VereinbarungFrankreich und Luxemburg einigen sich auf Normen für gemeinsame Polizei-Patrouillen 

Vereinbarung / Frankreich und Luxemburg einigen sich auf Normen für gemeinsame Polizei-Patrouillen 
Die Innenminister Gérald Darmanin (links) und Léon Gloden haben den Modus Operandi für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit präzisiert Foto: Innenministerium Luxemburg

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Das relativ kleine Luxemburg ist für seine Nachbarn praktisch überall Grenzregion – was sich auch auf die polizeiliche Arbeit auswirkt. Jetzt wurde genauer definiert, wie gemeinsame Patrouillen von Beamten aus Luxemburg und Frankreich durchgeführt werden können.

Im Vergleich zu seinen Nachbarn ist Luxemburg, natürlich, ziemlich klein – und auf großen Teilen seiner Fläche Grenzregion. Die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Nachbarn ist darum essenziell: Schließlich nutzen viele Missetäter das Großherzogtum, um hier ihr Unwesen zu treiben oder um hierhin zu fliehen. Oft herrscht wohl noch die irrige Annahme vor, dass mit dem Überqueren der Grenze die dann ausländische Polizei machtlos wird. Das war aber schon lange nicht mehr so – und auch das Abkommen, das regelte, dass die fremde Polizei nur zehn Kilometer tief ins Nachbarland fahren darf, ist seit 2022 aufgehoben.

Am Donnerstag sind Art und Umfang der Zusammenarbeit mit den französischen Behörden konkreter festgelegt worden: So haben der Minister für Inneres und Überseegebiete der Französischen Republik, Gérald Darmanin, und der luxemburgische Innenminister Léon Gloden zwei Verwaltungsvereinbarungen über die Verstärkung der gemeinsamen Patrouillen zwischen den beiden Ländern auf den Straßen und Autobahnen sowie in den grenzüberschreitenden Zügen unterzeichnet.

Vorschriften zur Bewaffnung

Das hat das Innenministerium am Donnerstag mitgeteilt. Demnach „legen die Vereinbarungen die Modalitäten für die Durchführung gemeinsamer Operationen fest, die nach dem bilateralen Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Polizei- und Zollangelegenheiten aus dem Jahr 2001 und dem Recht der Europäischen Union zulässig sind“.

Die Texte regeln im Detail etwa die Beziehungen zwischen den Beamten, legen Grundsätze für Uniform und Bewaffnung fest und richten Kontaktstellen für die Durchführung der Patrouillen, die Überwachung der Zusammenarbeit und die Modalitäten für die Begleitung der örtlichen Dienststellen ein.

Diese neue Etappe in der Zusammenarbeit werde „sinnvollerweise“ im Vorfeld der Olympischen und Paralympischen Spiele eingeleitet: Das zeuge vom „gemeinsamen Willen, die innere Sicherheit im Schengen-Raum zu stärken“, heißt es in der Mitteilung.

Robert Hottua
25. Januar 2024 - 22.14

Der französische Botschafter CAMBON hat die 1937 von HITLER an BECH vergebene Medaille des Adlerordens wahrscheinlich nicht als Garant einer stabilen Sicherheit in der Grenzregion angesehen. ▪ Luxemburg in der Zwischenkriegszeit 1918-1940 (6) (09.07.2015) Von Tino RONCHAIL, Kulturissimo. Den Beginn der undemokratischen, faschistoiden Politik der Regierung BECH kann man auf die Kammerdebatte vom 9. November 1933 festlegen, als er repressive Maßnahmen gegen die kommunistische Partei ankündigte. Das Mittel dazu sollte das sogenannte "Maulkorbgesetz" werden. Einen ersten Schlag leitete BECH schon am 15. Februar 1934 mit einer Disziplinaruntersuchung gegen zwei Lehrer ein, "die sich aktiv an der kommunistischen Bewegung beteiligt haben sollten." Darüber hinaus sollte ein Gesetz von 1915, das geschaffen worden war um wirtschaftliche Probleme und, vor allem, die Ernährungsengpässe der Kriegszeit zu überwinden, in einem anderen Sinn wieder belebt werden: Großherzogliche Verordnungen konnten auf dem Instanzenweg die Abgeordnetenkammer und den Staatsrat ausschalten. BECH und die Rechtspartei hatten die innenpolitische Lage fest im Griff. Nach den Kammerwahlen von 1934 wurde ein Regierungsbündnis zwischen der Rechtspartei und der Radikal-liberalen Partei geschlossen. Bei dieser Wahl hatte die kommunistische Partei auf Anhieb etwa 7 Prozent der Stimmen erreicht und somit einen der 54 Sitze im Abgeordnetenhaus für Zenon BERNARD erobert, der kurz darauf auch in den Escher Gemeinderat gewählt wurde. Die Reaktion der Regierungsmehrheit kam rasch: im November erklärte sie mit fadenscheinigen Argumenten die Wahl BERNARDs für ungültig. Im Dezember weigerte sich der Innenminister, in Esch einen sozialistischen Schöffenrat zu ernennen, der auf die Unterstützung des einzigen kommunistischen Gemeinderatsmitglieds angewiesen war. Der Annäherungsversuch BECHs an das Hitler-Deutschland wurde im April 1937 unverkennbar mit der Verabschiedung eines Gesetzes, das Gefängnisstrafe für freiwillig auf Seiten der legitimen Republik Spanien gegen FRANCO kämpfende Luxemburger vorsah; am 4. Juli wurden sechs Düdelinger in einem Abwesenheitsverfahren zu 14 Tagen Haft und 20 Franken Buße verurteilt. Ihre Rehabilitierung konnte erst 2003 von Mars di BARTOLOMEO und Alex BODRY durchgesetzt werden. Am 3. Januar 1935 wurde der "Maulkorb"-Gesetzentwurf - mit der irreführenden Bemerkung BECHs, dass das Ziel war, der Regierung die notwendigen Mittel in die Hand zu geben, um die immer schlimmeren Folgen für die Weltwirtschaft abzuwenden - an den Staatsrat überwiesen. Am 5. April wurde der leicht modifizierte Text dem Staatsminister übergeben; die "Chamber" nahm nach weiteren Änderungen in einer angespannten Atmosphäre am 23. April 1937 mit 34 Stimmen der Regierungsmehrheit (Rechtspartei und Radikal-liberale Partei) gegen 19 Stimmen und einer Enthaltung das "Gesetz zum Schutz der politischen und sozialen Ordnung" an. Der Wortlaut des Artikels 1 dieses Gesetzes war klar: "Die kommunistische Partei ist aufgelöst und die Tätigkeit der Vereinigungen […], die direkt oder indirekt der kommunistischen Internationale angegliedert sind […] untersagt." In einem Leitartikel seines Wochenblatts "Die Tribüne" nannte der linksliberale Franz CLÉMENT das Gesetz "ein unordentliches Ordnungsgesetz". Außerdem beteiligte er sich intensiv an der inoffiziellen "Liga zur Verteidigung der Demokratie" unter Mitwirkung der "Menschenrechtsliga", des "Freidenkerbundes", der Volksbildungsvereine und anderer Gruppierungen. Die Arbeiterpartei und die Freien Gewerkschaften bekannten sich erst später zum "Nein". Nach der Besetzung flüchtete CLÉMENT nach Berburg zu seiner Familie. 1941 wurde er von der GESTAPO festgenommen und am 6. Juni 1942 im KZ Dachau erschossen. Im April 1937 wurde bekannt, dass ein nationales Referendum mit der einzigen Frage über das eventuelle Verbot der kommunistischen Partei am 6. Juni 1937 geplant war. Das Ergebnis des Referendums, das nie offiziell publiziert wurde, war sehr eng: bei 142.671 gültigen Wahlzetteln stimmten 72.300 Wähler gegen und 70.371 für BECHs Vorschlag. Das "Luxemburger Wort" erhielt die Resultate, die man in der Ausgabe vom 10. Juni 1937 findet, wahrscheinlich durch gut informierte Quellen. BECH musste widerstrebend abdanken. Nach dieser Niederlage konnte BECH sich recht gut vorstellen, dass er Chef der folgenden Regierung sei und er nahm das Mandat der Großherzogin zur Regierungsbildung an. Die Arbeiterpartei hatte jedoch den Beschluss gefasst, sich "an keinem Ministerium unter dem früheren Staatsminister BECH zu beteiligen", und so wurde er in der Regierung DUPONG nur Außenminister. Am 10 Mai 1940 flüchteten Großherzogin Charlotte und die Regierung nach London, und so wurde BECH ein "Widerstandskämpfer" gegen die Nazis. Doch das ist eine andere Geschichte. ▪ Wie wurde BECH und / oder seine Regierung im Ausland gesehen? In den USA: "Les tentatives diplomatiques de BECH […] sont considérées par les diplomates américains comme un véritable rapprochement, voire comme un alignement pronazi. […] At the present time the Nazi movement in Luxembourg is so powerful that the possibility must be envisaged that Luxembourg might fall into Nazi hands". L'ambassadeur français CAMBON, parlant longuement de BECH, disait que "M. BECH n'a pas la foi dans la puissance du bloc franco-anglais-américain. Il m'a dit qu’il la considérait comme inférieure à celle du bloc germano-italo-japonais […] et qu’il n'est pas exclu qu’il ne pense à être l’homme que les Allemands trouverait devant eux pour représenter le Grand-Duché et avec lequel ils pourraient engager des pourparlers." Auf Vorschlag des deutschen Gesandten RADOWITZ wurde BECH 1937 von HITLER mit dem "Großkreuz des Adler-Ordens" ausgezeichnet. MfG Robert Hottua