Donnerstag23. Oktober 2025

Demaart De Maart

Mögliche FalschaussagenNeuer „Bommeleeër“-Prozess: Acht weitere Angeklagte müssen laut Berufung vor Gericht

Mögliche Falschaussagen / Neuer „Bommeleeër“-Prozess: Acht weitere Angeklagte müssen laut Berufung vor Gericht
 Foto: Editpress-Archiv

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Die Ratskammer des Bezirksgerichts hatte bereits im Februar 2024 eine Entscheidung gefällt, jetzt hat die des Berufungsgerichts sie bestätigt – es wird einen neuen „Bommeleeër“-Prozess geben. Acht zusätzliche Angeklagte müssen sich laut Justiz vor Gericht verantworten. Es geht um mutmaßliche Falschaussagen.

„Die Ratskammer des Berufungsgerichts hat am 28. Oktober das Urteil zur Regelung des Ermittlungsverfahrens in der sogenannten ‚Bommeleeër’-Affäre verkündet“, schreibt die Pressestelle der Justiz am Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung. Bei dem Entschluss handelt es sich um die Berufung einer im Februar gefallenen Entscheidung. Damals hatte die Kammer entschieden, die acht im Jahr 2014 angeklagten Personen an eine Strafkammer zu verweisen.

Fünf Menschen – allesamt ehemalige Führungskräfte der damaligen großherzoglichen Gendarmerie: Stebens, Reuland, Bourg, Schockweiler und Harpes – werde vorgeworfen, während des Prozesses 2013/14 Falschaussagen getätigt und so die Justiz behindert zu haben. Bereits zuvor seien das ehemalige „Brigade mobile“-Mitglied Weydert und die ehemaligen Beamten der „Sûreté publique“ Haan und Buchler wegen Falschaussagen an eine Strafkammer verwiesen worden. Ein weiterer Angeklagter ist nach seiner Anklageerhebung gestorben. Die öffentliche Klage gegen den Verstorbenen wurde für erloschen erklärt.

„Die Feststellung des Untersuchungsgerichts, dass gegen die Angeklagten hinreichende Schuldvorwürfe vorliegen, greift in keiner Weise der endgültigen Entscheidung vor, die gegebenenfalls vom Gericht in der Hauptsache zu treffen ist“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Marc Scheer und Jos Wilmes, die 2007 im Rahmen der Ermittlungen zu den Anschlägen verhaftet wurden, bleiben damit weiterhin die einzigen Angeklagten als mutmaßliche „Bommeleeër“.

Ein Rückblick

Ob der oder die Schuldigen jemals gefunden werden?
Ob der oder die Schuldigen jemals gefunden werden? Foto: Editpress-Archiv

Die Anschlagserie jährte sich in diesem Jahr zum 40. Mal. Im Januar 1984 stehlen die Täter in einem Gipsstollen in Helmsingen Sprengstoff und Zündvorrichtungen. Nach Testsprengungen folgt am 30. Mai 1984 der erste richtige Anschlag auf den Hochspannungsmast in Beidweiler. Nachdem dieser fehlschlägt, sind die Täter drei Tage später erfolgreich und der Mast knickt um. Zwei Jahre lang halten die Bombenleger die Behörden zum Narren, bis am 25. März 1986 vor dem Haus des pensionierten Gendarmerie-Chefs Wagner die letzte Bombe explodiert. Dazwischen kommt es zu 20 weiteren Anschlägen, etlichen Sprengstoffdiebstählen und einem Erpressungsversuch.

Eine Ermittlungsgruppe kommt zum Schluss, dass nur die ehemaligen Mitglieder der „Brigade mobile de la gendarmerie“ (BMG) als Täter infrage kommen. Bei den Verhören fällt der Verdacht schnell auf Marc Scheer und Jos Wilmes, die am 23. November 2007 verhaftet werden.

Zum Auftakt des Prozesses kommt es am 25. Februar 2013. Dauern sollte dieser drei Monate. Es wird allerdings rasch klar, dass die juristische Aufarbeitung der Attentatsserie weitaus länger dauern wird. Gleichzeitig werden die beiden Angeklagten von Anfang an nur eine Nebenrolle im Prozess einnehmen. Am 2. Juli 2014 setzt die Kriminalkammer unter Vorsitz von Richterin Sylvie Conter den Prozess für die Dauer weiterer Ermittlungen aus. Rund hundert Zeugen haben bis zu diesem Zeitpunkt vor Gericht ausgesagt. Die Ermittlungen werden neu aufgerollt und am 24. Juli 2019 verkündet die Staatsanwaltschaft, dass gegen neun Personen Anschuldigungen erhoben werden.