Club Pearls in TrierSexarbeiterinnen, in Deutschland gesetzlich geschützt, in Luxemburg verurteilt

Club Pearls in Trier / Sexarbeiterinnen, in Deutschland gesetzlich geschützt, in Luxemburg verurteilt
Protagonist des Gerichtsprozesses: Den Club Pearls in Trier gibt es nicht mehr. Das Etablissement an selber Adresse nennt sich heute Club Purple.  Foto: HKR

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Ein Bordell in Trier hat Kunden im Großherzogtum über Jahre per Hausbesuche bedient. Illegal, weil Zuhälterei, sagte das Luxemburger Gericht in erster Instanz. Die Beschuldigten haben Berufung eingelegt. Am Dienstag war erster Prozesstag.

„En onvergiesslecht Erliefnes“ oder „Eng diskret Eskapade“. So versprach es die mit warmer Stimme gehauchte Werbung vor Jahren auf RTL Radio Lëtzebuerg. Jeder, der sich daran erinnert, dürfte den Namen des Bordells kennen: „Club Pearls“ in Trier. Heute heißt er „Club Purple“.

Unvergesslich wird das Pearls für einige an seinen Geschäften Beteiligte wohl bleiben. Mit diskret ist auch nichts, denn sechs Menschen mussten sich vor einem Luxemburger Gericht verantworten. In erster Instanz wurden sie zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Daraufhin legten sie Berufung ein. Warum? Das haben drei Frauen am Dienstag vor Gericht erklärt. Die anderen drei, Männer, Fahrer des Unternehmens, sind nicht erschienen.

Wir waren und sind uns keiner Schuld bewusst. Wir haben uns deutschen Gesetzen nach konform benommen und wussten nicht, dass die Rechtslage in Luxemburg anders sei. So kann man die Aussagen zunächst mal grob zusammenfassen. Die unterschiedliche Rechtslage ist eigentlich Kern des Problems.

Was haben die Leute vom Pearls in Luxemburg gemacht? Sie haben bis 2018 während Jahren Sexarbeiterinnen, wie das beim deutschen Nachbarn gesetzlich geregelt heißt, zu Hausbesuchen nach Luxemburg geschickt. In den Augen der Mitarbeiter:innen des Pearls war das offensichtlich ein normaler Dienst am Kunden. Ein Escortservice. In den Augen der Luxemburger Generalstaatsanwaltschaft aber ist das ein strafbares Vergehen. Nämlich Zuhälterei. Dazu gesellen sich als Vorwurf noch Menschenhandel und Geldwäscherei.

Makelloses Vorstrafenregister

Die drei beschuldigten Frauen geben am Dienstag vor Gericht, so wie in erster Instanz, an, überrascht von diesen Vorwürfen gewesen zu sein. Mit Geldwäscherei hätten sie nicht zu tun. Mit Menschenhandel auch nicht. Niemand sei unter Druck geraten oder ausgebeutet worden. Die Frauen hätten sich beworben und hätten ab dann auch unter dem deutschen Prostituiertenschutzgesetz gestanden. Niemals, so beteuern alle, sei man mit diesem Gesetz in Konflikt geraten. Alle Forderungen habe man stets erfüllt. Als Beweis nennen sie ihr makelloses Vorstrafenregister.

Unterm Strich geben die drei Frauen, die in unterschiedlichen Positionen für den Bordellbesitzer gearbeitet haben, zu verstehen, dass sie sich wissentlich nicht in der Illegalität bewegt hätten. Ihr Chef, Herr W., kann beim Prozess nicht aussagen. Wohl wurde er von der Luxemburger Justiz angeklagt, Deutschland aber hat ihn nicht ausgeliefert.

Die Verteidiger der drei Frauen kann man auch so verstehen, dass es sich nun um Bauernopfer handle. Me Grasso, Anwalt der Hauptbeschuldigten, weist darauf hin, dass seine Mandantin, kurz nachdem sie die Geschäftsführung des Pearls übernommen habe, die Hausbesuche nach Luxemburg gestoppt habe. Dazu muss man allerdings sagen, dass sie das erst getan hat, als einer der Escort-Fahrer in Luxemburg verhaftet wurde. Me Grasso verweist auch darauf, dass man in Deutschland geltendes Recht nicht so ohne Weiteres mit der Luxemburger Rechtslage vereinbaren könne. Auch wenn es nach Luxemburger Strafgesetzbuch den Anschein habe, dass hier Zuhälterei betrieben wurde, müsse, könne man doch mildernde Umstände geltend machen. Die Beschäftigten rund um den Club Pearls seien keine Entscheidungsträger gewesen, sondern Befehlsempfänger und hätten nicht gewusst, welche Aktivitäten sie da fortführen würden.

Außerdem gelte es zu berücksichtigen, dass während Jahren Werbung für den Club gemacht wurde, ohne dass offensichtlich jemand sich daran störte oder die Staatsanwaltschaft mit einer Klage befasst wurde.

Die Fortsetzung des Prozesses erfolgt am Freitag.

Ujheen
24. Januar 2024 - 18.17

…Unterm Strich geben die drei Frauen, die in unterschiedlichen Positionen für den Bordellbesitzer gearbeitet haben… An dësem Kontext schéin formuléiert ☺️

plop
24. Januar 2024 - 14.01

Letzebuerg ass emmer nach e verpaaftent Land. Mais wivill Klerikaler gin dann vun hai aus an dee Club?

de Schéifer vun Ettelbréck
24. Januar 2024 - 13.00

Ja, das vereinte Europa!

luxmann
24. Januar 2024 - 11.38

Hier geht es ja um die bewegungsfreiheit der arbeiter in der EU. Interessant waere also die meinung unseres kommissars Nicolas Schmit diesbezueglich zu hoeren.