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Luxemburg-StadtFünf Jahre nach dem tragischen Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt: „Ob und wann es zum Prozess kommt, ist noch nicht absehbar“

Luxemburg-Stadt / Fünf Jahre nach dem tragischen Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt: „Ob und wann es zum Prozess kommt, ist noch nicht absehbar“
In den Tagen nach dem Unglück im November 2019 gedachten viele Menschen des verstorbenen Jungen, indem sie Blumen, Kerzen und Kuscheltiere niederlegten Foto: Editpress-Archiv/Alain Rischard

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Fünf Jahre sind vergangen, seit ein zweijähriger Junge bei den „Winterlights“ in der Hauptstadt ums Leben kam. Immer noch ist nicht absehbar, ob und wann es zu einem Gerichtsprozess kommen könnte.

Wer zurzeit durch Luxemburg spaziert, spürt bereits: Die weihnachtliche Stimmung kehrt im Großherzogtum ein. Überall hängen die Lichter, die Bäume sind in Lichterketten gehüllt und die dazugehörige Weihnachtsdekoration strahlt mit ihnen um die Wette. Passend dazu starteten am Freitag die „Winterlights“ in der Hauptstadt. Für viele ist die Freude groß, doch die weihnachtlich geschmückten Gassen rufen auch schmerzhafte Erinnerungen wach: Am 24. November 2019 ereignete sich ein tragisches Unglück, bei dem ein zweijähriges Kind während eines Familienausflugs zum Weihnachtsmarkt auf dem „Knuedler“ sein Leben verlor.

Was am 24. November 2019 geschah

Am Abend des 24. November 2019 ereignete sich auf dem Weihnachtsmarkt am „Knuedler“ ein tragisches Unglück: Ein zweijähriger Junge verlor sein Leben, als er von einem massiven Teil einer rund 2,5 Meter hohen Eisskulptur – einer Nachbildung einer Holzwand – getroffen wurde. Bis heute ist unklar, warum der etwa 700 Kilogramm schwere Eisblock umstürzte. Zusammen mit einem Schlitten aus Eis diente die Skulptur als Kulisse für Erinnerungsfotos. Bei einer Pressekonferenz nach dem Vorfall erklärte Bürgermeisterin Lydie Polfer damals, es habe sich um eine „partizipative Skulptur“ gehandelt, die ausdrücklich für Fotomotive gedacht war und daher ohne Absperrungen aufgestellt wurde.

Fast vier Jahre nach dem Vorfall wurde Ende Oktober 2023 bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen neun natürliche und eine moralische Person erhoben hat. Der Vorwurf lautet fahrlässige Tötung. „Die Bezeichnung ‚moralische Person‘ wurde eingeführt, damit zum Beispiel Gesellschaften oder gemeinnützige Vereinigungen zur Rechenschaft gezogen werden können“, erläuterte Henri Eippers, Sprecher der Luxemburger Staatsanwaltschaft, dazu im vergangenen Jahr. Bei einer elften Person entschied der Untersuchungsrichter, dass nicht ausreichend Anhaltspunkte für eine Strafverfolgung vorlagen.

Allgemein entscheidet die sogenannte „Chambre du conseil“, ob sie die Meinung des Untersuchungsrichters teilt und alle Angeklagten – vielleicht aber auch niemanden oder nur einen Teil von ihnen – vor Gericht kommen. Bevor die Ratskammer diese Entscheidung jedoch treffen konnte, hat der Anwalt von einem der Angeklagten im März dieses Jahres zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen („mesures d’instructions“) beantragt. Das erklärt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Diane Klein, auf eine aktuelle Tageblatt-Anfrage. Bereits in der Vergangenheit zogen sich die Ermittlungen durch Forderungen nach zusätzlichen Untersuchungen immer wieder in die Länge. 

Außerdem hatte die Justiz darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung der Ratskammer des Bezirksgerichts nicht bedeuten muss, dass es gleich zu einem möglicherweise geforderten Prozess kommt. In einem Rechtsstaat besteht nämlich die Möglichkeit, gegen Entscheidungen Berufung einzulegen – noch bevor es vors Gericht geht. In diesem Fall entscheidet die Ratskammer des Berufungsgerichts über den weiteren Verlauf.

Ratskammer muss entscheiden

Nach der Beantragung von zusätzlichen Ermittlungsmaßnahmen hat die Ratskammer nun entschieden, die Akte an die Staatsanwaltschaft beziehungsweise den Untersuchungsrichter zurückzugeben, damit die Ermittlungen erweitert werden und auf den Antrag des Anwalts eingegangen werden kann, so Klein. 

Der Untersuchungsrichter lehnte die beantragten Maßnahmen in einer „begründeten Entscheidung“ ab, woraufhin die betroffene Partei Berufung eingelegt hat, erklärt Klein weiter. Derzeit befinde sich die Akte bei der Ratskammer des Berufungsgerichts, die darüber entscheiden muss, ob die beantragten Maßnahmen geprüft oder die Ablehnung bestätigt wird. Eine Entscheidung wird laut Justiz für Anfang bis Mitte Januar erwartet. „So lange ist noch nicht abzusehen, ob und wann es zu einem Prozess kommt“, so die Pressesprecherin abschließend.

Das lange Warten hinterlässt Spuren bei den Angehörigen, wie sich bei einem Gespräch mit Ragbet Hamza, dem Vater des verstorbenen Jungen, im November 2022 zeigte. „Es sind grausame Fehler passiert und wir wünschen uns, dass endlich aufgeklärt wird, welche, sodass so etwas nie wieder vorkommen kann“, sagte er gegenüber dem Tageblatt. Er betonte damals, wie wichtig es für alle Beteiligten sei, die Schuldfrage so schnell wie möglich zu klären.

Einbrüche in sechs Chalets bei den „Winterlights 2023“

Im vergangenen Jahr kam es auf dem Weihnachtsmarkt auf der place d’Armes in Luxemburg-Stadt zu einem weiteren, wenn auch weniger tragischen, Zwischenfall. Damals wurde in der Nacht in sechs Chalets eingebrochen – dabei bleib es nur bei einem kleinen Sachschaden, die Täter konnten bis heute nicht ermittelt werden, bestätigt der Pressesprecher der Justiz, Henri Eippers, auf Tageblatt-Nachfrage. Anders als bei einem Vorfall im Jahr 2022. Auf dem Weihnachtsmarkt bei der „Gëlle Fra“ brannten in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember zwei Holzchalets komplett ab, ein weiteres wurde beschädigt. Die Staatsanwaltschaft leitete die Ermittlungen ein und gab auf Nachfrage bekannt, dass ein technisches Problem die Ursache des Feuers war, nicht jedoch Brandstiftung. Strafrechtliche Konsequenzen gab es keine und die Akte wurde mittlerweile geschlossen.


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Leila
25. November 2024 - 14.19

"Tralala"??? Ist das Ihr Ernst?

Pin Mac
25. November 2024 - 7.46

Wat en tralala....ed muss perforce e Schöllegen fonnt gin......

Hannibal
24. November 2024 - 14.20

Ganz normal diese Prozessverschleppung,
wäre es ein " Promikind" gewesen,wären die Schuldigen schon
längst verurteilt worden. Klassengesellschaft wird immer
deutlicher in Luxusburg.

Nomi
24. November 2024 - 14.06

Firwaat dau'ert daat eso'u laang bis et zur Verhandlung kennt.
Technesch kennen all Fakten an d'Ursachen vum Akzident no 2 meint um Desch lei'en.

Di direkt Betraffen mussen sech vera. . . . firkommen !!