Dienstag4. November 2025

Demaart De Maart

Neue Steuerregeln für Grenzgänger

Neue Steuerregeln für Grenzgänger

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Zur Erinnerung: Ein Teil der Reform, der die Grenzgänger betrifft, soll erst am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Hier geht es insbesondere um die Berücksichtigung von Einkommen, die Grenzgänger im Ausland beziehen, in der Ermittlung ihres Steuersatzes.

Demnach haben verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Grenzgänger, die mindestens 90 Prozent ihres weltweiten Einkommens in Luxemburg beziehen, Anspruch darauf, in der Steuerklasse 2 besteuert zu werden.

Das heißt, das weltweite Einkommen beider Partner wird berücksichtigt, um den Steuersatz zu ermitteln, der auf das Einkommen des Grenzgängers angewendet wird. Ziel dieser Änderung ist es, die Regeln, die auf Ortsansässige und Grenzgänger angewendet werden, einander anzugleichen. Vor der Steuerreform wurden die ausländischen Einkommen des Paares nicht in die Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen.

Änderungen im Dialog mit OGBL

Was war nun das Problem mit der Neuerung? Die 10 Prozent, die ein Grenzgänger maximal im Ausland beziehen darf, sind schnell überschritten. Zum Beispiel dann, wenn der Grenzgänger in seinem Heimatland eine Wohnung besitzt und Miete bezieht. Oder wenn er einen Teil seiner Pensionszahlungen in seinem Heimatland bezieht, weil er dort einige Jahre gearbeitet hat.

Am Mittwoch nun hat der Ministerrat eine Änderung gutgeheißen, die im Dialog mit dem OGBL zustande gekommen ist. Demnach haben Grenzgänger nun auch Anspruch auf die Steuerklasse 2, wenn die Bezüge im Ausland die Marke von 13.000 Euro nicht überschreiten – auch dann, wenn sie mehr als 10 Prozent des gesamten Einkommens ausmachen.

Steuer trotz Ehe individuell

Ab 2018 werden verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Grenzgänger automatisch in der Steuerklasse 1 geführt – es sei denn, sie sprechen sich dafür aus, in der Klasse 2 geführt zu werden, und erfüllen die notwendigen Kriterien. Im September werden die Grenzgänger Post vom Steueramt erhalten, so Gramegna, die sie dazu auffordert, entsprechende Angaben zu machen.

Eine zweite Anpassung der Reform betrifft die Möglichkeit der Steuerpflichtigen, trotz Ehe individuell besteuert zu werden. Bislang war vorgesehen, dass diese Entscheidung vor dem Beginn des Steuerjahres getroffen werden sollte. Vor dem Hintergrund, dass die Familien- sowie die Einkommenssituation sich oft nur schwer vorhersehen lassen, hat die Regierung nun beschlossen, dass diese Entscheidung bis zu drei Monate nach dem Steuerjahr warten kann.

Jean Bodry
28. Juli 2017 - 18.49

Déi nei Steierreegel, kritt een net op een Béierdeckel!

BillieTH
27. Juli 2017 - 22.24

La Belgique diminuen son taux d'imposition pour des societes a 25pct. Luxembourg est dorenavant plus cher que la Belgique - du jamais vu. L'absence de reforme fiscale pour des entreprises devient frappant et un vraie probleme pour le pays. La responsabilite du DP ici est capital. Penser a l'avenir du pays est autre chose que dinner avec des organisations comme OECD ou G20 (organisations sans legitimite democratique qui n'ont pas des intentions honnetes et sinceres avec notre pays)