Drohnen-Gesetz„Fly it safe“: Transportministerium präsentiert neue Drohnen-Kampagne

Drohnen-Gesetz / „Fly it safe“: Transportministerium präsentiert neue Drohnen-Kampagne
Drohnen kommen heute immer mehr in der Freizeit zum Einsatz. Bis dato aber kam die Politik mit den Gesetzen nicht nach. Eine neue EU-Verordnung soll Abhilfe schaffen. Luxemburg hat sich dem angeschlossen.   Foto: AppleMark

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„Fly it safe“ heißt die neue Kampagne, mit der das Transportministerium den sicheren Umgang mit zivilen Drohnen fördern möchte. Die aktuellen Regeln richten sich vor allem an Piloten, deren unbemannten Fluggeräte laut der neuen EU-Drohnenverordnung der Kategorie „Open“ zugeordnet werden können. Mit sechs elementaren Prinzipien wollen die Behörden somit sicherstellen, dass die Piloten auch weiterhin Drohnen aufsteigen lassen können, ohne Mensch und Umgebung zu gefährden.

Drohnen seien heutzutage nicht mehr nur dem professionellen Gebrauch zuzurechnen, sondern kämen auch immer häufiger in der Freizeit zum Einsatz, so Minister François Bausch („déi gréng“) bei der Präsentation der neuen Kampagne am Dienstag. Dabei könne der Gebrauch unbemannter Fluggeräte durchaus potenzielle Risiken bergen, etwa für die Sicherheit des Flugverkehrs, aber auch für das Wohlbefinden der Menschen am Boden und deren Privatsphäre, unterstrich der Transportminister.

Ziel der neuen Kampagne sei der sichere Umgang mit den sogenannten UAV („Unmanned Aerial Vehicles“ – unbemannte Fluggeräte auf Deutsch). Zu diesem Zweck sei zum Jahreswechsel in Luxemburg eine neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten, die erstmals einheitliche Grundregeln für den Umgang mit unbemannten Fluggeräten in allen Mitgliedstaaten festlegt. Tatsächlich war die Politik dem technologischen Fortschritt in diesem Bereich mit ihren Gesetzen bis dahin nicht nachgekommen.

Nun aber werden Drohnen zukünftig in fünf Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der fünf Drohnen-Klassen. Der Hersteller muss die Drohne denn auch kennzeichnen, sodass für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Klasse die Drohne eingeordnet wurde.

Je höher die Klasse, desto größer das Risiko beim Betrieb. Dazu kommt eine Unterscheidung der Drohne in drei neue Kategorien, nämlich „Open“, „Specific“ oder „Certified“. In der Regel fallen die meisten, von Hobby-Piloten betriebenen zivilen Drohnen in die erste Kategorie. Somit ist die Open-Kategorie besonders für den Privatgebrauch relevant. Gedacht ist das Szenario für alltägliche Anwendungen. Flüge dieser Kategorie sind für Menschen in der Regel risikolos und das Betriebsrisiko ist entsprechend klein.

Sechs goldene Regeln

Eine Genehmigung der Luxemburger „Direction de l’aviation civile“ (DAC) sei für den Gebrauch von Drohnen in der Open-Kategorie seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht mehr erforderlich, wie Transportminister Bausch betonte. Was die Nutzer aber nicht davon befreie, gewisse Sicherheitsregeln zu befolgen, die im Rahmen der neuen Kampagne gefördert werden sollen.

Die Kampagne „Fly it safe“ gründet auf sechs Sicherheitsprinzipien. Zum einen müssen sich die Betreiber – „exploitants“ auf Französisch – künftig über myGuichet.lu anmelden. „Der Betreiber der Drohne muss registriert werden, nicht die Drohne selbst“, so Minister Bausch. Doch aufgepasst: Mit „exploitant“ ist nicht zwingend der Pilot gemeint. Die DAC definiert den Betreiber wie folgt: „L’exploitant est la personne ou l’entreprise qui supervise les opérations et donne les instructions de vol.“ Allerdings seien Betreiber und Pilot in der Open-Kategorie oft ein und dieselbe Person.

Piloten einer Drone der Open-Kategorie müssen künftig eine Ausbildung absolvieren, die mit einem Examen abgeschlossen wird. Die Ausbildung „Training Zone“ wird von der DAC in Zusammenarbeit mit Eurocontrol angeboten. Sie ist kostenlos und beträgt in der Regel anderthalb Stunden.

Als weiteres Grundprinzip sollten Piloten auch jederzeit wissen, wo sie ihre Drohne steigen lassen dürfen. Die DAC hat zu diesem Zweck Areale ausgewiesen, zu denen Drohnen keinen Zugang haben. Oft werden diese Geozonen bereits vom Werk aus in die Software des Fluggerätes geladen. Leider aber werden nicht alle Luxemburger Geozonen von vielen Werkseinstellungen berücksichtigt. Eine Stütze sei deshalb geoportail.lu, wo auch UAV-Zonen ausgewiesen werden, so Bausch.

Als vierte Voraussetzung muss ständig ein ununterbrochener Sichtkontakt, also eine direkte Sichtverbindung zwischen Pilot und Drohne bestehen. Außerdem darf die Drohne nicht höher als 120 Meter steigen und ausreichend Abstand zu Menschen und anderen Fluggeräten wie z. B. Flugzeugen, Hubschraubern, Gleitflugzeugen oder Heißluftballons wahren. In diesem Zusammenhang steht denn auch die letzte Regel: „Je ne survole personne“ – Flüge über Menschen sind nicht gestattet. Und das aus Sicherheitsgründen und zur Wahrung der Privatsphäre.

Drohnen sind omnipräsent

Noch vor etwas mehr als einem Jahrzehnt waren Drohnen so kostspielig und komplex in ihrer Handhabung, dass sie bis dahin vor allem nur im professionellen Umfeld zum Einsatz kamen. Sei es zur Aufklärung oder bei Angriffen auf militärische Ziele – Drohnen wurden lange Zeit ausschließlich dem militärischen Bereich zugeordnet. Privat spielten die UAV bis vor wenigen Jahren kaum eine Rolle.

Wegen der fortwährenden Fortschritte im Bereich der Kameras, Sensoren und Software-Applikationen und einem steigenden Konkurrenzaufkommen sind die beliebten Produkte in den letzten Jahren aber immer erschwinglicher geworden. Heute kann sich fast jeder für wenige hundert Euro recht leistungsstarke Drohnen zulegen und Luftaufnahmen machen. Kenntnisse sind nicht vorausgesetzt: Intuitive Smartphone-Apps erleichtern den Umgang.

Ob sie nun dafür eingesetzt werden, Angriffe zu fliegen und Kriege anzuzetteln, Stromleitungen zu warten oder Waldbrände zu überwachen, Pakete zuzustellen und Hilfsgüter in schwer zugängliche Gebiete zu liefern oder einfach nur schmucke Clips fürs nächste Urlaubsvideo aufzunehmen: Drohnen sind heute omnipräsent.

Inzwischen gibt es bereits Drohnen für unter 40 Euro, die 100 Meter hoch fliegen können und einfach zu bedienen sind. Die meisten davon werden als Spielzeug vermarktet – und genau das wird zunehmend zum Problem.

Problematisch ist einerseits die Kamera, die im Hinblick auf die Wahrung der Privatsphäre einige Fragen aufwirft. So können die „fliegenden Augen“ nicht nur zu Überwachung von Überschwemmungsgebieten eingesetzt werden, sondern auch, um den Nachbarn beim Sonnenbaden zu filmen. Andererseits können die ferngesteuerten Fluggeräte vor allem im Umfeld von Flughäfen und größeren Agglomerationen ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellen.

Problematisches Spielzeug

Piloten professioneller Drohnen sind sich dieser Gefahren in der Regel bewusst. Problematisch wird es, wenn Käufer sogenannter Hobbydrohnen die Folgen nicht einschätzen können. Auch wenn die Fluggeräte als Spielzeuge vermarktet werden: Zwischenfälle können den Piloten recht teuer zu stehen kommen. In dem Fall wäre es anzuraten, mögliche Folgen im Vorfeld mit der Versicherung abzuklären und gegebenenfalls eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Drohnen und ihren Piloten schlägt indessen immer noch eine gewisse Skepsis entgegen. So fühlen sich manche Umstehende beim Anblick einer fliegenden Drohne sofort in ihrer Privatsphäre verletzt. Andere Menschen stört das ständige Surren und Summen der Rotoren, während sie doch in aller Ruhe Sonne, Natur oder eine schöne Sicht zu genießen versuchen.

Drohnen werden auch immer öfter von Verbrechern eingesetzt, um ihre Tat vorzubereiten. Einbrecher können damit etwa Häuser oder ganze Nachbarschaften erkunden. Im Ausland häufen sich indessen Vorfälle, bei denen Hundeentführer Drohnen eingesetzt haben, um potenzielle Opfer zu ermitteln und auszuspionieren. Zuletzt haben auch Terroristen die unbemannten Fluggeräte für sich entdeckt: So hatte ein Schwarm von Drohnen in der geschäftigen Vorweihnachtszeit vor zwei Jahren den gesamten Verkehr am Londoner Flughafen Gatwick stundenlang lahmgelegt.

„Fly it safe“ im Überblick

– Anmeldung des Drohnen-Betreibers auf myGuichet.lu
– Piloten-Ausbildung in der „Training Zone“ von Eurocontrol
– Beachtung der Flugverbotszonen per geoportail.lu
– Ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne
– 120 Meter maximale Flughöhe über dem Startpunkt
– Sicherheitsabstand zu Personen und anderen Fluggeräten

Mehr Informationen zur neuen EU-Drohnenverordnung unter www.dac.gouvernement.lu