Knöllchenflut in Luxemburg – Insgesamt 26 Millionen Euro an Verwarnungsgeldern

Knöllchenflut in Luxemburg – Insgesamt 26 Millionen Euro an Verwarnungsgeldern

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Generalstaatsanwältin Martine Solovieff hat am Mittwoch eine Bilanz gezogen, die wohl viele Autofahrer aufhorchen lassen wird. Die Juristin erklärte nämlich, wie effizient die Radarfallen arbeiteten, die seit März 2016 entlang Luxemburgs Straßen aufgestellt wurden. Und wie es aussieht, sind die Geräte ziemlich effizient.

Insgesamt haben die Behörden in den etwas mehr als anderthalb Jahren 494.736 Strafzettel ausgestellt. Rechnet man alle „Knöllchen“ zusammen, kommt man auf eine stattliche Summe von 26 Millionen Euro, die Autofahrer mit Tempoübertretungen ins Staatssäckel gespült haben – oder noch spülen werden. Denn noch haben nicht alle Temposünder gezahlt. Und die Justiz kommt offenbar mit der Bearbeitung der Verfahren nicht hinterher. 33.445 Verfahren laufen noch. „Diese Zahl ist viel zu hoch, um die Bußgelder schnell eintreiben zu können“, zitiert L’essentiel Solovieff.

Hohe Verwaltungskosten

Es sei ein großes Problem, dass notorische Raser dadurch ein Gefühl der Straflosigkeit bekommen könnten. Das Eintreiben der Bußgelder stehe nicht im Verhältnis zu den administrativen Kosten. Die Staatsanwaltschaft werde zum „Gerichtsvollzieher“ degradiert. Die Generalstaatsanwältin schlägt vor, sich in Zukunft am französischen Ticket-System zu orientieren, dass eine schnellere Bearbeitung ermögliche.

Insgesamt wurden laut Wort seit Inbetriebnahme der neuen Blitzer 477.152 Knöllchen in Höhe von 49 Euro und 17.584 in Höhe von 145 Euro ausgestellt. 83 Prozent der Verkehrssünder hätten ihr Bußgeld bezahlt.

Anne K.
11. Januar 2018 - 8.51

An 10 Joer verjährt?

Luss
11. Januar 2018 - 7.09

Der Staat ist doch sonst nie verlegen, wenn es heißt Geld einzutreiben (z.B. Steuerschulen) Der Tarif müsste sich nach der ersten Mahnung sofort verdoppeln, nach der zweiten erneut und nach der dritten das Auto beschlagnahmen, dann wäre sehr schnell Schluss mit lustig.

Rosch
11. Januar 2018 - 6.51

@Peter Mutschke. Es verjährt aber nicht, wenn periodisch ein "rappel" kommt. Und wer 5 "Rapelle" hat, hat ein Fahrrad gewonnen. Irgendwann kommt nämlich die Polizei, fragt nach der "grauen Karte" des Fahrzeugs und beschlagnahmt diese dann mit der Mahnung, keinen Meter mehr zu fahren ohne graue Karte, sonst ist auch das Auto fort.... Wie sagt der Luxemburger so schön: E gi méi Ketten wéi rosen Hënn..............

Den Pingelechen
11. Januar 2018 - 0.41

Dat héescht et huet schun bal 500.000 x gebletzt sait dem 16.März 2016 ? An et schéngt esou wéi wan monter weider gemaach get mat méi schnell wéi erlaabt fuehren oder suguer Rasen ? Ma dann sollen se bezuelen wann verschidden Autofuehrer dat nach net verstaanen hun dass ech un d'Verkéihersréegelen muss gehalen gin.Anscheindend hun vill Autofuehrer zevill Geld iwreg,soss géifen sie sech net esou behuelen op den Stroossen.Ech sot et jo emmer : D'Radaren sin méi wéi néideg,an et sollen der nach rouheg dobai kommen,dat kann nemmen zur Verkéiherssecherhéet baidroen.An ech kann nemmen hoffen,dass déi notoresch Raser glaich zur Besinnung kommen,well esou wéi et op eisen Stroossen zougéet,passt jo op kéng Kouhhaut méi.Mée wat soen ech vill,ganz schnell an vill wärt sech dat jo och net op eisen Stroosen änneren wat grad op desen lass ass...

Peter Mutschke
10. Januar 2018 - 20.57

Oder sie lassen es verjähren.