LuxemburgRegierung erklärt der Wohnungsbaukrise den Kampf: Minister stellen erste Maßnahmen vor

Luxemburg / Regierung erklärt der Wohnungsbaukrise den Kampf: Minister stellen erste Maßnahmen vor
Für 65 Mitarbeiter der Stugalux kommen die Maßnahmen zu spät Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Lage spitzt sich zunehmend zu. Am Mittwoch hat die Regierung ein neues Maßnahmenpaket angekündigt, mit dem sie der Immobilien- und Wohnungsbaukrise die Stirn bieten will.

Der Regierungsrat hat am Mittwoch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Baukrise angenommen. Premierminister Luc Frieden (CSV), Wohnungsbauminister Claude Meisch (DP) und Finanzminister (CSV) Gilles Roth stellten ein erstes Maßnahmenpaket vor, mit dem die Bauwirtschaft gestärkt, mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt und mehr Menschen unterstützt werden sollen. „Unser Ziel ist, dass mehr gebaut wird“, sagte Luc Frieden. Zudem soll mit dem Maßnahmenpaket mehr Wohnraum zur Miete und zum Kauf entstehen. „Ein ausgeglichenes Maßnahmenpaket für Menschen, Handwerk und den Bau.“

Das unter dem Slogan „Neuer Schwung für den Wohnungsbau“ vorgestellte Maßnahmenpaket beinhaltet sowohl steuerliche Maßnahmen als auch gezielte Hilfen – und soll nur der Anfang sein. Wie Premierminister Frieden ankündigte, sollen Ende Februar Staat, Gemeinden und das Bauhandwerk an einem „Logement“-Tisch in Senningen zusammenfinden und über längerfristige strukturelle Maßnahmen beraten.

Mit den am Mittwoch vorgestellten Mitteln soll unter anderem die Obergrenze der Beihilfen an den bereinigten Lebensstandard angepasst werden. Auch der Höchstbetrag der Mietzuschüsse für Haushalte mit Kindern soll um 40 Euro pro Kind erhöht werden – von 40 Euro auf 80 Euro pro Kind.

Meisch hat zudem angekündigt, die Kriterien für die „Prime d’accession à la propriété“ zu erweitern, sodass die Zahl der Haushalte, die davon profitieren können, um 59 Prozent steigen soll. Zudem soll die staatliche Zinsbeihilfe erhöht werden. Der maximale Zinssatz des staatlichen Zinszuschusses wird von 2,45 auf 3,5 Prozent erhöht. Diese Maßnahme soll besonders angesichts der gestiegenen Zinsraten mehr Menschen den Kauf eines Eigenheims ermöglichen.

Staat als Garant

Antragsteller müssen in der Regel ein gewisses Eigenkapital vorweisen können, um ein Immobiliendarlehen von Banken zu erhalten. Sollte dieses Kapital nicht vorhanden sein, kann der Staat jedoch als Garant einspringen – unter gewissen Bedingungen. Diese sollen nach oben angepasst werden. So soll die Obergrenze des garantierten Höchstsatzes von drei Prozent auf sechs Prozent erhöht werden. Auch das Maximum der Staatsgarantie im Verhältnis zu den Projektkosten soll von 30 auf 40 Prozent erhöht werden. Die für die Staatsgarantie geltenden Einkommensgrenzen sollen ebenfalls erhöht werden.

Die Regierung plant zudem die Einkommens-Obergrenzen für den Kauf von Sozialwohnungen, die von öffentlichen Bauträgern errichtet wurden. „100 Wohnungen warten bei der SNHBM auf einen Käufer“, sagte Meisch. Mit der Änderung der Kriterien wolle man mehr Menschen den Erwerb dieser Wohnungen ermöglichen.

Mittels einer Verlängerung des VEFA-Programms („Programme vente en état futur d’achèvement“) will die Regierung den Bausektor direkt unterstützen und gleichzeitig die Anzahl der Sozialwohnungen in staatlicher Hand schnell und effektiv erhöhen. Derzeit will die Regierung 170 Wohnungseinheiten für rund 110 Millionen Euro erwerben. Hinzu käme ein mehrjähriges Finanzpaket, von 2024 bis 2027, in Höhe von 480 Millionen Euro, die in etwa 800 Wohnungen entsprächen.

Demnach plant die Regierung, die Anzahl an erschwinglichen Wohnungen – zum Kaufen und zum Mieten – in den kommenden Jahren zu erhöhen. Von 2024 bis 2026 sollen dafür insgesamt 923.053.000 Euro investiert werden.

Steuerliche Maßnahmen

Die von Finanzminister Gilles Roth vorgestellten steuerlichen Maßnahmen sind in zwei Maßnahmenpakete aufgeteilt. Ein Teil soll nur für das Jahr 2024 gelten, während andere über das Jahr hinaus laufen sollen. Zudem gelten die steuerlichen Maßnahmen allesamt rückwirkend auf den 1. Januar 2024. Darunter fällt auch der „Bëllegen Akt“, der von 30.000 auf 40.000 Euro erhöht wird. Zudem soll ein neuer „Bëllegen Akt“ für Investitionen in Mietwohnungen eingeführt werden: Die Steuergutschrift werde auf 20.000 Euro pro Person festgelegt. Diese Steuergutschrift sei jedoch ausschließlich für VEFA-Projekte vorgesehen. Zudem müsse der Käufer sich dazu verpflichten, die Immobilie für mindestens zwei Jahre zu vermieten.

Um zusätzliche Immobilien auf den Markt zu bringen, wird die Regierung die Steuern auf den Mehrwert beim Verkauf einer Immobilie auf das Viertel des allgemeinen Steuersatzes senken, wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre im Besitz des Verkäufers war. Der Satz der beschleunigten Abschreibungen für Wohnungen, die zu Vermietungszwecken gebaut und 2024 genehmigt wurden, steigt auf sechs Prozent für die Dauer von sechs Jahren.*

Bei Immobilientransfers, die der „gestion locative sociale“ dienen, und bei Immobilien in der Energieklasse A+ werden 2024 keine Steuern auf den generierten Mehrwert erhoben.

Andere Steuermaßnahmen werden hingegen nicht zeitlich begrenzt: Die Regierung will die Obergrenzen für den Abzug von Schuldzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum um ein Drittel erhöhen. Der Freibetrag für Nettoeinkünfte aus der Vermietung von Wohnraum über eine Organisation, die im Bereich der sozialen Mietverwaltung tätig ist, soll außerdem von 75 Prozent auf 90 angehoben werden.

Die Regierung plant zudem, die Steuerbefreiung auf Kapitalgewinne auf den Wohnraumfonds auszuweiten. Es wird eine teilweise Steuerbefreiung für Prämien eingeführt, die Unternehmen für den Wohnraum von Mitarbeitern zahlen. Der Betrag der Steuerbefreiung ist auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt, wovon 25 Prozent steuerfrei sind. Diese Regel ist Arbeitnehmern bis 30 Jahren vorbehalten, deren Einkommen nicht mehr als das 2,5fache des qualifizierten sozialen Mindestlohns übersteigt.*


*Leider hatten sich einige Fehler in unsere ursprüngliche Berichterstattung eingeschlichen. Die betroffenen Stellen wurden im Nachhinein verbessert und der Text aktualisiert.

jean-pierre.goelff
3. Februar 2024 - 10.04

....do sin ech awer gespaant eweï een aalen Prabeli!

Emile Müller
1. Februar 2024 - 13.32

Alles Maßnahmen von denen nur jene mit viel Geld profitieren, sprich die Promoteure, welche eh der Kern allen Übels sind! Lachhaft und eine Frechheit gegenüber allen Steuerzahlern dieses "Paket"!

Nomi
1. Februar 2024 - 11.18

Et ass keen Mangel un Arbecht !
Et geht nemmen em "Assistanat" : Geld ansaeckelen ohni Eppes ze schaffen !

Wann een eng Arbecht ze machen huet, muss heen eischtens dei'er bezuehlen, an et bezillt een nach eng Schepp dropp mat sengen Stei'eren !

Romain
1. Februar 2024 - 10.49

Arbeit ist vorhanden. Die Betriebe müssen nur wollen auch bei weniger Gewinnen

JeVi
1. Februar 2024 - 7.51

Dem Bausektor geht es schlecht? Und den Dachdeckern nicht? Oder braucht nicht jedes Haus ein Dach? Wie ist es dann möglich, dass ich mittlerweile 2 Jahre (!) Dachdeckern hinterher laufe zwecks Dacherneuerung und nicht einmal einen Termin für einen Kostenvoranschlag bekomme, geschweige denn diesen jemals erhalte? Ein Beispiel von vielen: Termin am 21.11., der eigentlich für Juli vorgesehen war und erst 30 Minuten zuvor « krankheitsbedingt » verschoben wurde, bis heute nichts mehr gehört und gesehen.
Mittlerweile habe ich einen gefunden. Ein deutsches Unternehmen! Na denn.