MobilitätIn Luxemburg werden nur wenige Fahrgemeinschaften gebildet

Mobilität / In Luxemburg werden nur wenige Fahrgemeinschaften gebildet
Hauptsache, man ist alleine – wenn auch im Stau Foto: Pixabay

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Jeden Tag das gleiche Bild: kilometerlange Blechlawinen, die unser Land überrollen, Staus, so weit das Auge reicht, zahlreiche Unfälle, die auch noch den restlichen Verkehrsfluss ins Stocken bringen, verärgerte Autofahrer, hoher Stressfaktor und nicht zuletzt ein nicht unwesentlicher gesamtwirtschaftlicher Schaden. Nicht nur rund um die Hauptstadt, sondern auch in anderen Regionen des Landes nimmt das Verkehrschaos Tag für Tag zu.

Am 6. Mai dieses Jahres stellte das Mobilitäts- und Bautenministerium geplante Maßnahmen vor, die Autofahrer verstärkt zum Umdenken in Richtung Fahrgemeinschaften bringen sollen. Dabei sprach man von rund 250.000 leeren Autositzen, die jeden Morgen in das Ballungsgebiet Luxemburg-Stadt gefahren werden. Extrapoliert man diese Zahl auf das gesamte Land, so kommt man schnell auf über eine halbe Million leere Autositze, die morgens auf unseren Hauptverkehrsstraßen unterwegs sind.

„Zu den Hauptverkehrszeiten und an Engpässen im Verkehrsnetz gilt es, möglichst viele Personen zu befördern und nicht unbedingt möglichst viele Fahrzeuge“, so die Fachleute. Daher werden Maßnahmen geplant, die den durchschnittlichen Belegungsgrad der Fahrzeuge erhöhen sollen. Wegen der hohen Knotenpunktdichte auf dem luxemburgischen Autobahnnetz, der Anzahl an Verflechtungsvorgängen und des somit einhergehenden Konfliktpotenzials sei die Priorisierung von Fahrgemeinschaften auf gesondertem Fahrstreifen bzw. Seitenstreifen laut den Experten nur auf Basis folgender Elemente zu gewährleisten: a) Geschwindigkeitsmodulation, b) Zuflussregelungsanlagen an Autobahnauffahrten (Pilotprojekt CARA auf der A6), c) temporäre Seitenstreifenfreigabe zur Priorisierung von Fahrgemeinschaften.

Jetzt könne man meinen, dass es mit der Freigabe des Pannenstreifens für Fahrzeuge, in denen mindestens drei Personen sitzen, getan wäre. Das ist aber weit gefehlt. Das „belgische“ Prinzip des außenliegenden Fahrgemeinschaftsstreifens ist zum Beispiel nur auf einem Teilstück der A6 umsetzbar. Es gilt, den außenliegenden Fahrgemeinschaftsstreifen in Fahrtrichtung Luxemburg-Stadt in einer zweiten Phase für das gesamte Autobahnnetz (A1, A3, A4, A6) kohärent weiterzuentwickeln. Die Bevorzugung von Fahrgemeinschaften und Bussen in beiden Richtungen auf quasi dem gesamten Autobahnnetz A1, A3, A4 und A6 werde durch das Anlegen des Fahrgemeinschaftsstreifens (+ Bus) auf der inneren, linken Spur möglich. Somit sinken die Anzahl an Verflechtungsvorgängen mit dem Fahrgemeinschaftsstreifen und die Anzahl der zu erwartenden Konflikte drastisch.

Es bleibt noch viel zu tun

Aus welchen Gründen auch immer gibt es heute weiterhin viel zu wenige Copiloten – sprich Beifahrer –, und das trotz einiger gutgemeinter Informationskampagnen. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hob Mobilitätsminister François Bausch am 9. Dezember unter anderem hervor, dass die App CoPilote seit Januar 2019 insgesamt 948 Mal heruntergeladen wurde. Dazu müsse man aber sagen, dass alle Leistungen dieses Mitfahrportals auch über die Internetadresse www.copilote.lu abrufbar sind, ohne dass man auf die App zurückgreifen muss.

Das genannte Portal zähle heute 5.405 eingeschriebene Benutzer. Aus den Statistiken gehe aber leider nicht hervor, wie viele davon Grenzgänger bzw. Einheimische sind. Ganze 69 Unternehmen und Vereinigungen hätten in diesem Jahr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf besagtem Portal eine Mitfahrgemeinschaft zu gründen. Was die Zahl der auf CoPilote angebotenen Strecken anbelangt, so habe diese im November dieses Jahres durchschnittlich bei 1.675 pro Woche gelegen.

Erwähnenswert bleibt noch, dass das Portal CoPilote kürzlich den Besitzer gewechselt hat und nun dem französischen Unternehmen Klaxit gehört. Diese Firma, für die der Grundstein 2013 mit der Einführung der App WayzUp gelegt wurde, bietet heute täglich rund 340.000 Mitfahrgelegenheiten an und zählt unter ihren Kunden auch 170 Unternehmen, die eine Mitfahrgemeinschaft für ihre Angestellten gegründet haben, die natürlich auch von anderen genutzt werden kann. Erst im Juli dieses Jahres hatte Klaxit die SNCF-Filiale iDVROOM aufgekauft und so auf einen Schlag rund 950.000 Kunden und 65 neue Mitfahrgemeinschaften gewinnen können.

„Wer will, findet Lösungen“

Apropos Mitfahrgemeinschaft: Auch wenn bis dato nur 65 Betriebe bei CoPilote eingetragen sind, gibt es ebenfalls Unternehmen, die betriebsintern Mitfahrgelegenheiten anbieten. Ein Beispiel zeigt, welche Möglichkeiten sich auftun, wenn man denn auch gewillt ist, sie zu erkennen: Seit längerem gibt es für die Angestellten der Maschinenbaufirma Ameco/Pauly, die auf Roost (Gemeinde Bissen) angesiedelt ist, eine solche von der Unternehmensdirektion getragene Mitfahrgemeinschaft. „Wir haben einst eine Erhebung aller Wohnadressen unserer rund 150 Mitarbeitern gemacht und diese auf einer Karte eingetragen. Wir konnten so schnell Mitfahrmöglichkeiten ausfindig machen, die wir unseren Mitarbeitern, die mehrheitlich Grenzgänger sind, anboten und die auch in Zwischenzeit genutzt werden. Auch bei Neuanstellungen legen wir diese Karte vor, damit der neue Mitarbeiter sofort sieht, welche Mitfahrmöglichkeiten sich ihm anbieten“, so Renée Pauly von Ameco.

Auf die Frage, ob das Fahrgemeinschaftssystem nicht auf Kosten der Flexibilität des Arbeitsablaufes gehe, gab Renée Pauly zu verstehen, dass dies wohl der Fall sei, „doch es gibt immer eine Lösung. Wenn einer der Mitarbeiter wegen eines Notfalls länger arbeiten muss und somit nicht zusammen mit einem oder mehreren Kollegen wie geplant nach Hause fahren kann, bieten wir ihm ein Dienstfahrzeug an. Aber, wie gesagt, das gilt für Ausnahmefälle.“

Es bleibt viel zu tun

Im Laufe unserer Recherchen trafen wir auf weitere Unternehmen, die solche oder ähnliche betriebsinterne Fahrgemeinschaften anbieten, was die oben genannte, doch sehr niedrige Zahl von lediglich 69 bei CoPilote eingetragenen Firmen doch etwas relativiert.

Egal wie, in Sachen „Covoiturage“ bleibt in Luxemburg noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Mit dem Anlegen von speziellen Fahrbahnen für Mitfahrgemeinschaften, für die es heute noch an Detailplanungen, Genehmigungen und Finanzierungsgesetzen fehlt (das Gesamtprojekt, mit dem voraussichtlich 2021 begonnen werden soll, wird schätzungsweise mit 60 Millionen Euro zu Buche schlagen), ist es längst nicht getan. Groß angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagnen und ansprechende Anreize wären mit Sicherheit angebracht. Könnte man auf diese Weise auch nur in jedem fünften Fahrzeug eine bis zwei Personen mehr als bisher transportieren, dann wären jeden Morgen mit einem Schlag weit über 30.000 Fahrzeuge weniger auf unseren Straßen unterwegs …

Laird Glenmore
15. Dezember 2019 - 14.55

Das hat nichts mit Sozial zu tun. Wenn man nach einem Schadensfall wo der Beifahrer so zu Schaden kommt das er ein Leben lang im Rollstuhl sitzt oder im schlimmsten Fall ums Leben kommt und man dann von der Familie verklagt wird wie das ja so üblich ist und man ein Leben lang für eine fremde Person zahlen soll und muß, das brauche nicht . Sie sehen das als nicht Sozial an ich nenne das einfach einen klugen Verstand zu haben und kein Mensch auch die Regierung nicht kann mich dazu zwingen Fahrgemeinschaften zu gründen.

Karl
13. Dezember 2019 - 19.18

ja wie kommt das, also ich tippe mal auf nicht sozial genug.

Laird Glenmore
13. Dezember 2019 - 19.09

ich würde nie eine Fahrgemeinschaft gründen geschweige denn in einer mitfahren, meine Begründung : sollte es bei einer Fahrt in einer Fahrgemeinschaft ( Fahrer oder Beifahrer ) zu einem Unfall kommen mit Sach - und Personenschaden bei den beteiligten Fahrzeugen gibt es jede menge Ärger 1. Versicherungstechnisch 2. auf privater Ebene und 3. sehe ich nicht ein um ein wenig Geld zusparen oder der Umwelt zuliebe solch ein Risiko und eine solche Verantwortung für fremde Personen zu übernehmen, aber das kann jeder so machen wie er möchte ich lehne dieses Verantwortung ab ab und wer weiß was in einem Schadensfall noch auf einen zukommt.