Laut Bilanz werden immer weniger EU-Gelder fehlgeleitet

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Die Fehlerquote bei den Ausgaben der EU ist weiterhin rückläufig, stellen die Prüfer des Europäischen Rechnungshofes in ihrem Bericht zum vergangenen Jahr fest.

„Ich bin der Ansicht, dass nicht nur über schlechte Nachrichten berichtet werden soll, sondern auch, wenn etwas gut läuft“, meinte der luxemburgische Vertreter am EU-Rechnungshof, Henri Grethen, als er die Bilanz 2017 seiner Behörde gestern vorstellte. Dabei bezog sich Grethen auf die seit 2015 rückläufige Tendenz bei der Fehlerquote der Ausgaben. So fiel diese von 3,8 Prozent (2015) auf 3,1 Prozent (2016) und schließlich im vorigen Jahr auf 2,4 Prozent. Die Fehlerquote wird von den Rechnungsprüfern ab unter zwei Prozent nicht mehr als wesentlich erachtet. Dies wurde mittlerweile bereits in einigen Bereichen erreicht, wie etwa bei Zahlungen in der Landwirtschaft sowie der Verwaltung.
Der EU-Rechnungshof macht im Zusammenhang mit den Fehlerquoten bei Auszahlungen von EU-Geldern immer wieder darauf aufmerksam, dass es sich hierbei keineswegs um Verschwendung oder Betrug handelt. So berichtete Henri Grethen von einem Landwirt, der Umwelthilfen für den Anbau von Zwischenfrüchten erhalten hatte, ohne sich aber an die daran geknüpften Agrarumweltverpflichtungen zu halten. In einem anderen Fall erhielt ein Unternehmen EU-Gelder für ein Projekt, an dem ausschließlich Mitarbeiter eines Schwesterunternehmens arbeiteten. Allerdings fiel das Schwesterunternehmen nicht unter die Vereinbarung für die erbrachten Finanzhilfen, weshalb für die Mitarbeiter keine EU-Gelder gezahlt werden durften und diese daher rückerstattet werden mussten.
Allerdings stießen die Rechnungsprüfer bei ihren Kontrollen auch auf Fälle, mit denen sie das Amt für Betrugsbekämpfung der EU, das OLAF, befassten. Von den insgesamt 700 Prüfungsverfahren, die von den Rechnungsprüfern durchgeführt wurden, wurde OLAF in 13 Fällen eingeschaltet. Im Vorjahr wurde das Amt nur in elf Fällen benachrichtigt. Dass es zu Fehlern bei der Vergabe von EU-Geldern kommt, ist jedoch bei weitem nicht auf ein Versäumnis von EU-Behörden zurückzuführen. So weist die EU-Kommission darauf hin, dass 75 Prozent der EU-Ausgaben von den einzelnen Mitgliedstaaten verwaltet werden. „Ein bedeutender Teil der Fehler“ hätte verhindert werden können, wenn die vorhandenen Informationen berücksichtigt worden wären, meint in diesem Zusammenhang der Rechnungshof.
Rekordsumme an Zahlungsverpflichtungen

Allerdings sprach der Rechnungshof auch eine Warnung in Richtung der Politiker aus. Die EU sollte nicht mehr Versprechen machen, als sie einhalten kann. Will heißen, die gemachten Versprechen müssten auch finanziert werden können. Immerhin liege das EU-Budget derzeit lediglich bei einem Prozent des europäischen Bruttonationalprodukts. Hinzu kommt, dass mit dem EU-Austritt Großbritanniens ein gewichtiger sogenannter Nettozahler wegfallen wird.

In diesem Zusammenhang wies Henri Grethen ebenfalls darauf hin, dass der EU-Haushalt wegen steigender Zahlungsverpflichtungen zusehends unter Druck gerate. Bei den Zahlungsverpflichtungen handelt es sich um Gelder, die von der EU versprochen, von den Empfängern aber noch nicht abgerufen wurden. Dabei handele es sich derzeit um eine Rekordsumme von 267,3 Milliarden Euro, so Henri Grethen. Stellt man dem die EU-Ausgaben vom vergangenen Jahr in Höhe von 137,4 Milliarden Euro entgegen, wird das Problem erkennbar. Insbesondere wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass es der EU nicht erlaubt ist, Schulden zu machen.