Keine Kavaliersdelikte: Prozess wegen Bombendrohung und Kinderpornografie

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Die Verhandlung gegen Adriano D. sollten am Donnerstag fortgesetzt werden, der in erster Instanz wegen falschen Bombenalarms zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden war. Er hatte gegen dieses Urteil geklagt, war zu der ersten Sitzung der Wiederaufnahme aber überhaupt nicht erschienen.

Von Carlo Kass

Am Donnerstag nun hatte er einen Verteidiger delegiert, der eine weitere Aufschiebung des Prozesses beantragte, weil er noch nicht die nötige Zeit hatte, sich mit dem Dossier auseinanderzusetzen. Diese wurde ihm gewährt und die weiteren öffentlichen Verhandlungen wurden auf den 26. Februar 2019 morgens um 9.00 Uhr fixiert.

In einem zweiten Fall musste sich Jean W., der ohne juristischen Beistand erschienen war, vor den Richtern verantworten, weil er am 28. Juni 2016 über Facebook ein pornografisches Bild eines minderjährigen Mädchens gepostet haben soll. Auch wurden auf seinem Computer weitere 402 Bilder ähnlichen Charakters gesichtet.

Er zeigte sich in einer ersten Anhörung sehr überrascht und konnte sich nicht mehr erinnern. Er sei zu der Zeit in einer entlegenen Gegend in Italien gewesen, so der Beschuldigte. Er habe immer alles gelöscht, was irgendwie anrüchig war. An das Bild auf Facebook aber konnte er sich erinnern.

Es war dann der in diesem Tatbestand sehr erfahrene Ermittler, der im Zeugenstand aussagte, dass wie so oft in diesen Fällen Interpol die Polizei informiert hatte. Dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Heraufladens in Italien war, ist deshalb schon unmöglich, weil die IP-Adresse deutlich die des Angeklagten in Luxemburg war.

„Et war Virwëtz!“

Der Ermittler fand 306 kinderpornografische Bilder auf dem Laptop des Beschuldigten, davon waren sechs nicht gelöscht. Einige davon waren manipuliert worden, denn wie von Zauberhand kämen die Fotos jedenfalls nicht auf die externe Festplatte, so der Zeuge weiter.

Bei einer zweiten Anhörung des Beschuldigten wollte die Vorsitzende wissen, warum er kinderpornografische Seiten aufsuchte, die nicht so einfach zu finden sind: „Aus Virwëtz. Fir ze kucken, wat alles op deenen Dénger drop ass“, so der Beschuldigte, der feierlich Besserung versprach.

Der öffentliche Ankläger hielt sich an den Tatbestand des Besitzes und der Weitergabe von kinderpornografischem Material. Auch wenn der Beschuldigte das Ganze auf die leichte Schulter nehme, seien es genau solche Kunden, welche die kinderpornografische Industrie, die kleine Kinder für solche Filme missbraucht, am Leben hält.

Er forderte zwei Jahre Haft, verschloss sich wegen des leeren Strafregisters des Angeklagten aber nicht einer partiellen Bewährungsprobezeit. Das Urteil wird am 16. Januar 2019 gesprochen.