Montag3. November 2025

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Europäischer GerichtshofFall Monica Semedo wird am Dienstag mündlich verhandelt

Europäischer Gerichtshof / Fall Monica Semedo wird am Dienstag mündlich verhandelt
Die ehemalige EU-Parlamentarierin Monica Semedo hatte Klage gegen das EU-Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt Foto: Editpress/Archiv/Julien Garroy

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Am Dienstag findet am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die erste mündliche Verhandlung zur Klage der ehemaligen luxemburgischen EU-Parlamentarierin Monica Semedo gegen das Europäische Parlament (EP) statt.

Am 27. Juni vorigen Jahres hatte die damalige EP-Abgeordnete Monica Semedo eine Klage gegen das Europäische Parlament eingereicht, mit der sie gegen die Entscheidungen eines beratenden Ausschusses des EP, der sich mit Beschwerden über Belästigungen befasst, sowie der EP-Präsidenten Roberta Metsola vorgehen will. Der luxemburgischen Liberalen-Politikerin war zuvor am 17. April 2023 eine Strafe wegen „psychologischer Belästigung“ auferlegt worden. Ein ehemaliges Mitglied ihres Assistenten-Teams hatte im November 2022 Mobbing-Vorwürfe gegen sie erhoben. Nach einem internen Verfahren verkündete die EP-Präsidentin während einer EP-Sitzung im April des vergangenen Jahres, dass der Luxemburgerin zehn Tagesgelder gestrichen würden. Beim Tagesgeld handelt es sich um einen pauschalen Betrag, den die EP-Abgeordneten für die Deckung ihrer Unkosten während ihrer dienstlichen Tätigkeit ausgezahlt bekommen; der Tagessatz liegt bei 350 Euro.

Mit ihrer Klage vor dem EuGH will Monica Semedo zum einen erreichen, dass die Entscheidung, ihr zehn Tagesgelder zu streichen, aufgehoben wird. Zum anderen will sie, dass die Entscheidung, nach der ihre Verhaltensweise gegenüber einer nicht genannten Person als Mobbing dargestellt wurde, ebenfalls aufgehoben wird. Hier würde ein „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ vorliegen, heißt es in einem Dokument des EuGH zur anstehenden mündlichen Verhandlung. Schließlich soll das Gericht die Rechtswidrigkeit des Verfahrens durch den Beratenden Ausschuss, der sich mit Beschwerden über Belästigungen befasst, feststellen, „da es der von einer Untersuchung betroffenen Person nicht ermöglicht (sei), in Anwesenheit einer Person ihrer Wahl oder zumindest ihres Anwalts gehört zu werden“, wie es laut Antrag der Klägerin heißt. Zudem moniert Monica Semedo, dass sie nicht die Möglichkeit hatte, vom Beratenden Ausschuss und der EP-Präsidentin gehört zu werden und damit ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen. Und die Kosten des Verfahrens soll das EU-Parlament tragen.

Für Monica Semedo, die im Juni bei den Europawahlen den Wiedereinzug ins EP auf der Liste der Partei Fokus nicht mehr geschafft hat, war es nicht das erste Mal, dass sie mit Mobbingvorwürfen konfrontiert wurde. Bereits im Januar 2021 wurde die damalige DP-Politikerin wegen „psychologischer Belästigung“ ihrer akkreditierten Assistenten sanktioniert und für 15 Tage von den Arbeiten des EU-Parlaments ausgeschlossen. Während dieser Zeit bezog die Politikerin ebenfalls keine Tagesgelder. Im Zuge dieser Affäre trat Monica Semedo aus der DP aus.

Auszug aus dem Statut der EU-Beamten

Artikel 12a Abs. 3: Als „Mobbing“ wird ungebührliches Verhalten bezeichnet, das über einen längeren Zeitraum, wiederholt oder systematisch in Verhaltensweisen, mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten zum Ausdruck kommt, die vorsätzlich begangen werden und die Persönlichkeit, die Würde oder die physische oder psychische Integrität einer Person angreifen.

fraulein smilla
8. Oktober 2024 - 9.51

Mobbing bedeutet alles und nichts und ist ein Fall fuer das Arbeitsgericht . Das Presidium des EP nimmt es mit der Gewaltentrennung wohl nicht so Ernst .

Holly
8. Oktober 2024 - 8.31

Nemmen kéng Hemmungen, ass déi dooten Damm
nach nett önnergetaucht.