Luxemburger Mordprozess: Ehefrau mit drei Kopfschüssen getötet – Kinder belasten Vater schwer

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Seit Montag muss sich der 58-jährige Jamek M. erneut vor der Kriminalkammer wegen vorsätzlichen Mordes an seiner Ehefrau verantworten, die er 2015 mit drei gezielten Kopfschüssen aus einer nicht angemeldeten Pistole in Esch/Alzette niederstreckte.

Der Angeklagte lebte zur Tatzeit seit einem Jahr von seiner Ehefrau getrennt. Nach dem Mord wurde der Mann in der Nähe des Bahnhofs in Esch/Alzette in seinem Wagen festgesetzt, widersetzte sich aber einer schnellen Festnahme, indem er sich die Pistole an die Schläfe hielt.

Angeklagter fand die Waffe in Montenegro

Der Angeklagte hatte die Waffe laut eigenen Aussagen 1990 im Bürgerkrieg in Montenegro auf der Straße gefunden und illegal nach Luxemburg gebracht. Er war 2004 zu zwei Jahren Bewährungshaft verurteilt worden, weil er seine Frau im Jähzorn geschlagen hatte.

Die psychiatrische Gutachterin hatte ihm keinen Freifahrtschein ausgestellt. Er habe keine psychische Krankheit und sei voll schuldfähig, was sein Verteidiger zu relativieren suchte. Das Gericht bestellte eine zweite Expertise, die gestern verhandelt wurde.

Die Sitzung am Montag begann damit, dass der Angeklagte angab, sich an nichts mehr erinnern zu können. Der zweite psychiatrische Gutachter sagte im Zeugenstand, dass es bei seinem Gespräch mit dem Beschuldigten „linguistische Schwierigkeiten“ gegeben habe.

„Dominante Männergesellschaft“

Der Angeklagte habe seine Jugend mit Bürgerkriegserfahrung beklagt. So habe sein Vater einen Politiker erschossen. Anfangs war der Beschuldigte depressiv, später bedauerte er sich selbst und glaubte, die ganze Welt habe sich gegen ihn verschworen.

Zum Schluss der Gespräche wurde er zusehends theatralischer, so der Experte. Sein dominanter Charakter habe auch seine Eifersucht gesteigert. Dies führte zu zwei Klagen bei der Polizei, die von seiner Frau und seinen Kindern eingereicht wurden.

Der Angeklagte stellte sich laut Gutachter nie selbst infrage und führe vage Verschwörungstheorien an, die ihm und seiner Familie zusetzen würden. Dies seien jedoch alles Charakterzüge und hätten nichts mit psychologischen Krankheiten zu tun. Er sei sowohl schuld- als auch therapiefähig.

Klarer Tatbestand

Die erste Gutachten zeigte sich von der rezenteren Expertise ihres Kollegen bestätigt. Daraus ergibt sich ein klarer Tatbestand, der auch von den 18 bereits gehörten Zeugen, vor allem den Kindern, nicht auf den Kopf gestellt werden dürfte.

Die Tochter sprach in ihrer Aussage am Montag ganz offen von einem „schlechten Vater“ und einer „guten Mutter“. Sie zeichnete ein sehr schlechtes Bild des Angeklagten: „Ich möchte, dass er nie mehr aus dem Gefängnis entlassen wird.“

Von Carlo Kass