G4S-Raub in Luxemburg: Gericht bestätigt 22 Jahre Haft

G4S-Raub in Luxemburg: Gericht bestätigt 22 Jahre Haft
Vor dem Kassationshof in Luxemburg wurder erneut über die Causa G4S-Raub verhandelt. Foto: Editpress

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Der Kassationsgerichtshof hat am Donnerstag in Luxemburg das Urteil im Prozess gegen Dogan S., Anouar B. und Cihan G. bestätigt. Die drei Männer wurden bereits in erster und zweiter Instanz zu jeweils 22 Jahren Haft verurteilt. Simon S. war in beiden Instanzen freigesprochen worden.

Den vier Männern, die in Belgien dem „grand banditisme“ zugerechnet werden, warf man vor, am 3. April 2013 vermummt und mit Schnellfeuerwaffen die G4S-Zentrale in Gasperich überfallen zu haben. Es war purer Zufall, dass niemand bei dieser Guerilla-Aktion verletzt wurde.

Patronenhülse im Tatfahrzeug

Die Ermittlungen ergaben, dass die Patronenhülse, die in ebenjenem BMW X6 gefunden wurde, der im März 2015 an einem Überfall mit einer Beute von 150.000 Euro im belgischen Best beteiligt war, identisch mit den jenen drei war, die etwas abseits am Tatort in Garnich gefunden wurden, nachdem die ersten Ermittler bereits ihre Koffer gepackt hatten.

Während die Verteidigung stets davon ausging, dass die Ermittler eine persönliche Affäre daraus machten, weil sie sich mit diesem Überfall vorgeführt fühlten, war die Beweislage mit angezweifelten DNA-Spuren ziemlich dünn und die drei einzigen Hülsen, die indirekt mit den Tätern in Verbindung gebracht werden konnten, mehr als umstritten.

„In dubio pro reo“?

In zweiter Instanz hatte die Gutachterin die DNA-Spuren bestätigt, die den drei Verurteilten zugeordnet wurden. Die Plädoyers der Verteidigung gingen alle in Richtung „in dubio pro reo“, also im Zweifelsfall für die Angeklagten. Einer der Verteidiger besaß die Dreistigkeit, von einer schrecklichen Affäre zu sprechen, bei der die physische Integrität von Polizisten bedroht gewesen sei und die nicht durch zweifelhafte Beweise entschieden werden sollte.

Serge Wagner, der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, hatte die anhand der Telefonie vorgebrachten Alibis zerpflückt, die weit weniger aussagekräftig seien als das Indizienbündel, das der öffentliche Ankläger in erster Instanz angeführt hatte. Er forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, die dann auch kam.

Rechtsweg in Luxemburg ist erschöpft

Die Verteidigung beschritt dann konsequenterweise den Weg in die Kassation. Bei einer kassatorischen Entscheidung prüft eine übergeordnetes Gericht die Entscheidung. Dabei hat es nur die Befugnis, die Ausgangsentscheidung zu bestätigen oder aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an die Ausgangsstelle zurückzuverweisen.

Am Donnerstag wurden die Entscheidungen der zwei Instanzen in der G4S-Affäre von den Kassationsrichtern bestätigt. Damit ist der Rechtsweg in Luxemburg erschöpft. Theoretisch bleibt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte.

Von Carlo Kass