Liegestütze auf Altar – Gericht im Saarland prüft Urteil

Liegestütze auf Altar – Gericht im Saarland prüft Urteil

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Sind Liegestütze auf einem Altar Mittel der Kunstfreiheit oder stören sie die Religionsausübung? Zwei Gerichte haben sich mit dieser Frage befasst.

Der Prozess um ein umstrittenes Videoprojekt mit Liegestützen auf dem Altar einer katholischen Kirche geht in die nächste Runde. Am Dienstag (15. Mai) befasst sich das Oberlandesgericht in Saarbrücken mit der Strafsache gegen den Künstler Alexander Karle. Er war im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der Basilika St. Johann in Saarbrücken gestiegen, hatte auf dem Altar 26 Liegestütze gemacht und sich dabei gefilmt. Den Film mit dem Namen «pressure to perform» zeigte er anschließend in Endlosschleifen in mehreren Schaufenstern. Nach eigener Aussage wollte Karle mit seiner Aktion gegen den Druck der Leistungsgesellschaft protestieren.

Das Amtsgericht Saarbrücken hatte ihn im Januar 2017 wegen Hausfriedensbruchs sowie Störung der Religionsausübung zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil hatte das Landgericht im Juli 2017 aufgehoben. Es teilte nicht die Auffassung von Amtsgericht und Staatsanwältin, dass der 39-jährige Alexander Karle wegen Störung der Religionsausübung zu belangen sei. Die Kammer betrachtete seine Aktion in der Kirche als Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit und nicht als «beschimpfenden Unfug».

Allerdings habe sich der Angeklagte, als er über eine Kordel in den Altarraum stieg, des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Dies sei auch nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Das Gericht sprach deshalb eine Verwarnung aus. Zudem erhielt Karle die Auflage, 500 Euro an eine Caritas-Jugendeinrichtung zu zahlen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte waren dagegen in Revision gegangen. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin wird das Oberlandesgericht das Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Karle sei förmlich nicht zu dem Termin geladen, habe aber, wenn er erscheine, die Möglichkeit, ein «letztes Wort» zu sprechen. Voraussichtlich soll am Dienstag eine Entscheidung verkündet werden.

Jak
12. Mai 2018 - 13.11

Gut dass die Christen so tolerant und mitleidig sind.Der "Künstler"sollte seine Kunst einmal in Mekka auf der Kaaba vorführen. Das wäre eine Menge Zivilcourage und man würde den Toleranzpegel des Islam beurteilen können.

roger wohlfart
12. Mai 2018 - 9.39

Seit wann sind Liegestützen Kunst? Wer unbedingt Liegestützen machen will, muss dies nicht unbedingt in einer Kirche tun. Das ist eine Provokation, die absolut nichts mit Sport zu tun hat und mit Kunst schon gar nichts!