Mordfall Ana Lopes„Ich bin unschuldig“, sagt der Ex-Freund im Berufungsprozess

Mordfall Ana Lopes / „Ich bin unschuldig“, sagt der Ex-Freund im Berufungsprozess
Ana Lopes wird auf dem Friedhof von Merl bestattet. Zahlreiche Menschen nehmen bei der Zeremonie im Februar 2018 Abschied von der jungen Frau. Foto: Isabella Finzi/Editpress-Archiv

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Im Januar 2017 soll B. seine damals 25-jährige Ex-Freundin und Mutter eines gemeinsamen Kindes umgebracht und verbrannt haben. In erster Instanz wurde er deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt. Er sei unschuldig, behauptet der 34-Jährige auch zu Beginn des Prozesses in zweiter Instanz am Dienstag. 

Am Morgen des 16. Januar 2017 bietet sich den französischen Gendarmen ein nicht alltägliches Bild. In Roussy-le-Village in Frankreich, wenige Kilometer von Luxemburg entfernt, finden sie eine verkohlte Leiche in einem verbrannten Auto. Es handelt sich um Ana Lopes, damals 25 Jahre alt. Die Ermittlungen ergeben, dass die Frau kurz zuvor, also in der Nacht zum 16. Januar, umgebracht wurde.

Klare Hinweise auf Täter oder Tatmotiv fehlen – damals wie heute. Allerdings lässt die Auswertung der Spuren und Indizien auf B. als möglichen Täter schließen. Er habe seine ehemalige Freundin in Bonneweg überwältigt, entführt, getötet und später in Frankreich verbrannt, heißt es. Widersprüche in seinen Aussagen nähren die Schuldvermutung.

Die Richter in erster Instanz sehen deshalb in B. den Schuldigen, heben die besondere Schwere der Tat hervor und verurteilen den Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe und der Zahlung von 250.000 Euro an die Familienangehörigen von Ana Lopes.

Zweifel an DNA-Analyse

Warum er Berufung eingelegt habe, fragt die Richterin zu Beginn der Sitzung am Dienstag. Er sei nicht schuldig, so B. und verweist zudem auf eine, seiner Auffassung nach, nicht stimmige und einseitig ausgelegte Indizienauswertung.

In der Tat sind es Indizien, die zur Verurteilung von B. im Januar 2021 geführt haben. Wie B. bezeichnet auch seine Verteidigung die Tragkraft jener Indizien als wenig belastbar.

Am Dienstag geht es vorrangig um DNA, die an einem Klebeband am Tatort gefunden und mit B. in Verbindung gebracht wurde. Dieses Klebeband wurde in einer Hecke gefunden, nahe dem Auto, das verbrannt ist.

Die Frage der Auswertung der Analyse dieser DNA ist das zentrale Element der Verteidigung im Berufungsprozess. Selbst Experten könnten sie innerhalb der männlichen Verwandtschaft von B. nicht eindeutig zuweisen, heißt es. „Es ist jedenfalls nicht meine DNA“, sagt B., er wisse auch nicht, wie diese Spuren überhaupt aufs Klebeband und dann an den Tatort gekommen seien. Es sei allerdings auch nicht an ihm, zu mutmaßen. B. hält es aber durchaus für möglich, dass seine DNA absichtlich an den Tatort gebracht wurde, um die Schuld auf ihn zu lenken.

Dem Antrag der Verteidigung, bei einer Art Rekonstruktion zu prüfen, wie viel DNA eigentlich an einem Klebeband hängen bleiben kann, wurde bisher nicht stattgegeben.

Das Klebeband scheint auch nicht das einzige Rätsel in diesem Prozess zu sein. Auch die Standortbestimmung oder Bewegungsabläufe des vermeintlichen Täters in den Stunden der Tat scheinen nicht wirklich eindeutig. Der Beschuldigte selbst gibt an, nicht in Frankreich gewesen zu sein. Bisher gibt es auch keinen wirklichen Hinweis darauf, dass er dort war.

Klar ist also, dass noch einige Fragen offen bleiben. Für die Verteidigung scheint es ebenso klar und zwingend, dass sie Freispruch für ihren Mandanten fordert. In anderen Worten: Im Zweifel für den Angeklagten

Der Berufungsprozess, der auf zwei Tage angelegt ist, wird am kommenden Freitag fortgesetzt.