Luxemburger Gericht verhandelt über Hass-Kommentar auf Facebook

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Eine 52-Jährige musste sich am Donnerstagnachmittag in Luxemburg vor Gericht wegen Aufruf zum Hass verantworten. Die Frau hatte auf Facebook einen ausländerfeindlichen Kommentar gepostet.

Hass im sozialen Netzwerk Facebook ist erneut Thema vor dem Gericht in Luxemburg gewesen. Es war Anfang Juni dieses Jahres, als die Webseite lessentiel.lu einen Artikel über ein umstrittenes Video auf Facebook veröffentlichte. In dem Film war zu sehen, wie in einem chinesischen Zoo ein lebendiger Esel den Tigern im Gehege zum Fraß vorgeworfen wird. Eine 52-Jährige machte das wütend. Sie schreib unter dem Video folgenden Kommentar: „Alt erëm bei deem onziviliséierte Vollek. Froe mech, wéini se hinne Mënschen dohinner geheien. Si hunn der jo ze vill. Tjo, wéi gesot, e chinesesche Restaurant ass fir mech scho laang Tabu … Kann se net méi gesinn. Knaschteg, rëffeg, grausam a keng Manéieren … Ee Vollek dat eis ganz Welt verknascht … Kee Respekt viru Liewewiesen. Igitt. Ech kéint katzen.“ Für diese Zeilen musste sich die Frau jetzt vor Gericht verantworten.

Der zuständige Ermittler betonte im Zeugenstand, dass der Kommentar über die BeeSecure Stopline gemeldet wurde. Andere Facebook-Nutzer hätten die Frau auf ihren Kommentar aufmerksam gemacht. Diese sei aber bei ihrer Meinung geblieben. Im Zeugenstand betonte die Angeklagte, dass sie wütend über das Verfüttern eines lebendigen Esels war. Deswegen habe sie so reagiert. „Ich stellte mir die Frage, warum es Menschen gibt, die derart brutal vorgehen. Meiner Meinung nach ist ein Zoo ein Ort, den Familien und Kinder besuchen. Grausamkeiten, wie lebendige Tiere zu verfüttern, gehören nicht dorthin. Ich bin überzeugt, dass dies in Europa anders abläuft“, so die Beschuldigte.

Besuch im Restaurant als Argument

Außerdem erklärte die Frau, dass sie vor einiger Zeit ein chinesisches Restaurant besuchte, in dem es sehr schmutzig war. „Auch als ich die Eigentümer des Restaurants darauf aufmerksam machte, passierte rein gar nichts“, meinte die 52-Jährige. Zudem würden in China die Menschenrechte keineswegs eingehalten, argumentierte die Angeklagte weiter. Was die Verschmutzung anbelangt, sagte sie, dass sie eine Fernsehreportage gesehen hätte, aus der hervorging, dass die Chinesen verantwortlich für jede Menge Dreck auf der Welt seien.

„Mein Cousin hat einige Zeit in China gelebt und der bestätigte mir ebenfalls, dass es an einigen Tagen Probleme wegen der Luftverschmutzung gab. Angeblich war die manchmal so groß, dass ein Verlassen der Wohnung unmöglich war“, betonte die Frau. All diese Argumente seien ihr „hochgekommen“, als sie das Video sah. „Auch als einzelne Facebook-User mich auf meinen Kommentar aufmerksam machten, blieb ich stur. Das tut mir auch heute leid. Deswegen bin ich auch nicht mehr auf Facebook und gehe kein Risiko mehr ein, einen solch dummen Kommentar zu veröffentlichen“, so die Frau abschließend.

Reaktion aus dem Affekt?

Ihr Verteidiger Me Pierre Feltgen erklärte, dass die Frau aus dem Affekt heraus reagiert hätte. Ihr sei heute bewusst, dass das Internet keine rechtsfreie Zone ist. Darüber hinaus versteht der Rechtsanwalt nicht, warum ihr Aufruf zum Hass vorgeworfen wird. „Im Gesetz ist beim Aufruf zum Hass verankert, dass man – wie das Wort es bereits sagt – einen Aufruf machen und andere Leute von seiner Meinung überzeugen muss“, sagt Feltgen. „Die Frau hat aber nur ihre Meinung ausgedrückt, wenn auch nicht auf elegante Art und Weise. Es war eher eine Diffamierung als ein Aufruf zum Hass.“ Darüber hinaus meinte der Jurist, dass andere Kommentare unter dem Video viel schlimmer waren als jener der Beschuldigten.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erwiderte, dass der Frau durchaus bewusst war, welchen Kommentar sie schreiben würde. „In diesem Fall kann keineswegs die Meinungsfreiheit der Konvention für Menschenrechte gelten. Darüber hinaus wurde die Frau von anderen Usern gewarnt – doch sie ging nicht darauf ein und blieb bei ihrer Meinung“, sagte die Staatsanwältin. Gefordert wurde eine „Suspension du prononcé“. Dies bedeutet, dass die Frau zwar verurteilt, aber nicht bestraft wird.

Am 14. Dezember urteilen die Richter.