„Ich hatte die Zebrastreifen schon fast vergessen“, sagte Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt (DP) in einer Sitzung des hauptstädtischen Gemeinderats im Mai, als am „Knuedler“ wieder einmal der Streit um die Sicherheit an Fußgängerüberwegen Thema war. Eine Analyse vom „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) hatte 2021 nämlich gezeigt, dass 475 Zebrastreifen in der Hauptstadt – also etwa ein Drittel – in den Augen von ZUG nicht konform zur Straßenverkehrsordnung seien. Der Grund: Parkplätze an den Überquerungen beeinträchtigen die vorgeschriebene freie Sicht von fünf Metern, die auf beiden Seiten gewährleistet sein muss.
Daraufhin führte der kommunale „Service circulation“ eine eigene Studie durch und kam zu dem Ergebnis, dass nur 32 Überwege kontrolliert werden müssten – eine Zahl, die später auf 37 revidiert wurde. Diese Untersuchung der Stadt Luxemburg war Mitte September nun vor dem Verwaltungsgericht Thema. Denn ZUG, dessen Analyse bis heute online zugänglich ist, wehrt sich dagegen, dass die Gemeinde ihre Ergebnisse nicht veröffentlichen will. „Wir haben unser ganzes Projekt damals offengelegt, auch, wie wir mit Fehlern umgegangen sind. Umso enttäuschter waren wir, als die Stadt ihre Studie nicht zeigen wollte“, erinnert sich Federico Gentile von ZUG.
Studie unter Verschluss
Einsicht in die Studie der Gemeinde bekam die Öffentlichkeit nach der Forderung des gemeinnützigen Vereins – der aus drei bis fünf festen Mitgliedern besteht und für dessen Analyse mehr als 20 Freiwillige aktiv wurden – selbst dann nicht, als die „Commission d’accès aux documents“ (CAD) im März 2022 urteilte, dass nichts gegen eine Veröffentlichung der Ergebnisse spricht. „Die Kommission gab uns auf ganzer Linie recht. Dennoch gab die Gemeinde die Informationen nicht heraus. Konsequenzen hatte das nicht“, erzählt Federico Gentile. Denn die Entscheidungen der Kommission, die er als „Papiertiger“ beschreibt, sind nicht bindend.

Sauer stößt dem 36-Jährigen auf, dass Mitglieder des hauptstädtischen Schöffenrats 2018 in der Chamber für ein Transparenzgesetz stimmten, das sie auf kommunaler Ebene selbst nicht anwenden. Zwar bot die Stadt ZUG an, sich in Gegenwart ihres „Service juridique“ Karten der Zebrastreifen anzusehen, aber, so Federico Gentile: „Unser Ziel war ja, dass die Öffentlichkeit diese Studie sehen kann.“ Er wundert sich über den von der Gemeinde betriebenen Aufwand zum Verhindern einer Veröffentlichung und sagt: „Wir fragen uns, was es zu verstecken gibt.“ Allgemein wehren sich öffentliche Autoritäten Federico Gentile zufolge gegen Transparenz und so sagt er: „Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass dieser Modus Operandi falsch ist.“
Ihm zufolge sitzen Gemeinden, Verwaltungen und Co. am längeren Hebel, da nur die wenigstens gegen solche Entscheidungen vor Gericht ziehen. Um sich das leisten zu können, startete das Zentrum 2022 eine Crowdfunding-Kampagne. Fast 10.000 Euro kamen dabei zusammen. „Wir wollten nie gegen die Gemeinde vor Gericht ziehen, sondern ursprünglich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Dabei hat die Stadt uns aber nicht ernst genommen“, kritisiert Federico Gentile.
Urteil fällt bald
Und so war Mitte September vor dem Verwaltungsgericht nicht nur Sicherheit, sondern vor allem Transparenz ein Thema. Bei dem Termin beantworteten die Anwälte beider Seiten offene Fragen und hielten ihre Plädoyers. „Die Argumentation der Gemeinde beruht unter anderem darauf, dass wir um Einsicht in interne Kommunikationen bitten würden – was nicht der Fall ist – und nach einem Dokument, das sich noch in Bearbeitung befände“, erzählt Federico Gentile. Das wundert ihn: „Ich erinnere mich nämlich noch daran, dass Patrick Goldschmidt im Fernsehen sagte, dass die Studie abgeschlossen sei und sogar eine zweite gemacht wurde.“
Wir wollen zeigen, dass auch die Zivilgesellschaft etwas bewegen kann
Bald werden die beiden beteiligten Parteien schriftlich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes informiert. „Das kann gerne mal bis zu drei Monaten dauern. Wir hoffen allerdings, dass das Urteil noch dieses Jahr kommt“, sagt Federico Gentile. Nach zwei Jahren langem Warten auf den Termin vor Gericht dürfte in dem langjährigen Streit also demnächst ein Urteil fallen. Das Mitglied von ZUG hofft, dass dieses zugunsten des Zentrums passiert. Denn: „Wir wollen zeigen, dass auch die Zivilgesellschaft etwas bewegen kann.“
Schweigen bei der Stadt
Die Gemeinde Luxembug hält weiter daran fest, dass „nur“ 37 Zebrastreifen Nachbesserungen erforderten – und nicht 475. Aus welchen Gründen die Stadt ihre Studie zu den Fußgängerüberwegen nicht veröffentlichen will, wollte Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) am Mittwoch auf Nachfrage nicht erklären und verwies stattdessen auf die Generalsekretärin der Gemeinde. Aufgrund der laufenden Gerichtsprozedur will sich die Frau mit einem Magister in Rechtswissenschaften allerdings nicht zu dem Fall äußern. Auch von der Pressestelle der Gemeinde heißt es: „Es gibt noch kein Urteil, deshalb können wir zu diesem Zeitpunkt nichts sagen.“
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De Maart

Säitdeem de Bausch den Foussgänger versprach huet, dass hinnen näischt geschitt wann sie iwwert den Zebrasträif gin, gesäit een der ëmmer méi déi ouni riets nach lénks ze kucken sech quasi riicht op d'Strooss geheien. Dobäi sollen déi gehetzten "elo kommen ech!" Foussgänger sech bewosst sin, dass et egal ass wéi d'Scholdfro bei engem Akzident d'Scholdfro ausgeet... beim hinnen geet et direkt un dat Liewecht!
Et wir gutt wann den Fo'ussgaenger, deen iwert d'Stroos well, sech fir den Automobilist bemierkbar mecht andeems heen den Arm hieft fir dem Chauffeur ze signalisei'eren ech well iwert d^Strooss.
Den Automobilst kann jo keng Gedanken liesen.
An der Sekurite'it gett et eng Maxim: Je mei' Leit obpassen wat d'Gefohr vum Akzident extrem eroof geht.
Attention partagée.
D'Stad Lëtzebuerg stellt nach ëmmer d'Liewe vu Foussgänger op d'Spill andeem se d'Regelen auto-frëndlech néi interpretéiert. Leiwer eng Parkplaz méi wéi eng kloer sicht fir/op Foussgänger.