Tourismus

Luxemburger „Übernachtungsgutscheine“ bis zum 15. September 2021 gültig

Eine gute Nachricht für den Luxemburger Inlandstourismus: Die „Übernachtungsgutscheine“, die in hiesigen Beherbergungsbetrieben eingelöst werden können, sind jetzt bis zum 15. September 2021 gültig. Das teilt Tourismusminister Lex Delles in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage mit. Als Grund für die Fristverlängerung nennt Delles die Schließung der Horeca-Betriebe seit November 2020.

Der Schiessentümpel im Müllerthal zieht jedes Jahr eine Vielzahl an Wanderern und Touristen an

Der Schiessentümpel im Müllerthal zieht jedes Jahr eine Vielzahl an Wanderern und Touristen an Foto: Editpress/Alain Rischard

Passend zur baldigen Wiedereröffnung der Terrassen im Horeca-Sektor gibt Tourismusminister Lex Delles (DP) eine Nachricht bekannt, die nicht wenige Menschen freuen dürfte: Die „Übernachtungsgutscheine“, die in Luxemburger Hotelleriebetrieben eingelöst werden können, sind jetzt bis zum 15. September 2021 gültig. Damit wird die Ablauffrist der Gutscheine im Wert von 50 Euro ein zweites Mal nach hinten verschoben. Zur Erinnerung: Die „bons d’hébergement“ waren im Juli vergangenen Jahres sowohl an Bewohner des Großherzogtums über 16 Jahre als auch an Grenzgänger verschickt worden. Sie sollten zunächst bis zum 31. Dezember 2020 gültig sein. Durch den „Shutdown“ der Gastronomiebranche im November wurde ihre Gültigkeit aber zunächst bis zum 18. April 2021 verlängert. Nun teilt Delles in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage von LSAP-Politikerin Francince Closener mit, dass die Gutscheine noch weitere fünf Monate genutzt werden können.

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