Dienstag4. November 2025

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OGBL duldet keinen „Maulkorb“Luxemburgs Regierung begrenzt Rechte der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst

OGBL duldet keinen „Maulkorb“ / Luxemburgs Regierung begrenzt Rechte der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst
Die Regierung will den sektoriellen Gewerkschaften im öffentlichen Dienst das Mitspracherecht entziehen – der OGBL spricht von einem Angriff auf Grundrechte Symbolbild: Editpress-Archiv/Isabella Finzi

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Die Regierung will sektorielle Gewerkschaften im öffentlichen Dienst schwächen. Der OGBL spricht von einem Angriff auf Grundrechte und wendet sich nun an die Internationale Arbeitsorganisation.

Der Ton zwischen Regierung und Gewerkschaften verschärft sich erneut: „Kee Maulkuerf fir d’sektoriell Gewerkschaften aus dem ëffentlechen Déngscht!“, schreibt die Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL am Mittwoch in einem Presseschreiben. Nach monatelangem Stillstand im Streit um das Kollektivvertragswesen im Privatsektor rückt nun auch der öffentliche Dienst ins Zentrum eines grundsätzlichen Konflikts. „Auch im öffentlichen Dienst steht der Sozialdialog unter Beschuss“, heißt es im Schreiben. In einem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof stellt die Regierung das Mitspracherecht sektorieller Gewerkschaften im öffentlichen Dienst infrage – mit weitreichenden Konsequenzen für den Sozialdialog.

„Fernab der Öffentlichkeit streitet die Regierung nun den sektoriellen Gewerkschaften der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit ab“, heißt es im Schreiben. Konkret geht es um Gewerkschaften, die per Ministerialverordnung als Personalvertretungen anerkannt sind. Ihnen, so die Argumentation der Regierung, stünden im Streitfall kein Recht auf öffentliche Meinungsäußerung zu. Weder das öffentliche Einbringen in politische oder gesetzliche Debatten noch die Anmeldung von Streitfällen vor der Schlichtungskommission des öffentlichen Dienstes solle zulässig sein. Die Rolle dieser Vertretungen werde – entgegen der bisherigen Praxis – auf eine rein konsultative Funktion gegenüber den jeweiligen Verwaltungen beschränkt. „Dies ist ein völliger Bruch mit der Praxis der vergangenen Jahrzehnte“, kritisiert der OGBL.


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Für den OGBL, der mit mehreren Vereinigungen des öffentlichen Dienstes Kooperationsvereinbarungen unterhält, kommt dies einem „Maulkorb“ gleich. Die größte Gewerkschaft des Landes wertet die juristische Haltung der Regierung als „Angriff auf allgemeine Grundrechte“, die sowohl in der luxemburgischen Verfassung als auch in internationalen Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation verankert sind.

Der OGBL kündigt an, kurzfristig ein Hilfegesuch an die Internationale Arbeitsorganisation zu richten, um die Einschränkungen auf internationaler Ebene anzuprangern. (DJ)

JJ
18. Juni 2025 - 18.21

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