Seit dem 25. Dezember gelten in Luxemburg neue Corona-Regeln. Sie sehen unter anderem 2G+ im Freizeitbereich und in der Gastronomie vor – und eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Um den Horeca-Sektor zu entlasten, hat das Wirtschaftsministerium am Dienstag erklärt, dass betroffene Unternehmen „rückwirkend für Dezember 2021 und Januar 2022 Kurzarbeit beantragen“ können.
Wegen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Omikron-Variante und der „besorgniserregenden epidemiologischen Situation“ müssen Betriebe wie Cafés, Restaurants, Kneipen, Kinos oder Diskos bis 28. Februar spätestens um 23 Uhr schließen, schreibt das Wirtschaftsministerium. Bis einschließlich 7. Januar können betroffene Unternehmen über die Plattform MyGuichet einen Antrag auf rückwirkende Gewährung von Kurzarbeit für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 stellen. „Das Unternehmen muss für jeden der beiden Monate einen separaten Antrag stellen“, schreibt das Wirtschaftsministerium weiter.
Was Kurzarbeitsanträge für Februar angeht, müssen sich die Unternehmen noch etwas gedulden – und dann ein Zeitfenster abpassen:. „Aus informationstechnischen Gründen können Anträge für den Monat Februar erst ab dem 8. Januar und bis einschließlich 15. Januar gestellt werden“, schreibt das Haus Fayot.
De Maart
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