rechnungshofs am Montag den Mitgliedern der Kommission für die Kontrolle der Haushaltsausführung und der Kommission für Institutionen vorgelegt. Die Zusammenfassung in einem Satz: Die sieben geprüften politischen Parteien – CSV, DP, LSAP, ADR, „déi gréng“, Piratepartei und „déi Lénk“ – haben die Regeln für staatliche Zuwendungen eingehalten. Der Bericht weist lediglich auf einige kleinere Unregelmäßigkeiten hin, wie zum Beispiel nicht eingehaltene Buchungstechniken bei Ausgaben.

Keiner reißt die 80-Prozent-Marke

Laut Rechnungshof fällt die größte staatliche Zuwendung auf die größte Partei im Parlament: Die CSV hat im Haushaltsjahr 2022 883.884 Euro vom Staat erhalten. Am anderen Ende des Spektrums steht „déi Lénk“, sie wurde mit 243.495 Euro unterstützt. Interessanter als die absoluten Zahlen sind hingegen die Anteile der staatlichen Zuwendungen an den Gesamteinnahmen der Parteien in Euro. Denn diese dürfen die 80-Prozent-Marke nicht überschreiten – einer der zentralen Aspekte, der jedes Jahr vom Rechnungshof kontrolliert wird. Verhältnismäßig bringt die LSAP von allen Parteien die meisten Einnahmen jenseits der staatlichen Finanzierung mit. Ihr Anteil der Zuwendungen liegt bei knapp 59 Prozent. Den größten Anteil an Staatsgeldern verzeichnen die Kassen von DP und ADR mit 74 und 78 Prozent. Damit reißt keine der sieben Parteien die 80-Prozent-Marke. Eine interessante Beobachtung am Rande: Es sind die drei linken Parteien des Parlaments, LSAP, „déi gréng“ und „déi Lénk“, die im Verhältnis zu ihren Zuwendungen die meisten Gelder aus eigenem Antrieb akquirieren.

Im Vergleich zu anderen Ländern sind Luxemburgs Parteien deutlich stärker auf finanzielle Zuwendungen des Staates angewiesen. Diese staatliche Parteienfinanzierung garantiert die Existenz von mehreren Parteien mit unterschiedlichen Positionen und damit den Meinungspluralismus in der Demokratie. Sie sichert außerdem die Funktionsfähigkeit einer Partei, indem sie Büros und Angestellte finanziert. Zu guter Letzt sorgt die staatliche Unterstützung für mehr Chancengleichheit unter den Parteien: Mit ihrer Hilfe können sich auch kleinere Parteien finanzieren, die weniger Mitglieder haben und weniger hohe Spenden erhalten.

Die Rechnung hinter der Finanzierung

Um eine staatliche Zuwendung zu erhalten, muss eine politische Partei in Luxemburg zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss sie bei den Parlamentswahlen in allen vier Wahlbezirken eine vollständige Liste mit Kandidaten einreichen. Zum anderen muss sie bei der Wahl im Landesdurchschnitt mindestens zwei Prozent der Stimmen erhalten. Bei den Chamber-Wahlen im vergangenen Oktober hatte Fokus als Newcomer-Partei diese Hürde zum ersten Mal übersprungen. Frank Engel und seine Mitstreiter erreichten landesweit insgesamt 2,5 Prozent. Damit war die zukünftige Finanzspritze durch den Staat gesichert. Mehr als ein Trostpflaster, wie Parteipräsident Marc Ruppert damals zufrieden feststellte – obwohl seine Partei ein Abgeordnetenmandat verpasst hatte. Die Beihilfesumme ist zudem an eine weitere Bedingung geknüpft: 2016 hatte das Parlament festgelegt, dass der volle Betrag nur dann ausgezahlt wird, wenn der Anteil von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten der Partei bei mindestens 40 Prozent liegt.

Die Grundfinanzierung jeder Partei besteht in einem jährlichen Pauschalbetrag von 154.000 Euro. Je mehr Prozentpunkte eine Partei bei den Wahlen erreicht, desto mehr Geld gibt es. Genauer: 16.000 Euro für jeden Prozentpunkt an Stimmen. Diese Summen sind außerdem indexiert, sie werden also an die Inflation angepasst. Neben dieser jährlichen Unterstützung gibt es in Wahljahren auch eine punktuelle Unterstützung, sie bezieht sich auf die teilweise Erstattung von Wahlkampfkosten. Dieser Betrag errechnet sich aus den bei den Wahlen gewonnenen Sitzen. Für einen bis vier Sitze gibt es 50.000 Euro, für fünf bis sieben 100.000 Euro und so weiter – Voraussetzung dafür ist natürlich, dass eine Partei überhaupt ein Mandat gewonnen hat.

Eine Empfehlung des Rechnungshofs

In diesem Jahr ist außerdem eine zusätzliche Zuwendung für Parteien vorgesehen: Die Europawahl bringt zusätzliches Geld in die Kassen der Parteien. Neben Wahlkampfkostenerstattung für alle Parteien, die mehr als fünf Prozent der Stimmen gewonnen haben, hat die Europawahl im gleichen Maße wie die Nationalwahlen Einfluss auf die jährliche Zuwendungssumme. Auch hier gibt es Geld, wenn eine Partei eine vollständige Liste im landesweiten Wahlbezirk aufstellen kann und mindestens zwei Prozent der Stimmen erhält. Eine Besonderheit: Bei der Europawahl müssen die Kandidatenlisten paritätisch aufgeteilt sein, Männer und Frauen also jeweils eine Hälfte stellen, sonst drohen Kürzungen bei der staatlichen Unterstützung.

Im Bericht des Rechnungshofs wird sich das alles jedoch erst in zwei Jahren niederschlagen. Bis dahin verbleiben dessen Vertreter mit einer Empfehlung. In seinem Bericht stellt der Rechnungshof fest, dass „es vorkommt, dass politische Parteien und politische Gruppen/Sensibilitäten sich die Kosten für gemeinsame Aktivitäten (Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Website usw.) teilen“. Für diesen Fall empfiehlt der Rechnungshof den Parteien, in Zukunft eine Vereinbarung zu treffen, in der die Übernahme der Ausgaben festgelegt wird. Die Parteien sollten sich auf gemeinsame Verfahren einigen, hieß es in der Sitzung der beiden Kommissionen am Montag.