E-Auto-Prämie in Luxemburg: Gutschrift statt Steuernachlass

E-Auto-Prämie in Luxemburg: Gutschrift statt Steuernachlass

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Die Regierung strukturiert die Unterstützung von Käufern von Elektroautos um. Anstatt eines Steuernachlasses von 5000 Euro sollen sie eine Gutschrift über den selben Betrag erhalten. Das hat der Regierungsrat am Freitag beschlossen. „Um die Elektromobilität weiter zu unterstützen, plant die Regierung, das derzeitige Modell der Steuererleichterung durch ein neues Modell mit gezielten Zuschüssen zu ersetzen“, heißt es in einer Mitteilung der Presseamts der Regierung.

Für Autos und Kleinlaster, die zu 100 Prozent elektrisch unterwegs sind, wird es einen Zuschuss von 5000 Euro geben. 2500 Euro gibt es für Plug-In-Hybride und Vans mit CO2-Emissionen von weniger als 50 Gramm pro Kilometer. Motorräder, Quads und Mopeds können mit bis zu 500 gefördert werden. Wasserstoffautos (die in Luxemburg wegen einer fehlenden Tankstelle eher rar sein werden) können ebenfalls mit 5000 Euro gefördert werden.

Regel gilt fürs ganze Jahr

Die Regelung soll für alle Neuwagen gelten, die 2019 in Luxemburg angemeldet wurden. Ende des Jahres will die Regierung den Erfolg der Maßnahme evaluieren und über eine Weiterführung entscheiden. Die Autos müssen mindestens sieben Monate auf den Halter angemeldet sein – dieser muss einen Wohnsitz in Luxemburg haben.

Energieminister Claude Turmes hatte kürzlich angekündigt, dass die Regierung an einer solchen Maßnahme arbeite – und dass diese vor dem Autofestival stehen soll.

sen

Balogh Laszlo
25. Februar 2020 - 21.18

Ich habe noch keine Antworten Bekommen von dort oben

Balogh Làszló
30. Dezember 2019 - 4.14

Ich habe ein Toyota Prius Hybrid Plug in Auto gekauft 2019 und wie bekomme ich die Umwelt Prime von 2500-€.?

@ Här Pierre Gramegna
26. Januar 2019 - 13.29

Bitte Herr Gramegna stoppen Sie diesen Wahnsinn. Die Grünen verschleudern all unser Geld. Im Nachinein sind Sie der Sündenbock, wenn Sie auf RTL das Volk mit einer neuen Steuererhöhung erschrecken müssen.

Usch
26. Januar 2019 - 12.50

@L.Marx. "Die Grenzgänger" von denen etliche keine sind werden es dann wie viele ihrer Artgenossen (oder umgekehrt viele im Ausland wohnende Luxemburger) tun und sich "fiktiv" bei einem Kollegen oder bei Verwandten im Ausland anmelden ! Dann sind sie eben auch "Résidents". Stimmung kommt spätestens auf, wenn es im Ausland zwischen tatsächlichem Wohnort und Luxemburger Arbeitsort zu einem Wegeunfall kommt und der Unfallort nicht auf dem direkten Weg zwischen Meldeadresse und Arbeitsort liegt ! Man kann nicht immer gewinnen.

Jacques
26. Januar 2019 - 11.55

...Und wer gar keine Steuern zahlt (oder keine Steuererklärung ausfüllen musste weil er z.B. ein einfacher Lohnabhängiger oder ein Rentner ohne Zusatzeinkommen ist) ging leer aus. Eine Steuererklärung oder einen "Lohnsteuerjahresausgleich" (sorry für das Beamtenkauderwelsch) auszufüllen ist übrigens auch kein Wunschkonzert und wer einen Steuerberater (Fiduciaire) beauftragt weiß dass die auch nicht umsonst arbeiten (können) ! Wie Herr/Mme L Marx ganz richtig schreibt, wurde nur das "zu versteuernde Einkommen" um 5.000€ gesenkt ! Wer also nur 10% Steuern zahlte "bekam" gerade mal 500€. Und das erst im darauffolgenden Jahr derweil ein Autokauf sofort bezahlt werden musste....was also mitnichten eine Subvention ist (war) und keine Motivation ist (war) ein Elektroauto zu kaufen wo man schnell im 25-60.000€-Bereich liegt (lag) ! Eine TVA-Gutschrift von 5.000€ wäre (wie immer) zu einfach gewesen. Schikanen sind da um eingebaut zu werden !

De guden Rot
26. Januar 2019 - 11.47

Ne vous laissez pas prendre. Herno hud dir erem epes an der Garage stoen wou dir näischt kennt dermat ufänken. Et stinn schon genug Veloen do ze henneren wou ken dermat fiert, an dat nemmen fir das eis Politiker zu Breissel kennen uginn, mir sin erem dei Bescht. Kaft iech leiwer an alen 911, dorop verleiert der ken Geld. Nichts zu Danken.

L.Marx
25. Januar 2019 - 18.41

Es gab nie einen "Steuernachlass von 5.000 Euro". Das wäre ja das gleich eine Gutschrift von 5.000 Euro. Man kann aktuell für einen E- oder Hybrid bis zu 5.000 Euro steuerlich abschreiben. Das zu versteuernde Einkommen wird also um 5.000 Euro reduziert. Im Klartext: Jedes E-Fahrzeug wird steuerlich anders behandelt, das des Mindestlohnbeziehers der sich am unteren Ende des "Barême" bewegt und vielleicht nicht mal 5.000 Steuern im Jahr zahlt wird, vom Staat am wenigsten honoriert. Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit die nun endlich beendet wird. Man könnte auch sagen: Die Regierung macht einen Rolle rückwärts. Die direkte Bezuschussung gab es schon mal, damals nicht per Gutschrift sondern per Subvention. Die (Ungleich-)Behandlung der Grenzgänger dürfte aber wohl demnächst den Europäische Gerichtshof beschäftigen ...