2021/2022Luxemburg feiert das zweite Corona-Silvester: Diese fünf Regeln müssen Sie in diesem Jahr beachten

2021/2022 / Luxemburg feiert das zweite Corona-Silvester: Diese fünf Regeln müssen Sie in diesem Jahr beachten
 Foto: Tageblatt/Archiv

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2021 ist fast geschafft: Silvester steht vor der Tür. Doch wer es am Freitagabend krachen lassen will, sollte dabei an die folgenden Regeln denken.

1. Sperrstunde um 23 Uhr

Im Horeca-Bereich gilt seit vergangenem Samstag eine Sperrstunde um 23 Uhr. Es ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Regierung aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen und der drohenden Omikron-Welle eingeführt hat. Das neue Jahr im Restaurant oder Café einzuleiten, ist demnach nicht möglich. Eine Ausnahme für den Silvesterabend hat die Regierung bisher nicht angekündigt. 

2. CovidCheck und 2G+ bei Feiern zu Hause

Statt im Restaurant oder Lieblings-Bistro kann man natürlich auch zu Hause feiern. Doch wer plant, viele Freunde und Bekannte einzuladen, sollte nachzählen, wie viele Gäste es am Ende werden. Nicht nur damit genug Essen und Getränke vorhanden ist, sondern auch, weil die Privatfeiern bei mehr als zehn Personen unter das CovidCheck-System fallen. Dies muss auch angemeldet werden. Details, wie Sie das tun können, finden Sie unter folgendem Link: https://covid19.public.lu/de/covidcheck/system.html. Ab 20 Personen gilt das 2G+-System, bei dem man zusätzlich zum Impfnachweis auch einen Schnelltest vor Ort machen muss. Der Gastgeber sollte sich also zur Sicherheit ein paar Schnelltests im Voraus besorgen. 

3. Hygiene-Regeln

Damit die Silvesterparty nicht zum Super-Spreader-Event wird, sollten sich Gäste und Gastgeber an die bisher schon gewohnten Hygiene-Regeln halten. Dies ist natürlich nicht gesetzlich verankert, trägt aber zu einem sicheren Start ins neue Jahr bei. Wer mit vielen Menschen Kontakt hat, sollte auch überlegen, ob er nicht während der Party seine Maske weiter trägt. 

4. Böllern ist nicht überall erlaubt

Feuerwerk und Knallfrösche gehören für manche Menschen einfach zu Silvester. Doch nicht überall ist die Silvesterböllerei erlaubt. In Esch/Alzette z.B. ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde verboten. Das Verbot begründet die Kommune mit Sicherheitsbedenken, denn Silvesterraketen lösen regelmäßig schwere Brände aus, sowie mit dem Tierwohl. Für viele Haustiere sind die lauten Knaller der Silvesterraketen und -böller eine regelrechte Tortur und können große Angst auslösen.  Außerdem seien die Feuerwerkskörper eine Belastung für die Umwelt und würden den öffentlichen Raum verschmutzen. 

Ein Verbot gilt auch auf dem Gebiet der Gemeinden Düdelingen, Differdingen, Ärenzdall, Consdorf, Contern, Fels, Hesperingen, Hobscheid, Manternach, Petingen, Schifflingen, Kehlen, Kopstal, Mamer, Steinfort und Strassen. In Käerjeng ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern nur mit einer Genehmigung des Bürgermeisters erlaubt. Ähnlich sieht es auch die Stadt Luxemburg: Zum Abfeuern von Feuerwerk im öffentlichen Raum muss eine Genehmigung der Bürgermeisterin vorliegen. Auf privaten Gründstücken ist das Zünden von Rakten und Böllern allerdings erlaubt. „Wir raten jedoch dringend davon ab“, unterstreicht Schöffe Serge Wilmes gegenüber dem Tageblatt. „Aus Respekt vor den Nachbarn und aus Rücksicht vor den Haustieren“.

Andere Kommunen setzen auf eine zeitliche Begrenzung der Böllerei: In Dippach und Garnich etwa darf zwischen Mitternacht und 00.15 Uhr Silvesterfeuerwerk abgeschossen werden. In Koerich gibt es ein Zeitfenster von 23.50 bis 00.20 Uhr. 

Am besten informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Gemeinde, ob das Abfeuern von Feuerwerkskörpern erlaubt ist. 

5. Betrunken Auto fahren ist strafbar

Fast jeden Tag finden sich im Polizeibericht Meldungen, dass Autofahrer mit zu viel Alkohol im Blut hinter dem Steuer erwischt wurden oder sogar in einen Unfall verwickelt waren. Insbesondere an Silvester werden jedes Jahr mehrere Trunkenbolde erwischt. Der gesetzliche Höchstwert für die Blutalkoholkonzentration liegt bei 0,5 Promille. Wer mehr trinkt, den kann das teuer zu stehen kommen. Die Polizei kann, je nachdem, wie hoch der Alkoholgehalt im Blut ist, eine Geldstrafe zwischen 145 und 10.000 Euro verhängen. Außerdem können bis zu sechs Punkte abgezogen werden. Falls eine Person mit mehr als 1,2 Promille im Blut geschnappt wird, ist der Führerschein weg und es droht sogar eine Haftstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren.