Polizeibeamter bei Messerangriff in Trier schwer verletzt

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Ein 23-Jähriger hat laut Staatsanwaltschaft am Montag einem Polizeibeamten in Trier mit einem Messer in den Oberkörper gestochen und ihn schwer verletzt. Gegen den nach bisherigen Ermittlungen psychisch kranken Angreifer wird nun wegen versuchten Mordes ermittelt. Das berichtet der Trierische Volksfreund.

Der Messerangriff auf den Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Trier geschah demnach gegen 16 Uhr. Nach dem bisherigen Stand der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hielt sich der Beamte auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang des ehemaligen Polizeipräsidiums in der Südallee auf. Dort habe sich ihm ein 23-jähriger Mann genähert und ihm völlig unvermittelt und ohne jeden Anlass einen wuchtigen Stich mit einem etwa 18 Zentimeter langen Küchenmesser in den Oberkörper versetzt. Der Beamte sei erheblich, aber nicht lebensgefährlich verletzt und befinde sich in ambulanter medizinischer Behandlung, teilt Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen mit.

Verdächtiger konnte festgenommen werden

Unmittelbar nach der Attacke sei der Beschuldigte davongelaufen, konnte jedoch von einem weiteren Beamten, der sich vor Ort befand, noch auf dem Parkplatz festgenommen werden.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich laut Polizei um einen 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Kreis Trier-Saarburg. Er leidet nach den bisherigen Erkenntnissen an einer psychischen Erkrankung. Bei seiner Vernehmung hat er den Messerangriff eingeräumt und zum Motiv angegeben, er habe zuvor Stimmen gehört, er werde von der Polizei verfolgt.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet. Aufgrund der hohen Gefährlichkeit des gegen den Oberkörper des Beamten gerichteten Messerangriffs hält sie es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dem Beamten eine tödliche Verletzung beizubringen.

Angriff kam völlig überraschend

Da der Angriff nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen völlig überraschend gekommen sei und der Beamte infolge dessen keine Abwehrmöglichkeit gehabt habe, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der dringende Verdacht einer heimtückischen Tatbegehung.

Die Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Dienstags dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten beauftragt.

Über das Ergebnis der Vorführung will die Staatsanwaltschaft dann informieren.

Quelle: Volksfreund.de