Nach ProtestenJustiz: Vier Menschen aus Gewahrsam entlassen, einer in Untersuchungshaft

Nach Protesten / Justiz: Vier Menschen aus Gewahrsam entlassen, einer in Untersuchungshaft
Bei der Demonstration am vergangenen Wochenende wurden mehrere Teilnehmer von der Polizei in Gewahrsam genommen Foto: Editpress/Alain Rischard

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Nach der Corona-Demonstration am vergangenen Wochenende waren insgesamt fünf Personen in Polizeigewahrsam – vier davon sind inzwischen wieder freigelassen worden, eine sitzt in Untersuchungshaft. Das bestätigt Henri Eippers, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, am Dienstag im Gespräch mit dem Tageblatt.

Bei den Menschen in Gewahrsam sei es um Widerstand gegen die Polizei beziehungsweise „Rebellion“ gegangen, berichtet Eippers. Einer der fünf sei jedoch am Sonntag einem Richter vorgeführt worden – dieser habe entschieden, ihn in Untersuchungshaft zu schicken. In diesem Fall sei neben dem Widerstand gegen die Polizeibeamten auch noch unerlaubter Waffenbesitz mit im Spiel. Der Festgenommene habe ein Messer und einen Schlagring dabei gehabt, erklärt der Pressesprecher. Welche Messer erlaubt sind und welche nicht, sei genau definiert und hänge von verschiedenen Kriterien ab, zum Beispiel von der Länge. Bei dem besagten Messer müsse erst noch geklärt werden, ob es verboten sei, ergänzt Eippers – der Schlagring sei jedoch definitiv verboten.

Ob auf die restlichen Freigelassenen noch weitere Schritte zukommen, sei ebenfalls noch abzuwarten, sagt Eippers – das könne man noch nicht sofort sagen. Insgesamt wurden am Tag der Demonstration laut Pressemitteilung der Polizei vom Samstag 20 Personen „aufgegriffen“.