Pflege von Beeinträchtigten soll besser werden

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Schwerbehinderte Menschen, die zu Hause rund um die Uhr gepflegt werden müssen, sollen künftig besser unterstützt werden.

Das Gesundheitsministerium hat eine interministerielle Maßnahme präsentiert, die die häusliche Pflege von Schwerbehinderten erleichtern soll. Laut Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) richtet sich der Plan zum Beispiel an Menschen mit neurodegenerativen Krankheiten oder Stoffwechselerkrankungen, die rund um die Uhr gepflegt werden müssen. Besagte Personen bedürfen ganz oft umfangreicher medizinischer Apparaturen, damit ihre grundlegenden Lebensfunktionen aufrecht erhalten werden können, so Mutsch. Dazu brauchen sie auch noch Hilfe beim Essen, bei der Kommunikation mit ihrem Umfeld sowie der Atmung.

Um ihre Erläuterungen zu veranschaulichen, verwies Mutsch auch auf den konkreten Fall einer jungen Frau, mit der die Ministerien in Kontakt stehen. Besagte Person habe laut der Gesundheitsministerin eine unheilbare Krankheit, die ihre Muskeln und Nerven lähmt und wegen der sie im Rollstuhl sitzt. Mit ihrem Umfeld kommuniziere sie mithilfe ihrer Mimik und eines Sprachcomputers. Dazu werde sie über eine Sonde ernährt.

Pflegeheim ist keine Option

Das Pflegeheim sei hierbei keine Option für die junge Frau – nicht zuletzt, weil sie Mutter sei und daher im Kreise ihrer Kinder bleiben wolle. Wie Romain Schneider, Minister für Soziale Sicherheit, erklärte, seien der luxemburgischen Regierung etwa ein halbes Dutzend Menschen im Großherzogtum bekannt, die wie die junge Frau in Mutschs Beispiel von der neuen Maßnahme betroffen sind.

Doch auch, wenn die Anzahl der Menschen, die für das geplante interministerielle Projekt infrage kommen, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sehr gering ist und die Betroffenen ihr Leben als lebenswert empfinden: Diese außergewöhnlichen Situationen lasten durch den damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand schwer auf den Patienten und ihrem Umfeld, wie Mutsch unterstrich.

„Pragmatische“ Herangehensweise

Bislang wurden Teile besagter Aufwendungen unter anderem durch die Pflege- und Krankenversicherungen übernommen. Aber das reiche nicht aus, wie Romain Schneider anmerkte. Die betroffenen Menschen hätten nämlich immer wieder betont, dass sie in Luxemburg eigentlich „exzellent“ abgesichert seien, es aber noch immer an einigem fehle, damit die Pflege ganz abgedeckt sei.
Dementsprechend haben die Familien der schwer behinderten Menschen bislang oftmals selbst aus eigener Tasche für eine angemessene Rundumpflege nachzahlen müssen.

Um dies künftig zu verhindern, werde nun unter anderem eine interministerielle Plattform ins Leben gerufen, die sich auf ganz „pragmatische“ Art und Weise mit den einzelnen Menschen und deren Behinderung befassen soll, so Mutsch.

Hinweis auf Angebote

Besagter Zusammenschluss soll hierbei den die betroffenen Personen und deren Familien auf jene Institutionen, Verwaltungen und Dienstleister hinweisen, deren Angebote sie noch nicht in Anspruch genommen haben. Sollte es nun aber der Fall sein, dass die vorhandenen Dienstleistungen nicht vollständig den Bedürfnissen der schwerbehinderten Person gerecht werden, so hat diese künftig Anrecht auf eine maßgeschneiderte finanzielle Hilfe, die spezifisch an ihren Fall angepasst ist.

Die konkreten Konditionen, die die Betroffenen erfüllen müssen, damit sie auf diese Hilfe zurückgreifen können, sollen hierbei der Gesundheitsministerin zufolge konkret bis Herbst 2017 festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2018 sollen die finanziellen Hilfen dann auch im Budgetgesetz des Gesundheitsministeriums verankert und den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.
Die Höhe der finanziellen Leistungen, die den betroffenen Menschen zustehen, soll hierbei konstant evaluiert werden und kann, wenn nötig, schon im Verlauf des Jahres 2018 angepasst werden.

Wie Familienministerin Corinne Cahen unterstrich, liege dieser neuen interministeriellen Maßnahme vor allem das Ziel zugrunde, auch weiterhin die Selbstbestimmung und Würde von schwerbehinderten Menschen zu gewährleisten, die sich dazu entscheiden, zu Hause zu leben. Dies sei des Weiteren in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Immerhin lege diese fest, dass behinderte Menschen selbst entscheiden können, wo sie wohnen wollen, so Cahen.