Der Angeklagte K. (50) muss lebenslang ins Gefängnis und hohe Schadensersatzforderungen begleichen. Die Berufungsrichter haben das Urteil aus erster Instanz (Juli 2021, das Tageblatt berichtete) nun bestätigt.
Am Nachmittag des 2. Januar 2019 erfasste K. mit seinem Auto in Wiltz eine Menschenmenge, die auf dem Bürgersteig unterwegs war. Dabei tötete er seinen zweijährigen Sohn und verletzte vier Menschen schwer bzw. lebensgefährlich. Unter den Opfern waren auch seine Ex-Partnerin und Mutter des getöteten Kindes sowie deren neuer Lebensgefährte – ein ehemaliger Schulfreund von K. Eine weitere Frau und ihr Kleinkind wurden beim Aufprall ebenfalls schwer verwundet.
Die Tat sei kein Unfall gewesen, so die Staatsanwaltschaft. K. sei willentlich und wissentlich mit hohem Tempo in die Menschenmenge gerast, um möglichst viel Schaden anzurichten. Er habe sein Auto als Waffe benutzt, habe den Tod dieser Menschen gewollt oder in Kauf genommen. Er sei voll schuldfähig. Zu einem anderen Schluss könne man gar nicht kommen.
Aus den Aussagen des Staatsanwaltes und zahlreicher Experten lässt vieles auf eine klassische Beziehungstat schließen – mit Wut, Hass und Eifersucht als Motiv. Für die Verteidigung war es ein Unfall. Ja, ein schlimmer Unfall, aber es habe keine Tötungsabsicht bestanden. K. sei wegen der rezenten Trennung von seiner Partnerin emotional sehr aufgewühlt gewesen. Der jetzt Verurteilte hat seinerseits kaum zur Aufklärung beitragen können. Er könne sich nicht an den Tatvorgang erinnern, sagte er.
Beiden Parteien bleibt jetzt noch der Weg vors Kassationsgericht.
De Maart

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